Ausland
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und im Ausland beruflich tätig wid oder seinen Wohnsitz im Ausland hat und in Deutschland arbeitet, ist von Steuerproblemen besonderer Art betroffen. Auf dieser Seite können Sie gewiss die meisten steuerlichen Fragen klären.
Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht
Bescheinigung EU/EWR (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Staatsangehörige der EU/EWR)
Bescheinigung außerhalb EU/EWR (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht)
Formular: Bescheinigung für erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF)
Formular: Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF)
Formular: Mitteilung über Auslandsbeteiligungen (PDF)
Freistellungsbescheinigung nach DBA
Freistellungsbescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA
Tätigkeit im Ausland: Wie steht's um die Rente? (PDF)
Wer für einige Zeit ins Ausland entsandt wird oder aus eigenem Antrieb einen Auslandsjob übernimmt, sollte dies generalstabsmäßig planen. Schließlich sind viele Dinge im privaten und beruflichen Bereich zu regeln. Neben Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tauchen vor allem eine ganze Reihe von steuerlichen Fragen zur Auslandstätigkeit auf. Damit der Auslandseinsatz für Sie nicht zum Verlustgeschäft wird, sollten Sie zumindest über die steuerlichen Regeln Bescheid wissen.
Sind Sie als Angestellter eines Unternehmens in einem Staat tätig, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, stellt sich für Sie vorrangig die Frage: In welchem Staat müssen Sie Ihren Arbeitslohn versteuern?
Viele Ruheständler ziehen ins Ausland und beziehen dort Renten aus Deutschland. Zum einen sind dies ehemalige Gastarbeiter, die nach dem Arbeitsleben in die Heimat zurückkehren. Zum anderen sind dies immer mehr Deutsche, die ihren Ruhestand unter Palmen oder in einer Berghütte verbringen, etwa in Spanien, Mallorca, Thailand, Österreich oder in der Schweiz. Hier können Sie sich umfassend über die Besteuerungsregeln informieren.
Liegt der Wohnsitz von Piloten und Flugbegleitern in einem anderen Staat als die Geschäftsleitung ihrer Fluggesellschaft, erfolgt die Besteuerung im Staat des Unternehmens. Doch für Flugpersonal von deutschen Fluggesellschaften mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es steuerliche Besonderheiten. Aufgrund des neuen Änderungsprotokolls mit der Schweiz verzichtet Deutschland ab 2012 für einige Jahre auf sein Besteuerungsrecht.
Bei Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, wird der Arbeitslohn in bestimmten Fällen nicht nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, sondern nach dem so genannten Auslandstätigkeitserlass in Deutschland von der Steuer befreit (BMF-Schreiben vom BStBl 2022 I S. 997). Nachfolgend erfahren Sie Einzelheiten zu dem Auslandstätigkeitserlass, der im Juni 2022 überarbeitet worden ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit: Das Fernweh grassiert - kein Ziel ist zu weit. Als Andenken bringen Millionen deutscher Urlauber alljährlich die unterschiedlichsten Reisemitbringsel mit. Jeder Reisende, der die Grenzen der EU überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Viele erleben die Grenzen als lästiges Nadelöhr. Der eine oder andere hat vielleicht auch ein mulmiges Gefühl: Wie viele Zigaretten oder Spirituosen darf ich eigentlich mitbringen? Um unliebsame Überraschungen bei der Rückreise zu vermeiden, können Sie sich hier über Reisefreimengen und Einfuhrverbote informieren.
Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit entstehen erhebliche Aufwendungen, z. B. für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung, für Sprachkurs und Umzug. Ob und wie diese Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland steuerpflichtig oder steuerfrei ist.
Am 21.12.2011 ist zwischen der Schweiz und Deutschland der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard in Kraft getreten. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Die Schweiz wird Auskünfte nur für Zeiträume ab 1.1.2011 erteilen.

