Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben dem Haupthaushalt ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Hier erfahren Sie, wann eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist.
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