Bei einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung kann eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Im Jahre 2026 werden 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer berücksichtigt. Bis 2025 beträgt die Entfernungspauschale 30 Cent für die ersten 20. Entfernungskilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis absetzbar, sofern diese insgesamt jahresbezogen höher als die Entfernungspauschale sind. Bei Benutzung eines Flugzeugs sind die tatsächlichen Kosten stets zusätzlich als Werbungskosten absetzbar. Fahren Sie mehr als einmal wöchentlich nach Hause, haben Sie aber ein interessantes Wahlrecht: die so genannte Vielpendler-Option. Das heißt:- Sie können Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen, das heißt eine Heimfahrt wöchentlich mit der Entfernungspauschale, Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate, Unterkunftskosten für die gesamte Dauer, erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer sowie Fahrten zwischen Unterkunft und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale.
- Sie können stattdessen die Fahrtkosten für sämtliche durchgeführten Heimfahrten absetzen, müssen dann aber auf die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten und auf den Abzug von Unterkunftskosten verzichten (R 9.11 Abs. 5 LStR).
Absetzbar sind bei Wahl der Vielpendler-Option sämtliche Fahrten zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte sowie zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte jeweils mit der Entfernungspauschale. In diesem Fall gelten die Heimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die Heimfahrten können Sie immer nur die Entfernung von der Arbeitsstätte zur Hauptwohnung ansetzen, nicht jedoch die Entfernung Hauptwohnung - Zweitwohnung. Das ist günstig, wenn die Zweitwohnung näher liegt, jedoch ungünstig, wenn diese noch hinter dem Arbeitsort liegt (BFH-Urteil vom 20.12.1991, BStBl 1992 II S. 306).
STEUERRAT: Die Alternative, sämtliche Fahrtkosten abzusetzen, kann vorteilhaft sein, wenn Sie häufig nach Hause fahren und die Unterkunftskosten niedrig sind, etwa weil Sie bei Freunden oder Bekannten, in einem Wohnwagen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft übernachten.
Von Ihrem Wahlrecht dürfen Sie bei jeder neuen doppelten Haushaltsführung aufs Neue Gebrauch machen. Bei derselben doppelten Haushaltsführung sind Sie an die Wahl für das betreffende Jahr gebunden und können erst im nächsten Jahr neu wählen. Das Wahlrecht gilt nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Alleinstehende (BFH-Urteil vom 7.10.1994, BFH/NV 1995 S. 386).
Weitere Informationen:
- Doppelter Haushalt: Wann eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird
- Doppelter Haushalt: Was Sie alles absetzen können
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Steuertipp der Woche vom 22.6.2026

