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Ausland

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und im Ausland beruflich tätig wid oder seinen Wohnsitz im Ausland hat und in Deutschland arbeitet, ist von Steuerproblemen besonderer Art betroffen. Auf dieser Seite können Sie gewiss die meisten steuerlichen Fragen klären.

Arbeitshilfen:
Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht
Bescheinigung EU/EWR (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Staatsangehörige der EU/EWR)
Bescheinigung außerhalb EU/EWR  (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht)
Formular: Bescheinigung für erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF)
Formular: Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF) 
Formular: Mitteilung über Auslandsbeteiligungen (PDF)
Freistellungsbescheinigung nach DBA
Freistellungsbescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA
Tätigkeit im Ausland: Wie steht's um die Rente? (PDF)

Steuerliche Fragen bei einer Auslandstätigkeit

Wer für einige Zeit ins Ausland entsandt wird oder aus eigenem Antrieb einen Auslandsjob übernimmt, sollte dies generalstabsmäßig planen. Schließlich sind viele Dinge im privaten und beruflichen Bereich zu regeln. Neben Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tauchen vor allem eine ganze Reihe von steuerlichen Fragen zur Auslandstätigkeit auf. Damit der Auslandseinsatz für Sie nicht zum Verlustgeschäft wird, sollten Sie zumindest über die steuerlichen Regeln Bescheid wissen.

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Tätigkeit in einem DBA-Staat

Sind Sie als Angestellter eines Unternehmens in einem Staat tätig, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, stellt sich für Sie vorrangig die Frage: In welchem Staat müssen Sie Ihren Arbeitslohn versteuern?

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Rentenbesteuerung: Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland

Viele Ruheständler ziehen ins Ausland und beziehen dort Renten aus Deutschland. Zum einen sind dies ehemalige Gastarbeiter, die nach dem Arbeitsleben in die Heimat zurückkehren. Zum anderen sind dies immer mehr Deutsche, die ihren Ruhestand unter Palmen oder in einer Berghütte verbringen, etwa in Spanien, Mallorca, Thailand, Österreich oder in der Schweiz. Ihnen droht jetzt Ärger mit dem deutschen Fiskus. Denn schon seit 2005 sind deutsche Renten aller Art in die Steuerpflicht einbezogen, doch erst seit kurzem erfasst der Fiskus tatsächlich die Auslandsrentner. Hier können Sie sich umfassend über die neuen Besteuerungsregeln informieren.

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Tätigkeit in einem DBA-Staat: Die 183-Tage-Regelung

Sofern Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und Ihren Arbeitslohn nicht an die ausländische Betriebsstätte weiter belastet, greift die sog. 183-Tage-Regelung.

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Tätigkeit in einem DBA-Staat: Besonderheiten für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gelten bezüglich der Bestimmung des Tätigkeitsstaates und der 183-Tage-Regelung einige Besonderheiten. Für Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in Luxemburg oder in der Schweiz gelten besondere Regelungen.

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Tätigkeit in einem DBA-Staat: Besonderheiten für Flugpersonal

Liegt der Wohnsitz von Piloten und Flugbegleitern in einem anderen Staat als die Geschäftsleitung ihrer Fluggesellschaft, erfolgt die Besteuerung im Staat des Unternehmens. Doch für Flugpersonal von deutschen Fluggesellschaften mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es steuerliche Besonderheiten. Aufgrund des neuen Änderungsprotokolls mit der Schweiz verzichtet Deutschland ab 2012 für einige Jahre auf sein Besteuerungsrecht.

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Ausländische Einkünfte: Der Auslandstätigkeitserlass

Bei Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, wird der Arbeitslohn in bestimmten Fällen nicht nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, sondern nach dem so genannten Auslandstätigkeitserlass in Deutschland von der Steuer befreit (BMF-Schreiben vom 10.6.2022, BStBl 2022 I S. 997). Nachfolgend erfahren Sie Einzelheiten zu dem Auslandstätigkeitserlass, der im Juni 2022 überarbeitet worden ist.

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Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat

Sind Sie in einem Staat tätig, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Der Tätigkeitsstaat verlangt Steuern aufgrund des Quellenprinzips, und Deutschland kassiert Steuern aufgrund des Welteinkommensprinzips. Doch der deutsche Fiskus hält für diesen Fall einseitige Entlastungen bereit: Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses.

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Immobilie im Ausland: Wie ausländische Mieteinkünfte versteuert werden

Gar manche Bürger haben Immobilienbesitz im Ausland, wie Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, oder sie sind an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, muss sein gesamtes Welteinkommen hier versteuern - auch Mieteinkünfte aus einer ausländischen Immobilie. Die Frage ist, ob und wie Vermietungsverluste berücksichtigt werden. Seit 2008 gelten völlig neue Steuerregeln für ausländische Mieterträge und Mietverluste.

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Auslandstätigkeit: Abfindungen und andere einmalige Zahlungen

Oftmals werden nach einem Auslandsaufenthalt Zahlungen geleistet, die sich auch auf diesen Zeitraum beziehen, so Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Gehaltsnachzahlungen, Tantiemen, Gratifikationen, Gewinne aus Stock Options u. Ä. Die Frage ist, in welchem Staat solche Zahlungen zu versteuern sind, ob sie zeitanteilig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit aufgeteilt werden können und dementsprechend teilweise steuerfrei bleiben.

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Auslandstätigkeit: Einsatz von Soldaten und Polizeibeamten im Ausland

Soldaten und Polizeibeamte, die im Ausland, insbesondere auf dem Balkan (im Kosovo) und in Afghanistan, eingesetzt sind, erhalten einen Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a Bundesbesoldungsgesetz. Dieser Zuschlag ist steuerfrei (§ 3 Nr. 64 EStG). Die Frage ist, was dennoch im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz alles als Werbungskosten absetzbar ist.

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Was Sie aus dem Ausland zollfrei mitbringen dürfen

Urlaubszeit ist Reisezeit: Das Fernweh grassiert - kein Ziel ist zu weit. Als Andenken bringen Millionen deutscher Urlauber alljährlich die unterschiedlichsten Reisemitbringsel mit. Jeder Reisende, der die Grenzen der EU überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Viele erleben die Grenzen als lästiges Nadelöhr. Der eine oder andere hat vielleicht auch ein mulmiges Gefühl: Wie viele Zigaretten oder Spirituosen darf ich eigentlich mitbringen? Um unliebsame Überraschungen bei der Rückreise zu vermeiden, können Sie sich hier über Reisefreimengen und Einfuhrverbote informieren.

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Vorsorge: Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Ebenso wie Beiträge zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung können auch Beiträge zu ausländischen Sozialversicherungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Doch hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

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Tätigkeit im Ausland: Sozialversicherung bei Entsendung

Immer mehr Arbeitnehmer werden von ihren Arbeitgebern für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsandt, um dort zu arbeiten. Bei Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland ergeben sich neben steuerrechtlichen Fragen auch Fragen zur Sozialversicherung: Wie steht's um die Sozialversicherung, wenn sich Arbeitnehmer auf Weisung ihres Arbeitgebers aus Deutschland in das Ausland begeben? Gelten für den Arbeitnehmer weiterhin die Rechtsvorschriften Deutschlands oder die des Beschäftigungsstaates? Ab dem 1.5.2010 sind neue Regeln zu beachten.

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USA: Steuerliche Behandlung der Staaten- und Gemeindesteuern

In den USA wird in den meisten Bundesstaaten (mit Ausnahme von Alaska, Florida, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming) neben der Bundeseinkommensteuer ("federal income tax") auch eine Staateneinkommensteuer ("state income tax") erhoben. Größere Städte und Gemeinden (z.B. New York, Philadelphia und Cincinnati) erheben zusätzlich eine Gemeindeeinkommensteuer ("local income tax"). Ob und wie diese Steuern in Deutschland angerechnet werden, erläutert das FinMin. Schleswig-Holstein (Verfügung vom 9.6.2011, DStR 2011 S. 1621).

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Auslandstätigkeit: Kaufkraftausgleich

Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

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Autokauf/-verkauf im EU-Ausland: Umsatzsteuer für Privatpersonen

Hätten Sie das gewusst? Wenn Sie ein neues Auto in einem anderen EU-Staat erwerben, müssen auch Sie als Privatperson in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die fällige deutsche Umsatzsteuer bezahlen. Dafür aber ist der Kaufpreis im Herkunftsland umsatzsteuerfrei. Wenn Sie ein (fast) neues Auto ins EU-Ausland verkaufen, bekommen Sie die gezahlten Vorsteuern erstattet. Was Sie zu dieser sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Riester-Verträge: Riester-Förderung bei einer Auslandsentsendung

Viele Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses für eine begrenzte Zeit für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig. Entsendung nennt man das. Eine zeitlich befristete Auslandstätigkeit, die nicht die Entsendekriterien erfüllt, sondern aufgrund einer Versetzung oder Delegierung ausgeübt wird, wird einer Entsendung gleichgestellt, sofern während der Auslandstätigkeit die Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung weiter besteht. Bei Beamten liegt eine Zuweisung vor, wenn ihnen vorübergehend eine Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung im Ausland zugewiesen wird. Wie steht es nun in diesen Fällen um die Riester-Förderung, wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben?

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Besteuerung im Jahr des Wegzugs und des Zuzugs

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegen. In diesen Fällen der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht gehen auch die im Ausland erzielten Einkünfte nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in die deutsche Steuerveranlagung mit ein. Aber wie?

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Auslandsbeteiligungen: Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO

Vielfach unbekannt ist, dass bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland eine Anzeigepflicht an das Finanzamt besteht. Das Auslandsengagement muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Besonders zu beachten ist die Meldepflicht bei Beteiligungen ab einer Investitionssumme von 150.000 EUR.

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Auslandstätigkeit: Einsatz von Lehrern im Ausland

Deutsche Lehrer, die im Ausland tätig werden wollen, werden im Allgemeinen von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an die deutsche Schule im Ausland vermittelt und auch besoldet. Sie können sich entweder auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen oder sie sind erweitert unbeschränkt steuerpflichtig.

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Auslandstätigkeit: Tätigkeit im Dienste der Europäischen Union

Für Beamte und sonstige Bedienstete, die bei einem Organ der Europäischen Union beschäftigt sind, gelten besondere steuerliche Regelungen.

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Auslandstätigkeit: Besteuerung von Mitarbeitern der GIZ

Im Januar 2011 entstand die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH aus einer Fusion der drei staatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungsarbeit:

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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit

Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit entstehen erhebliche Aufwendungen, z. B. für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung, für Sprachkurs und Umzug. Ob und wie diese Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland steuerpflichtig oder steuerfrei ist.

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EU-Bargeldkontrollen: Verschärfte Kontrollregeln bei Reisen ins Ausland

Zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität, neuerdings auch Steuerhinterziehung und Sozialbetrug wird das Verbringen von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln in die, aus der und durch die Europäische Union zollamtlich überwacht. Von den Bargeld-Kontrollen bei Reisen ins Ausland sind nicht nur Ganoven betroffen, sondern auch alle unbescholtenen Bürger.

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Ausländische Einkünfte: Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind ausländische Einkünfte in vielen Fällen in Deutschland steuerfrei gestellt. Doch kunstvoll verschafft sich der Fiskus von Ihnen Mehreinnahmen, indem er die Auslandseinkünfte einfach "in den Progressionsvorbehalt" einbezieht. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zur Freistellungsmethode und zum Progressionsvorbehalt. Diese Methode gilt vor allem für Arbeitslohn.

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Ausländische Einkünfte: Der Pauschalierungserlass

Schreiben betr. Pauschalierung der Einkommensteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34c Abs. 5 EStG (BMF-Schreiben vom 10.4.1984, BStBl. 1984 I S. 252).

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Ausländische Einkünfte: Die Anrechnungsmethode

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder wie Werbungskosten abgezogen werden. Diese Methode gilt vor allem bei Auslandstätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten und für Kapitalerträge.

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Lehrer an Europäischen Schulen

Die Institution "Europäische Schulen" ist eine zwischenstaatliche Einrichtung. Die Staaten haben ihren Bediensteten diplomatische Vorrechte und Immunitäten eingeräumt. Eine besondere Vergünstigung ist die Steuerbefreiung von Gehaltszulagen.

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Auslandstätigkeit: Tätigkeit bei internationalen Organisationen

Die Zahl der unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Gehälter und Bezüge von internationalen Organisationen erhalten, nimmt stetig zu. Wie die Gehälter und Bezüge der Bediensteten steuerlich behandelt werden, erläutert die Finanzbehörde Berlin (SenFin. Berlin vom 13.11.2014, III A - S 1311 - 5/2007).

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Auslandstätigkeitund Auslandseinkünfte: Neues DBA mit den VAE

Deutschland hat mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und dieses am 1.7.2010 unterzeichnet. Das DBA trat am 14.7.2011 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1.1.2009, da die alte Regelung Ende 2008 ausgelaufen war. Für deutsche Arbeitnehmer bringt das neue DBA nur Nachteile.

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Ausländische Einkünfte: Wie Rückfallklauseln wirken

Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland und andere Auslandseinkünfte bleiben nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in bestimmten Fällen in Deutschland steuerfrei. Gleichwohl werden die steuerfreien Einkünfte in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen und führen so zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen. Um eine "doppelte Nichtbesteuerung" zu vermeiden, enthalten einige DBA Rückfallklauseln. Seit 2004 gilt im deutschen Steuerrecht sogar eine generelle Rückfallklausel.

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Auskünfte aus Luxemburg: Informationsaustausch in Steuersachen ab 2010

Am 11.12.2009 haben Deutschland und Luxemburg zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Luxemburg erteilt Auskünfte nach neuem Standard nur für Steuerjahre ab 1.1.2010.

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Auskünfte aus Österreich: Informationsaustausch in Steuersachen ab 2011

Am 29.12.2010 haben Deutschland und Österreich zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Österreich erteilt Auskünfte nach neuem Standard nur für Steuerjahre ab 1.1.2011.

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Auskünfte aus Liechtenstein: Informationsaustausch in Steuersachen

Seit dem 28.10.2010 ist das "Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen" mit dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Liechtenstein erteilt Auskünfte nur für Steuerjahre ab 1.1.2010.

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Auskünfte aus der Schweiz: Informationsaustausch in Steuersachen ab 2011

Am 21.12.2011 ist zwischen der Schweiz und Deutschland der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard in Kraft getreten. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Die Schweiz wird Auskünfte nur für Zeiträume ab 1.1.2011 erteilen.

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Auskünfte aus Belgien: Informationsaustausch in Steuersachen ab 2010

Am 21.1.2010 haben Deutschland und Belgien zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustauschs in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Belgien erteilt Auskünfte in Steuerangelegenheiten für Steuerjahre ab 1.1.2010, in Strafsachen ab 1.1.2006.

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Auswärtstätigkeit bis 2013: Was Sie als Reisekosten absetzen können

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten (bei Selbstständigen als Betriebsausgaben) absetzbar. Dazu zählen Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungspauschbeträge. Diese Reisekosten sind für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit abzugsfähig, während Verpflegungspauschbeträge lediglich drei Monate lang gewährt werden. Hier erfahren, was Sie bei einer Auswärtstätigkeit im Einzelnen alles steuerlich absetzen können. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Zeitraum 2008 bis 2013.

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Weitere Informationen

  • Auslandsreisekostensätze 2021 und 2022
  • Auslandsreisekostensätze 2023
  • Merkblatt Verständigungsverfahren
  • Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS 2021
  • Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS 2022
  • Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS - Ausländische Renteneinkünfte - 2022
  • Besteuerung im Jahr des Wegzugs und des Zuzugs
  • Umrechnung ausländischer Währungen in Euro
  • Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen im Ausland

 

Steuerpflicht

  • Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (Grenzpendler)
  • Die beschränkte Steuerpflicht ("Ausländersteuer")
  • Familienwohnsitz im Ausland (Gastarbeiter)
  • Die Bedeutung des Wohnsitzes
  • Die erweitert beschränkte Steuerpflicht

Service

  • Aktuelle Liste Doppelbesteuerungs-abkommen mit Stand 1.1.2023
  • Doppelbesteuerung
    abkommen im Wortlaut
  • OECD-Musterabkommen zm DBA (Stand 2008)
  • Neues OECD-Musterabkommen Stand 2017 (derzeit nur englisch)
  • Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach DBA (BMF-Erlass vom 3.5.2018)
  • Vordrucke zur Meldung von Auslandsbeziehungen

Ein-Spruch

  • "Alle reden vom teuren Vaterland, aber im Ausland ist es auch nicht billiger."
  • "In England geben sie das Geld pfundweise aus."
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