Einnahmeüberschuss
Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und andere Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier gibt's dazu ausführliche Erläuterungen.
Die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt. Das Ergebnis ist der steuerliche Gewinn oder der Verlust. Hier erfahren Sie die Grundlagen der Einnahmen-Überschussrechnung.

