In Folge der Corona-Pandemie haben in der ersten Infektionswelle ca. 850.000 Minijobberinnen und Minijobber ihre Arbeit verloren. Da sie keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben, führt der Verlust häufig nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Rente. Werden nach dem Wegfall des Minijobs keine anderen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, z.B. durch eine andere Beschäftigung oder durch die Erziehung eines Kindes, entsteht eine Versicherungslücke. Wer also seinen 450-Euro-Job in der Corona-Krise verloren hat, kann durch Beitragsnachzahlungen bis zum 31. März 2021 Rentenansprüche sichern.

Dies ist vor allem dann nützlich, wenn die rentenrechtlichen Zeiten benötigt werden, um einen Rentenanspruch zu erreichen bzw. aufrechtzuerhalten. Betroffene sollten deshalb überlegen, ob sie durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Versicherungslücken schließen möchten.

Für das Jahr 2020 ist die Beitragsnachzahlung noch bis zum 31. März 2021 möglich. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 EUR bis zum Höchstbeitrag von 1.283,40 EUR können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe für das letzte Jahr gezahlt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Nachzahlung von Beiträgen in der Regel nicht mehr möglich.

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