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Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die unmittelbar der Erledigung von beruflichen Aufgaben dienen. Ob dies der Fall ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beruf und der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall, nicht nach der Eigenart des Gegenstandes. Daher können auch Gegenstände als Arbeitsmittel gelten, die sonst üblicherweise im Privatbereich verwendet werden. In dieser Rubrik erfahren Sie, welche Gegenstände Sie als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen können. Vordrucke:

Vordruck: Arbeitsmittelkosten (bis 2017 und ab 2018) 
Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)  
Vordruck: Aufwendungen für Computer und Software

Arbeitsmittel: Wie Sie die Kosten richtig absetzen

Konnten Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass ein beruflich genutzter Gegenstand für Sie ein Arbeitsmittel ist, machen Sie Ihre Aufwendungen dafür als Werbungskosten geltend. Damit Sie alle gebotenen Abzugsmöglichkeiten richtig wahrnehmen, erfahren Sie hier die Einzelheiten und Antworten zu Ihren Fragen.
Vordruck: Arbeitsmittelkosten (Anschaffung bis 2017) 
Vordruck: Arbeitsmittelkosten (Anschaffung ab 2018)

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Arbeitsmittel: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke

Hier erfahren Sie von einer interessanten Steuersparmöglichkeit, die vielfach unbekannt ist: Es kommt nicht selten vor, dass privat genutzte Gegenstände fortan für berufliche Zwecke verwendet werden. Also werden Gegenstände aus dem privaten in den beruflichen Bereich überführt. Damit wird aus einem Privatgegenstand ein Arbeitsmittel. Diesen Vorgang nennt man Umwidmung. Zu prüfen ist, ob und wie Sie das neue Arbeitsmittel steuerlich absetzen können.
Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)

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Arbeitsmittel: Was als Arbeitsmittel durchgeht

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die unmittelbar der Erledigung von beruflichen Aufgaben dienen. Ob dies der Fall ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beruf und der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall. Daher können auch Gegenstände als Arbeitsmittel gelten, die sonst üblicherweise im Privatbereich verwendet werden.

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Arbeitsmittel: Fachliteratur

Ausgaben für Bücher und Zeitschriften können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn die Literatur ausschließlich beruflichen Zwecken dient und für Sie damit Fachliteratur darstellt. Doch immer wieder gibt es Streit mit dem Finanzamt über die Frage, was Fachliteratur ist. Verschaffen Sie sich hier Klarheit über die Rechtslage, um beim nächsten Mal nicht wieder klein beigeben zu müssen.

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Arbeitsmittel: Typische Berufskleidung

Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung; darunter fallen zumeist Schutzbekleidungen oder Uniformen. Zum anderen sind es Kleidungsstücke, die zumindest uniformartig beschaffen sind. Früher ist im Einzelfall auch bürgerliche Kleidung zum Abzug zugelassen worden. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bedeutet wohl das geänzliche "Aus" für den Abzug von Kosten bürgerlicher Kleidung, etwa eines schwarzen Anzugs für Kellner oder Trauerredner.

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Arbeitsmittel: Möbel, Teppiche, Einrichtungsgegenstände

Ob Möbel als Werbungskosten absetzbar sind, richtet sich nicht nach dem Standort, sondern danach, ob sie so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.

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Arbeitsmittel: Musikinstrumente

Musiker und Musiklehrer nutzen ihr Musikinstrument beruflich und wollen natürlich die Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzen. Doch manches Finanzamt zückt den Rotstift, weil es die "Freude an der Ausübung der Musik" als private Mitveranlassung wertet. Das aber müssen Sie sich längst nicht immer vorhalten lassen, insbesondere dann nicht, wenn Sie mit dem Instrument Ihre Brötchen verdienen.

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Arbeitsmittel: Brille, Hörgerät

Bei Aufwendungen für eine Brille scheint in vielen Fällen ein Zusammenhang mit der Berufstätigkeit zu bestehen. Doch steuerlich muss danach unterschieden werden, ob die Brille einen körperlichen Mangel, nämlich eine Sehschwäche, ausgleicht, oder ob sie eine Schutzfunktion gegenüber den speziellen Gefahren einer bestimmten Berufstätigkeit erfüllt.

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Arbeitsmittel: Geräte der Unterhaltungselektronik

Auch Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Videorekorder, Videokamera, Fernseher, Stereoanlage, CD-Player, Tonband, Kassettenrekorder oder Radio, können für berufliche Zwecke genutzt werden. Die Kosten dafür aber erkennen die Finanzämter im Allgemeinen nicht als Werbungskosten an. Und doch ist es in bestimmten Fällen möglich, solche Geräte als Arbeitsmittel steuerlich geltend zu machen.

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Ein-Spruch

"Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber oftmals doch."
(Baron Rothschild, 1743-1812)

Ein-Spruch

  • "Abgesehen davon ist das Steuerrecht so unübersichtlich und kompliziert und von so vielen Sonderregelungen bestimmt, dass es immer schwieriger wird, Grundzüge eines Gesetzes festzustellen."
    (FG Berlin vom 18.3.1986, EFG 1987 S. 114)
  • "Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber oftmals doch."
    (Baron Rothschild, 1743-1812)
  • "Steuern zu erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Gezische bekommt."
    (Jean Baptiste Colbert,
    1619-1683)
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/berufliche-ausgaben/arbeitsmittel.html
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