Fortbildung
"Bildung ist das, was die meisten empfangen, viele weitergeben und nur wenige haben" - sagte einst der österreichische Schriftsteller Karl Kraus. Unter steuerlichen Aspekten ist die Frage wichtig: Fortbildung oder Ausbildung? Die Zuordnung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen: Im ersten Fall sind die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, im zweiten Fall nur begrenzt als Sonderausgaben. Arbeitshilfen:
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Hingegen werden Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem Abschluss der Erstausbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten anerkannt. Hier erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie steuerlich geltend machen können. Dabei gelten für Sonderausgaben und Werbungskosten im Wesentlichen die gleichen Regeln.
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfinden, können die Kosten hingegen in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für verfassungskonform, auch wenn der Sonderausgabenabzug für eine Erstausbildung oder ein Erststudium in vielen Fällen steuerlich ohne Auswirkung bleibt. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen konkret ein Abzug als Sonderausgeben und in welchen Fällen noch ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sind eigentlich nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Da aber eine Lehre im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses absolviert wird und die Ausbildungsvergütung steuerpflichtig ist, sind folglich alle damit zusammenhängenden Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Fremdsprachenkenntnisse gehören zur Allgemeinbildung. Und Bildung ist Privatvergnügen - sagt der Bundesfinanzhof. Das gilt auch dann, wenn solche Kenntnisse Ihnen beruflich durchaus nützlich sind. In bestimmten Fällen aber können die Kosten für einen Sprachkurs doch steuermindernd abgesetzt werden. Informieren Sie sich, wann dies möglich ist und auf was es dabei genau ankommt.
"Bildung ist das, was die meisten empfangen, viele weitergeben und nur wenige haben" - sagte einst der österreichische Schriftsteller Karl Kraus. Unter steuerlichen Aspekten ist die Frage wichtig: Fortbildung oder Ausbildung? Die Zuordnung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen: Im ersten Fall sind die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, im zweiten Fall nur begrenzt als Sonderausgaben.
Studienreisen, Exkursionen, Lehrgänge, Fachkongresse und Fachtagungen finden bevorzugt an touristisch interessanten Orten und Regionen im Ausland statt. Bei der steuerlichen Anerkennung der Reisekosten gibt es immer wieder Ärger mit dem Finanzamt, weil hier ein erheblicher privater Erlebniswert anzunehmen sei. Solche Reisen seien privat mitveranlasst und deshalb die Kosten dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Hier erfahren Sie, auf was es für die steuerliche Anerkennung der Reisekosten ankommt.
Aufwendungen für die Promotion oder eine Habilitation sind steuerlich absetzbar. Die Frage ist, ob sie nur begrenzt als Sonderausgaben oder unbegrenzt als Werbungskosten anerkannt werden. Hier erfahren Sie die Antwort.
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 EUR bis 80.000 EUR für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen. Hier erfahren Sie, ob Sie wenigstens mit der Unterstützung des Finanzamts rechnen können.

