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Grenzgänger, -pendler

 

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland auspendeln und umgekehrt. Für Grenzgänger nach oder aus Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es eine besondere steuerliche Regelung. Grenzpendler sind Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern. Ob Sie täglich einpendeln, ist unerheblich.  

Arbeitshilfen:
Anlage Grenzpendler EU/EWR (Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR (Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Anlage Grenzpendler in Fremdsprachen

Grenzgänger in die Schweiz und aus der Schweiz

Zahlreiche deutsche Arbeitnehmer pendeln arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz in die Schweiz. Auch umgekehrt gibt es Schweizer Bürger, die in Deutschland arbeiten. Für diese Grenzgänger gibt es steuerlich eine spezielle Grenzgängerregelung. Zudem gelten eine ganze Reihe von steuerlichen Besonderheiten.

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Grenzgänger nach Frankreich und aus Frankreich

Zahlreiche deutsche Arbeitnehmer pendeln arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Frankreich. Auch umgekehrt gibt es viele französische Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Für diese Grenzgänger gibt es steuerlich eine spezielle Grenzgängerregelung sowie weitere steuerliche Besonderheiten.

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Grenzgänger nach Luxemburg: Steuerliche Besonderheiten ab 2011

Grenzgänger nach Luxemburg sind in Trier und Umgebung ein Massenphänomen. Die ganze Großregion profitiert vom Standort Luxemburg. Rund 30.000 Grenzgänger pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Luxemburg. Doch neuerdings prüfen die Finanzämter, ob die Grenzgänger tatsächlich ausschließlich in Luxemburg beschäftigt sind oder ob sie doch in erheblichem Umfang in Deutschland eingesetzt werden.

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Grenzgänger nach Österreich und aus Österreich

Zahlreiche deutsche Arbeitnehmer pendeln arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Österreich. Auch umgekehrt gibt es viele österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Für diese Grenzgänger gibt es steuerlich eine spezielle Grenzgängerregelung sowie weitere steuerliche Besonderheiten.

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Grenzpendler Belgien: Besondere Steuerregeln für Arbeitnehmer und Rentner

Seit 2004 gibt es die besondere Grenzgängerregelung im Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr, sodass Grenzgänger ihren Arbeitslohn jetzt nicht mehr im Wohnsitzstaat, sondern im Tätigkeitsstaat versteuern müssen. Doch für Einpendler aus Belgien besteht eine kuriose Sonderregelung spezieller Art. Diese Besonderheit gilt auch für Einpendler, die bisher nicht als Grenzgänger galten, sowie für Rentner und Pensionäre mit Wohnsitz in Belgien und Bezügen aus Deutschland.

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Grenzgänger in die Schweiz: Altersbezüge und Altersbeiträge

Grenzgänger in die Schweiz und andere Arbeitnehmer zahlen in der Schweiz Beiträge für ihre Altersversorgung und erhalten im Alter Bezüge aus schweizerischen Pensionskassen. Die Neuregelung der Rentenbesteuerung ab 2005 hat auch hier gravierende Auswirkungen hinsichtlich Besteuerung der Alterseinkünfte und Absetzbarkeit der Altersbeiträge. Ein neuer BMF-Erlass bringt jetzt Klarheit (BMF-Schreiben vom 27.7.2016, BStBl. 2016 I S. 759).

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Wohnen im Ausland: Besonderheiten für Flugpersonal

Liegt der Wohnsitz von Piloten und Flugbegleitern in einem anderen Staat als die Geschäftsleitung ihrer Fluggesellschaft, erfolgt die Besteuerung im Staat des Unternehmens. Doch für Flugpersonal von deutschen Fluggesellschaften mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es steuerliche Besonderheiten. Aufgrund des neuen Änderungsprotokolls mit der Schweiz verzichtet Deutschland ab 2012 für einige Jahre auf sein Besteuerungsrecht.

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Grenzgänger in die Schweiz: Krankentagegeld usw.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage nach der steuerlichen Behandlung von Geburtengeld aus einer Schweizer Kollektiv-Krankentagegeldversicherung auseinandergesetzt (BFH-Urteil vom 29.4.2009, X R 31/08, BFH/NV 2009 S. 1625). Hierzu gibt es eine Verfügung der OFD Karlsruhe (OFD Karlsruhe vom 30.9.2009, S 225.5/250 - St 131).

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Schweiz: Wann Pikettdienste zu Nichtrückkehrtagen führen

Bei Grenzgängern in die Schweiz geht das Besteuerungsrecht an die Schweiz über, wenn Sie im Kalenderjahr aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren (Nichtrückkehrtage). Die Frage ist, ob und wann sog. Pikettdienste zu Nichtrückkehrtagen führen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der sog. Arbeitsbereitschaft (Pikettdienst im Betrieb) und der Rufbereitschaft (Pikettdienst außerhalb des Betriebs). Hierzu äußert sich die OFD Karlsruhe (OFD Karlsruhe vom 17.7.2009, S 130.1/670 - St 217).

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Weitere Informationen

  • Auslandsreisekostensätze 2021 und 2022
  • Auslandsreisekostensätze 2023
  • Merkblatt Verständigungsverfahren
  • Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS 2021
  • Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS 2022
  • Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS - Ausländische Renteneinkünfte - 2022
  • Besteuerung im Jahr des Wegzugs und des Zuzugs
  • Umrechnung ausländischer Währungen in Euro
  • Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen im Ausland

 

Steuerpflicht

  • Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (Grenzpendler)
  • Die beschränkte Steuerpflicht ("Ausländersteuer")
  • Familienwohnsitz im Ausland (Gastarbeiter)
  • Die Bedeutung des Wohnsitzes
  • Die erweitert beschränkte Steuerpflicht

Service

  • Aktuelle Liste Doppelbesteuerungs-abkommen mit Stand 1.1.2023
  • Doppelbesteuerung
    abkommen im Wortlaut
  • OECD-Musterabkommen zm DBA (Stand 2008)
  • Neues OECD-Musterabkommen Stand 2017 (derzeit nur englisch)
  • Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach DBA (BMF-Erlass vom 3.5.2018)
  • Vordrucke zur Meldung von Auslandsbeziehungen

Ein-Spruch

  • "Alle reden vom teuren Vaterland, aber im Ausland ist es auch nicht billiger."
  • "In England geben sie das Geld pfundweise aus."

Aktuell

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  • Auslandsbeteiligungen: Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO
  • EU-Bargeldkontrollen: Verschärfte Kontrollregeln bei Reisen ins Ausland
  • Grenzgänger nach Frankreich und aus Frankreich
  • Ausländische Einkünfte: Der Auslandstätigkeitserlass
  • Impressum
    • AGB
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • Kündigung
Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/ausland/grenzgaenger-pendler.html
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