Steuerrat24 - In Steuerfragen gut beraten Steuerrat24
Anmelden
  • Startseite
  • Steuerrat aktuell
    • SteuerSparbrief
    • SteuerSparbrief-Archiv
    • Steuertipp der Woche
    • Steuer-Herold
    • Steueränderungen 2023
    • Steueränderungen 2022
    • Steueränderungen 2021
    • Steueränderungen 2020
    • Steueränderungen 2019
    • Steueränderungen 2018
  • Steuerratgeber
    • Steuergrundlagen
      • Grundlagen
      • Steuerregeln
      • Steuerpflicht
      • Familienstand
      • Verlustverrechnung
    • Kinder
      • Kinder
      • Begünstigte Kinder
      • Kinder & Job
    • Verdienst
      • Verdienst
      • Steuervorteile
      • Firmenwagen
      • Lohnsteuer
      • Mini- & Midi-Jobs
    • Berufliche Ausgaben
      • Berufliche Ausgaben
      • Auto
      • Fahrten
      • Auswärtstätigkeit
      • Arbeitsmittel
      • Arbeitszimmer
      • Doppelter Haushalt
      • Computer & Telekom
      • Fortbildung
      • Umzug
    • Private Ausgaben
      • Private Ausgaben
      • Haushalt
      • Vorsorge
      • Spenden & Beiträge
      • Krankheit & Kur
      • Behinderung & Pflege
      • Angehörige & Unterhalt
      • Trennung & Scheidung
    • Eigenheim
      • Eigenheim
      • Fotovoltaik
    • Kapitalerträge
      • Kapitalerträge
      • Abgeltungsteuer
      • Geldanlagen
    • Vermietung
    • Nebentätigkeit
    • Renten & Pensionen
      • Renten & Pensionen
      • Basisversorgung
      • Betriebliche Altersvorsorge
      • Riester-Rente
    • Selbstständige
      • Selbstständige
      • Einnahmen-Überschussrechnung
    • Soziales
    • Ausland
      • Ausland
      • Grenzgänger, -pendler
    • Kirchensteuer
    • Erbschaft & Schenkung
  • Steuererklärung
    • Steuererklärung 2022
      • Steuererklärung 2022
      • Steuerformulare 2022
      • Steueränderungen 2022
      • Ausfüllhilfen 2022
      • Weitere Formulare 2022
      • Arbeitshilfen 2022
    • Steuererklärung 2021
      • Steuererklärung 2021
      • Steuerformulare 2021
      • Steueränderungen 2021
      • Ausfüllhilfen 2021
      • Weitere Formulare 2021
      • Arbeitshilfen 2021
    • Steuererklärung 2020
      • Steuererklärung 2020
      • Steuerformulare 2020
      • Ausfüllhilfen 2020
      • Steueränderungen 2020
      • Weitere Formulare 2020
      • Arbeitshilfen 2020
    • Steuererklärung 2019
      • Steuererklärung 2019
      • Ausfüllhilfen 2019
      • Steuerformulare 2019
      • Steueränderungen 2019
      • Weitere Formulare 2019
      • Arbeitshilfen 2019
  • Steuerservice
    • Über Steuerrat
    • Impressum
    • AGB
    • Kontakt
    • Musterschreiben
    • Steuerberechnung
    • Finanzen und Kapital
    • Urteile
    • Gesetze
    • Suche
  • Arbeitshilfen 2019
Steuerrat24
  1. Startseite
  2. Steuerratgeber
  3. Selbstständige
  4. Einnahmen-Überschussrechnung

Steuerratgeber

  • Steuergrundlagen
    • Grundlagen
    • Steuerregeln
    • Steuerpflicht
    • Familienstand
    • Verlustverrechnung
  • Kinder
    • Kinder
    • Begünstigte Kinder
    • Kinder & Job
  • Verdienst
    • Verdienst
    • Steuervorteile
    • Firmenwagen
    • Lohnsteuer
    • Mini- & Midi-Jobs
  • Berufliche Ausgaben
    • Berufliche Ausgaben
    • Auto
    • Fahrten
    • Auswärtstätigkeit
    • Arbeitsmittel
    • Arbeitszimmer
    • Doppelter Haushalt
    • Computer & Telekom
    • Fortbildung
    • Umzug
  • Private Ausgaben
    • Private Ausgaben
    • Haushalt
    • Vorsorge
    • Spenden & Beiträge
    • Krankheit & Kur
    • Behinderung & Pflege
    • Angehörige & Unterhalt
    • Trennung & Scheidung
  • Eigenheim
    • Eigenheim
    • Fotovoltaik
  • Kapitalerträge
    • Kapitalerträge
    • Abgeltungsteuer
    • Geldanlagen
  • Vermietung
  • Nebentätigkeit
  • Renten & Pensionen
    • Renten & Pensionen
    • Basisversorgung
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Riester-Rente
  • Selbstständige
    • Selbstständige
    • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Soziales
  • Ausland
    • Ausland
    • Grenzgänger, -pendler
  • Kirchensteuer
  • Erbschaft & Schenkung

Beliebte Themen

  • SteuerSparbrief:
    Werthaltige Tipps
  • Steuererklärung 2022:
    Verständliche Ausfüllhilfen
  • Steueränderungen 2022:
    Alles Wichtige für Ihre
    Steuererklärung
  • Steueränderungen 2023:
    Überblick über die Neuerungen
  • Steuertipp der Woche:
    Sofort umsetzbare Steuergestaltungen
  • Steuer-Herold:
    Praxishinweise mit spitzer Feder
  • Zinsrechner:
    Tagesgeld, Festgeld, Baugeld
  • Verdienst:
    Mehr Netto vom Brutto erhalten
  • Arbeitszimmer:
    Tipps zum Abzug
     
  • Firmenwagen:
    Nicht zuviel versteuern
  • Rentenbesteuerung:
    Die besten Tipps für Rentner
  • Handwerkerleistungen:
    Steuervorteile perfekt ausschöpfen
  • Eigenheim:
    Steuern sparen mit Fotovoltaikanlagen
  • Kinder:
    Alle Zulagen und Freibeträge nutzen

 

Einnahmeüberschuss

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und andere Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier gibt's dazu ausführliche Erläuterungen.

Einnahmen-Überschussrechnung: Grundlagen

Die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt. Das Ergebnis ist der steuerliche Gewinn oder der Verlust. Hier erfahren Sie die Grundlagen der Einnahmen-Überschussrechnung.

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2022

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2021

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2020

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen für das Jahr 2020 zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2019

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben).

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2018

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 65: Betriebsausgaben; Zeile 71 - 85: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 87 - 92: Ergänzende Angaben).

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2017

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 65: Betriebsausgaben; Zeile 71 - 85: Ermittlung des Gewinn und Verlusts; Zeile 86 - 91: Ergänzende Angaben).

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung 2016

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Weitere Informationen: Zeile 23 - 65: Betriebsausgaben; Zeile 71 - 84: Ermittlung des Gewinn und Verlusts ; Zeile 86 - 95: Ergänzende Angaben).

Weiterlesen …

Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung 2015

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1-10: Allgemeines und Zeile 11-22: Betriebseinnahmen): Weitere Informationen: Zeile 23 - 64: Betriebsausgaben; Zeile 71 - 84: Ermittlung des Gewinns/Verlusts; Zeile 86 - 94: Ergänzende Angaben).

Weiterlesen …

Steuerrat24 - In Steuerfragen gut beraten
Jetzt Mitglied werden und Steuern sparen!

Aktuell

  • Rentner: Grundrentenzuschlag - Steuerbescheide werden korrigiert
  • Energiepreispauschale: Bei Streit mit Arbeitgeber ist das Finanzgericht zuständig
  • Energiepreispauschale: Rentner mit Minijob - erste Pauschale bleibt steuerfrei
  • Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?
  • Inflationsausgleichsprämie: Fragen-Antworten-Katalog endlich veröffentlicht

Weitere Informationen

  • Merkblätter Kassenführung (Landesamt für Steuern Niedersachsen)
  • Informationen zur Kassenführung (Merkblatt der OFD Karlsruhe)
  • Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR 2022
  • Ausfüllhilfe zur Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Ausfüllhilfe zur Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Die gültige AfA-Tabelle
  • Auslandsreisekostensätze 2021
  • Auslandsreisekostensätze 2022
  • Auslandsreisekostensätze 2023
  • Pfändungsschutz: Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2022
  • Pfändungsfreigrenzen-Rechner
  • Broschüre: Starthilfe-Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit (BMWi)
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Verlängerung ab 2011 zu höheren Beiträgen
  • GoBD neu - BMF-Schreiben vom 11.7.2019
  • Richtsatzsammlung, Pauschbeträge für Entnahmen
  • Steuertipps für Existenzgründer (Broschüre des FinMin NRW)

 

 

  • Impressum
    • AGB
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • Kündigung
Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/selbststaendige/einnahmen-ueberschussrechnung.html
© 2017 - 2023 Steuerrat24

Jetzt online Mitglied werden