Selbstständige
In dieser Rubrik finden Sie steuerliche Informationen für Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihren Gewinn optimal ermitteln und worauf Sie bei der Umsatzsteuer achten müssen. Denn Fehler können gerade bei Selbstständigen sehr teuer werden.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Im Zusammenhang mit dem Leasing bei betrieblich genutzten Pkw wird gerne das so genannte "Dezember-Leasing-Modell" genutzt. Doch aufgepasst: Der Bundesfinanzhof hat dem Modell soeben zumindest für die Fälle den Boden entzogen, in denen das geleaste Fahrzeug nicht dauerhaft, also über die gesamte Leasinglaufzeit, zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das Modell hat folgenden Ablauf: Ein Einnahmen-Überschussrechner least einen Firmenwagen beispielsweise für 36 Monate. Der Beginn des Leasingzeitraums ist der 1. Dezember 2023. Der Unternehmer leistet im Dezember eine hohe Leasingsonderzahlung und führt zudem ein Fahrtenbuch. Ausgerechnet im Dezember ist er ausweislich des Fahrtenbuchs fast ausschließlich betrieblich unterwegs. Privatfahrten gibt es so gut wie keine. Folge: Er zieht die Leasingsonderzahlung bei Zahlung zu fast 100 Prozent als Betriebsausgabe ab. Nach dem Dezember-Modell soll der volle Abzug auch dann erhalten bleiben, wenn das Kfz in den Folgejahren erheblich weniger betrieblich genutzt wird. AKTUELL hat der Bundesfinanzhof dem Modell jedoch die Anerkennung versagt.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden. Es muss aber ein "echtes" häusliches Arbeitszimmer vorliegen, also ein abgeschlossener Raum vorhanden sein, der so gut wie ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt wird. Selbstständige müssen darüber hinaus Folgendes beachten: Nach § 4 Abs. 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Beim Abzug der Jahrespauschale bestehen die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG nicht (BMF 15.8.2023, BStBl 2023 I S. 1551). Der Bundesfinanzhof muss in diesem Zusammenhang folgende Frage beantworten (Az. VIII R 6/24): Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten bei einem Einnahme-Überschussrechnung nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden?
Derzeit ist im Umsatzsteuergesetz der Vorrang der Papierrechnung vor der elektronischen Rechnung (eRechnung) geregelt. Ausstellung und Empfang einer eRechnung sind nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich (§ 14 UStG). Ab dem 1.1.2025 wird der Vorrang der Papierrechnung aber gestrichen und die Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen eingeführt - dies sieht das nunmehr beschlossene Wachstumschancengesetz vor. Die Ausstellung einer eRechnung ist nicht von einer Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig. Allerdings gibt es verschiedene Übergangsregelungen. Im Einzelnen:
Grundsätzlich müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr auf die Jahre der Nutzung verteilt, d.h. abgeschrieben, werden. Absetzbar ist dann jedes Jahr die sog. "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Eine Ausnahme aber gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter, wobei besondere Abschreibungsregeln für Selbstständige anzuwenden sind (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG).
Alles wird digital: Nicht nur die laufenden Geschäftsprozesse, auch der Empfang und die Ausfertigung von Rechnungen, die Bestellung von Waren sowie das komplette Rechnungswesen sind ohne elektronische Unterstützung heutzutage nicht mehr denkbar. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und ihre Regeln für die digitale Buchführung überarbeitet. Seit Anfang 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD)“. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (BStBl 2019 I S. 1269) und vom 11.3.2024 (BStBl 2024 I S. 374) sind die GoBD erneut überarbeitet worden. Erfahren Sie nachfolgend, welche Regeln Sie einhalten müssen, damit Ihr Rechnungswesen den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht. Vorweg sein darauf hingewiesen, dass die Regeln weitestgehend auch für Einnahmen-Überschussrechner gelten.
Fahrzeuge, die "übers Geschäft laufen" und privat mitgenutzt werden, bereiten in der Steuererklärung allerlei Kopfzerbrechen. Zwar können sämtliche Kosten des Fahrzeugs als Betriebsausgaben abgesetzt werden, doch für die nichtbetriebliche Nutzung muss eine Korrektur vorgenommen werden. So ist zum einen für die private Nutzung ein Entnahmewert als Betriebseinnahmen zu versteuern, zum anderen müssen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die Betriebsausgaben gekürzt und um die Entfernungspauschale erhöht werden. Hier erfahren Sie dazu alle Einzelheiten.
Lohnt sich der Kauf eines umweltschonenden Elektrofahrzeugs? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber, wenn sie ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen wollen, und Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen ist der Preis derzeit noch deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zwecks Verbreitung solcher Fahrzeuge gibt es aber steuerliche Vergünstigungen.
Was alles muss auf einer Rechnung stehen? Diese Frage stellt sich dem Unternehmer, der einerseits Rechnungen ausstellt und andererseits Rechnungen erhält. Denn der Rechnungsempfänger darf die ausgewiesene Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abziehen, wenn die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllt. Diese Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung wurden zum 1.1.2004 verschärft und gelten nach einer Übergangszeit ab 1.7.2004 verbindlich.
Geschenke sind Sach- und Geldzuwendungen ohne rechtliche Verpflichtung und ohne Gegenleistung. Im Geschäftsleben werden sie allerdings gegeben, um die Geschäftsbeziehungen zu fördern. Auch Arbeitnehmer können in bestimmten Fällen Geschenke machen - und dabei das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Seit dem 1.1.2001 gelten für die allgemein verwendbaren Anlagegüter neue Abschreibungstabellen. Dabei wurde die steuerlich maßgebliche Nutzungsdauer für zahlreiche Wirtschaftsgüter teilweise drastisch verlängert.
Für Selbstständige, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten, gibt es in Sachen Umsatzsteuer eine wesentliche Erleichterung: die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Sie bietet einige Vorteile, geht allerdings mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs für selbst angeschaffte Waren und in Anspruch genommene Dienstleistungen einher. Nachfolgend werden die wichtigsten Grundsätze zur Kleinunternehmerregelung vorgestellt. Bitte beachten Sie die Neuregelungen, die weitestgehend ab 2025 gelten, unter Punkt 7 dieses Beitrages.

