Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag gegebenenfalls erhöhen müssen. Zum Hintergrund: Wie viel Sie auf Ihren Riester-Vertrag einzahlen, bleibt zwar Ihnen überlassen. Um aber die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Dies sind bei Angestellten 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr, vermindert um den individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend. Dazu gehören das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen, nicht jedoch Auslandsdienstbezüge.

Begrenzt wird der Mindesteigenbeitrag

  • nach oben durch den absoluten Betrag, der als Sonderausgaben absetzbar ist (= 2.100 EUR), vermindert um den individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage,
  • nach unten durch einen Sockelbetrag (= 60 EUR), der in jedem Fall selbst aufgebracht werden muss.

Falls Sie den Mindesteigenbeitrag nicht aufbringen, wird der Zulagenhöchstbetrag gekürzt, und zwar im Verhältnis der tatsächlich geleisteten Beiträge zum Mindesteigenbeitrag. Wer also beispielsweise nur 80 Prozent des Mindesteigenbeitrags einzahlt, erhält auch nur 80 Prozent der Altersvorsorgezulage.

Beispiel:

Herr Steuerle ist verheiratet und hat ein Kind. Sein Jahresarbeitslohn im Jahre 2024 betrug 60.000 EUR. Wie viel muss er im Jahre 2025 in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten?

Rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Jahre 2024 (max. 90.600 EUR)

60.000 EUR

Mindesteigenbeitrag: 4 % von 60.000 EUR = 2.400 EUR, höchstens 2.100 EUR

Höchstzulage für Ehegatten: 2 x 175 EUR (nur Ehemann unmittelbar begünstigt)

Höchstzulage für ein Kind: 1 x 300 EUR (nach dem 1.1.2008 geboren)

2.100 EUR

./. 350 EUR

./. 300 EUR

Mindesteigenbeitrag

Sockelbetrag

= 1.450 EUR

60 EUR

Hat Herr Steuerle im Jahre 2025 bisher nur 1.200 EUR eingezahlt, sollte er spätestens im Dezember 2025 noch 250 EUR einzahlen, um die höchstmögliche Riester-Förderung zu erhalten. Ansonsten wird die Zulage gekürzt: 1.200 EUR : 1.450 EUR x 650 EUR = 538 EUR statt 650 EUR!

STEUERRAT: Das Einkommen des vergangenen Jahres, das für die Berechnung der Zulage maßgeblich ist, können Sie der Meldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung entnehmen. Die Riester-Beiträge sollten Sie auch anpassen, wenn ein (weiteres) Kind geboren wird oder für ein Kind das Kindergeld wegfällt.

Weitere Informationen: 

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Steuertipp der Woche vom 22.12.2025