Neben den wirtschaftlichen Folgen können sich damit ungeahnte steuerliche Verwerfungen ergeben, die - wenn nicht bereits die Corona-Krise dem Unternehmen genügend zusetzt - ihrerseits zu einer existenziellen Krise führen können. Von daher sollten aktuelle Erbfolgegestaltungen - sofern möglich und sinnvoll - zurückgehalten werden, bis BMF oder Gesetzgeber zu Fragen der Lohnsummenklausel Stellung nehmen. Bei bereits durchgeführten Gestaltungen besteht wohl nur das "Prinzip Hoffnung", dass eventuell "unverschuldet" entstehende Steuernachforderungen erlassen werden. Jedenfalls sollten steuerliche Berater, die insoweit betroffene Mandanten betreuen, frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt suchen.
Bezüglich der Frage des Einbezugs von Kurzarbeitergeld in die Lohnsummenregelung siehe: AEErbSt 2017 Abschnitt 13a.5 (Zu § 13a ErbStG).
Weiterführende Informationen und Vordrucke zu den Themen Corona-Krise, Steuern, wirtschaftliche Hilfen und Zuschüsse finden Sie hier
- Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus - Information des BMF
- Eckpunkte Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige - Information von BMF und BMWi
- Stundungsantrag, Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
- Umfassender Überblick des Deutschen Steuerberaterverbandes zu wirtschaftlichen Hilfen und steuerlichen Fragen
- Coronavirus und Minijobs - Blog der Minijob-Zentrale bezüglich vieler Fragen zu geringfügigen Beschäftigungen