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Basisversorgung

Zur ersten Schicht der Altersversorgung, der Basisversorgung, gehören die Bezüge, die während der Ansparphase aus unversteuertem Einkommen aufgebracht wurden und somit steuerfrei gestellt waren. Die Renten werden mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Dies sind
-   gesetzliche Rente,
-   Rürup-Rente,
-   berufsständische Versorgung.

Gesetzliche Rentenversicherung: Steuerregeln für Beiträge und Renten

Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zur ersten und wichtigsten Schicht der Altersversorgung, der Basisversorgung. Zum 1.1.2005 wurde für diese Renten die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das bedeutet, dass in zunehmendem Maße bis 2040 die Renten steuerpflichtig und bis 2025 die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie ab 2005 Ihre Rentenbeiträge absetzen können und Ihre Rentenbezüge versteuern müssen.

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Ab 2012 später in Rente: Anhebung der Renten-Altersgrenze auf 67 Jahre

Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Damit soll langfristig die Finanzierung des Rentensystems sichergestellt und der Rentenbeitrag für die aktiv Beschäftigten bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % des Bruttogehalts gehalten werden. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Neuregelungen bei den verschiedenen Rentenarten durch das "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" vom 20.4.2007.

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Vorgezogene Altersrenten: Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze für die Altersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, die Altersrente auch bereits früher in Anspruch zu nehmen. Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren die vorgezogene Altersrente statt mit 65 Jahren bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge beantragen.

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Vorgezogene Altersrenten: Rentenabschläge und Ausgleichszahlungen

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 2012: 65 Jahre plus x Monate) eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen will, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Gleichwohl treten mehr als die Hälfte aller Neurentner eines Jahres vorzeitig in den Ruhestand. Für sie besteht die Möglichkeit, die Rentenkürzung durch eine freiwillige Kapitalzahlung auszugleichen.

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Sind die Rentenbeiträge als Werbungskosten absetzbar?

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus der Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) müssen ab 2005 in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden. Die Beiträge werden allerdings nur begrenzt als Sonderausgaben anerkannt. Die Frage ist, ob die Beiträge in unbegrenzter Höhe als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof vermag keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erkennen - und jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht die Streitfrage endgültig geklärt.

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Gesetzliche Rente: Wie Erwerbsminderungsrenten versteuert werden

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Erwerbsminderungsrenten werden seit 2005 - anders als bisher - unterschiedlich versteuert, je nachdem, ob sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stammen.

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Altersvorsorge mit Rürup: Allgemeine Hinweise (Teil 1)

Bei der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung - auch um einen Fondssparplan - mit extrem restriktiven Bedingungen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet sind und die noch schärfer sind als bei der Riester-Rente: Der Vertrag darf nur lebenslängliche Rentenzahlungen vorsehen, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, und die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Teil 1 der Beitragsserie befasst sich mit allgemeinen Fragen. In Teil 2 wird dargestellt, wie die Beiträge steuerlich gefördert werden. In Teil 3 geht es dann um die steuerliche Behandlung der Renten.

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Altersvorsorge mit Rürup: Förderung der Beiträge (Teil 2)

Bei der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung - auch um einen Fondssparplan - mit extrem restriktiven Bedingungen. In Teil 2 der Beitragsserie geht es um die steuerliche Förderung der Beiträge. Hier geht es zum Teil 1 (Allgemeine Hinweise) und zum Teil 3 (Steuerliche Behandlung der Renten).

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Altersvorsorge mit Rürup: Steuerliche Behandlung der Renten (Teil 3)

Bei der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung - auch um einen Fondssparplan - mit extrem restriktiven Bedingungen. In Teil 3 der Beitragsserie geht es um die Besteuerung der Renten. Hier geht es zu den weiteren Teilen: Teil 1 (Allgemeine Hinweise) , Teil 2 (Förderung der Beiträge) .

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Renten: Wie und warum die gesetzliche Rente dahinsiecht

Wie predigte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm noch bis 1998 unermüdlich? "Denn eins ist sicher: die Rente!" Vorausgesetzt, die Geburtenzahlen stimmen, die Löhne steigen, und es gibt genug Arbeit für alle. Das Dumme ist nur, dass genau diese Bedingungen seit langem nicht mehr zutreffen. Hier erfahren Sie einiges zu den Hintergründen, wie und warum die Rente "dahinsiecht".

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Hinterbliebenenrente: Witwen- oder Witwerrente

Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der andere einen Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Diese Rente hat die Funktion eines Unterhaltsersatzes oder eines Unterhaltszuschusses und soll so die finanziellen Einbußen der Hinterbliebenen abmildern. Zu unterscheiden ist zwischen der kleinen und der großen Witwen- bzw. Witwerrente. Hier erfahren Sie wissenswerte Einzelheiten zu dieser Hinterbliebenenrente.

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Berufsständische Versorgungswerke: Steuerregeln für Beiträge und Renten

Nach dem Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge gehören zur ersten Schicht der Basisversorgung auch Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Die Beiträge dazu sind grundsätzlich als "Altersvorsorgeaufwendungen" im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar, und die Renten müssen - wie gesetzliche Renten - mit dem hohen Besteuerungsanteil versteuert werden. Doch hier gibt es eine Besonderheit.

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Hinterbliebenenrente: Waisenrente

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, ist dies für Kinder und Jugendliche ein schwerer Schicksalsschlag. Um sie in dieser Situation finanziell zu unterstützen, gibt es die Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Waisenrente wird als Halbwaisenrente oder als Vollwaisenrente gewährt.

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Verbesserungen bei der "Rürup"-Rente ab 2006

Nachdem die "Riester"-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die "Rürup"-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der "Riester"-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.

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Altersrente: Leistungen für Kindererziehung und "Mütterrente"

Die Erziehung eines Kindes wird in der gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Generationenvertrag lebt, zwar nicht allzu üppig honoriert. Aber es gibt doch einige Vorteile: für die älteren in Form einer eigenständigen Rente, für die anderen in Form von Gutschriften auf dem Rentenkonto, die zu einer höheren Rente führen.

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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit kann bereits vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ab 2006 wird jedoch das frühestmögliche Renteneintrittsalter von bisher 60 Jahren schrittweise auf 63 Jahre angehoben.

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Erziehungsrente: Weitgehend unbekannt und doch so wertvoll

Viele Geschiedene mit minderjährigen Kindern wissen nicht, dass sie nach dem Tode des Ex-Gatten Anspruch auf eine spezielle Rente haben: Die Erziehungsrente. Diese Rentenart ist ein Mauerblümchen unter den gesetzlichen Renten, weithin unbekannt und doch im Bedarfsfall so hilfreich. Sie soll vor allem geschiedenen Frauen, die Kinder großziehen, nach dem Tod des ehemaligen Ehepartners die wegfallenden Unterhaltszahlungen ausgleichen.

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  • Alterseinkünfte-Rechner (Bayerisches Landesamt für Steuern)
  • Rentenversicherung: Verbesserungen für drei Gruppen von Rentnern ab 2014
  • Rente mit 67: Kennen Sie eigentlich Ihr persönliches Renteneintrittsalter?
  • Rentner mit Minijob: Warum Sie die Lohnsteuermerkmale nicht freigeben sollten
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  • Rechner zu Rentenbeginn und Rentenhöhe (von der Rentenversicherung)
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