Steuertipp der Woche Nr. 464: Arbeitszeitnachweise bei Arbeitsverhältnis mit Angehörigen entbehrlich?

Ein Arbeitsverhältnis mit einem nahen Angehörigen, das wie unter Fremden durchgeführt wird, ist vom Finanzamt anzuerkennen. Zum "Fremdvergleich" gehören üblicherweise ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag, eine pünktliche Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns auf ein eigenes Konto des Angehörigen und die Erfüllung aller lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Bereits im Jahre 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Führung von Arbeitszeitnachweisen, also Stundenzetteln, für die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht zwingend erforderlich ist. Eine fehlende Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit allein dürfe nicht zur Aberkennung des Arbeitsverhältnisses, hier eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, führen (BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18).

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