Angehörige und Unterhalt
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Hier erfahren Sie, in welcher Höhe Sie Ihre Aufwendungen im Rahmen der Steuererklärung geltend machen können und welche Nachweise zu erbringen sind. Wenn Sie hier auf Weiterlesen klicken, erhalten Sie zudem Zugang zu folgenden wertvollen Arbeitshilfen:
Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt 2023
Vordruck Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge
Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen bei Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft
Beitrag Unterhalt an bedürftige Personen (mit Berechnungsschema)
Unterhaltserklärung in deutscher Sprache (zum Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von Angehörigen im Ausland)
Unterhaltserklärungen bei Unterstützung Angehöriger im Ausland (zweisprachig)
Unterstützung von Angehörigen im Ausland: Ländergruppeneinteilung 2021 bis 2023
Unterstützung von Angehörigen im Ausland: Ländergruppeneinteilung ab 2024
Vordruck: Aufwendungen für Heimunterbringung eines Angehörigen (PDF)
Vordruck Bestattungskosten
Als außergewöhnliche Belastung besonderer Art absetzbar sind Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat (§ 33a Abs. 1 EStG). Hier erfahren Sie, wen Sie steuerbegünstigt unterstützen können.
Für die Lebensführung können neben dem üblichen und "typischen" Lebensbedarf in besonderen Situationen auch einmal außerordentliche, eben "atypische" Kosten entstehen. Solche "atypischen" Unterstützungsleistungen für einen Angehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Für bedürftige Angehörige zu sorgen, ist für die meisten Menschen nicht nur eine sittliche Pflicht, sondern auch verbindlich vom Gesetz vorgeschrieben. Erfreulicherweise honoriert der Fiskus diese Unterstützung. Hier erfahren Sie die Einzelheiten über eine ziemlich komplizierte Steuervergünstigung.
Eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers werden auf den abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrag angerechnet, soweit diese den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro überschreiten. Angerechnet wird ebenfalls ein mehr als geringfügiges Vermögen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen und beachten sollten.
Unterhaltsleistungen an die bedürftige Lebensgefährtin oder den bedürftigen Lebensgefährten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft können aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein. Oftmals sind auch noch gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Beziehungen im Spiel. Da die steuerlichen Regeln für eine Steuerermäßigung sehr kompliziert sind, erläutern wir Ihnen hier die verschiedenen Fallgestaltungen.
Unterstützen Sie ein Kind, für das Sie weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhalten, können Sie Ihre Aufwendungen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen: Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, ob es sich um "typische" Unterhaltsleistungen oder um "atypische" Unterstützungsleistungen in einer Notlage handelt.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
"Umsonst ist nicht einmal der Tod, er kostet das Leben". Und außerdem entstehen durch den Todesfall erhebliche Kosten. Die Frage ist, ob und welche Kosten der Beerdigung bzw. Bestattung (Einäscherung) als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Vordrucken und Arbeitshilfen zum Abzug von Unterhaltsleistungen und zur Unterstützung bedürftiger Personen sowie zum Thema "Trennung und Scheidung."

