Basisversorgung
Zur ersten Schicht der Altersversorgung, der Basisversorgung, gehören die Bezüge, die während der Ansparphase aus unversteuertem Einkommen aufgebracht wurden und somit steuerfrei gestellt waren. Die Renten werden mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Dies sind
- gesetzliche Rente,
- Rürup-Rente,
- berufsständische Versorgung.
Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zur ersten und wichtigsten Schicht der Altersversorgung, der Basisversorgung. Zum 1.1.2005 wurde für diese Renten die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das bedeutet, dass die Renten in zunehmendem Maße bis 2058 steuerpflichtig werden. Im Gegenzug dürfen die Rentenbeiträge nach und nach in höherem Maße als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgezogen werden. Bereits im Jahre 2023 ist ein Abzug von 100 Prozent bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rentenbeiträge absetzen können und Ihre Rentenbezüge versteuern müssen.
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Damit soll langfristig die Finanzierung des Rentensystems sichergestellt und der Rentenbeitrag für die aktiv Beschäftigten bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % des Bruttogehalts gehalten werden. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Neuregelungen bei den verschiedenen Rentenarten durch das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" vom 20.4.2007.

