Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die unmittelbar der Erledigung von beruflichen Aufgaben dienen. Ob dies der Fall ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beruf und der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall, nicht nach der Eigenart des Gegenstandes. Daher können auch Gegenstände als Arbeitsmittel gelten, die sonst üblicherweise im Privatbereich verwendet werden. In dieser Rubrik erfahren Sie, welche Gegenstände Sie als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen können. Vordrucke:
Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)
Vordruck: Aufwendungen für Computer und Software
Konnten Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass ein beruflich genutzter Gegenstand für Sie ein Arbeitsmittel ist, machen Sie Ihre Aufwendungen dafür als Werbungskosten geltend. Damit Sie alle gebotenen Abzugsmöglichkeiten richtig wahrnehmen, erfahren Sie hier die Einzelheiten und Antworten zu Ihren Fragen. Hier finden Sie im Übrigen den Vordruck Arbeitsmittelkosten.
Hier erfahren Sie von einer interessanten Steuersparmöglichkeit, die vielfach unbekannt ist: Es kommt nicht selten vor, dass privat genutzte Gegenstände fortan für berufliche Zwecke verwendet werden. Also werden Gegenstände aus dem privaten in den beruflichen Bereich überführt. Damit wird aus einem Privatgegenstand ein Arbeitsmittel. Diesen Vorgang nennt man Umwidmung. Zu prüfen ist, ob und wie Sie das neue Arbeitsmittel steuerlich absetzen können.Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die unmittelbar der Erledigung von beruflichen Aufgaben dienen. Ob dies der Fall ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beruf und der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall. Daher können auch Gegenstände als Arbeitsmittel gelten, die sonst üblicherweise im Privatbereich verwendet werden.
Ausgaben für Bücher und Zeitschriften können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn die Literatur ausschließlich beruflichen Zwecken dient und für Sie damit Fachliteratur darstellt. Doch immer wieder gibt es Streit mit dem Finanzamt über die Frage, was Fachliteratur ist. Verschaffen Sie sich hier Klarheit über die Rechtslage, um beim nächsten Mal nicht wieder klein beigeben zu müssen.
Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung; darunter fallen zumeist Schutzbekleidungen oder Uniformen. Zum anderen sind es Kleidungsstücke, die zumindest uniformartig beschaffen sind. Früher ist im Einzelfall auch bürgerliche Kleidung zum Abzug zugelassen worden. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bedeutet wohl das geänzliche "Aus" für den Abzug von Kosten bürgerlicher Kleidung, etwa eines schwarzen Anzugs für Kellner oder Trauerredner.
Ob Möbel als Werbungskosten absetzbar sind, richtet sich nicht nach dem Standort, sondern danach, ob sie so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.
Musiker und Musiklehrer nutzen ihr Musikinstrument beruflich und wollen natürlich die Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzen. Doch manches Finanzamt zückt den Rotstift, weil es die "Freude an der Ausübung der Musik" als private Mitveranlassung wertet. Das aber müssen Sie sich längst nicht immer vorhalten lassen, insbesondere dann nicht, wenn Sie mit dem Instrument Ihre Brötchen verdienen.

