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Einnahmeüberschuss

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und andere Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier gibt's dazu ausführliche Erläuterungen.

Einnahmen-Überschussrechnung: Grundlagen

Die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt. Das Ergebnis ist der steuerliche Gewinn oder der Verlust. Hier erfahren Sie die Grundlagen der Einnahmen-Überschussrechnung.

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2024

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 23). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeilen 24 - 98: Betriebsausgaben und Ermittlung des Gewinns ; Zeilen 99 - 107: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2023

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen:  Zeilen 23 - 72: Betriebsausgaben ; Zeilen 73 - 98: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeilen 99 - 107: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2022

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2021

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2020

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen für das Jahr 2020 zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2019

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben).

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2018

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 65: Betriebsausgaben; Zeile 71 - 85: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 87 - 92: Ergänzende Angaben).

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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/selbststaendige/einnahmen-ueberschussrechnung.html
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