Steuertipps
Woche für Woche erhalten Sie hier in aller Kürze wertvolle Tipps zur Senkung Ihrer Steuerlast. Schauen Sie einmal hinein und sicherlich werden auch Sie Steuertipps finden, die leicht umsetzbar sind und bares Geld bringen.


































Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2023 sind bis zu 10.908 EUR abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 EUR im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.






















































Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Diese tollen Einnahmen können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden. Doch gegebenenfalls hilft der nachfolgende Tipp weiter.


Digitale Arbeit vom Homeoffice aus mag früher noch der Ausnahmefall gewesen sein - heute ist sie fast schon die Regel. Der Zugriff auf das Intranet des Arbeitgebers per Fernverbindung ist genauso an der Tagesordnung wie Videokonferenzen. Manch Arbeitgeber ist daher bereit, seinen Mitarbeitern die Internetkosten zu erstatten. Doch wie viel darf er zahlen, ohne dass die Arbeitnehmer dafür mit Lohnsteuern und Sozialabgaben belastet werden?









In den Coronajahren 2020 bis 2022 sind unzählige Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt worden. Dabei waren - und sind noch immer - unterschiedliche Sachverhalte anzutreffen. Die einen wurden "zwangsweise" zur Heimarbeit verpflichtet, anderen wurde es freigestellt, ob sie im Büro des Arbeitgebers oder von zuhause aus arbeiten wollten, wiederum andere mussten sich bezüglich der Nutzung des Arbeitsplatzes mit ihren Kollegen absprechen, weil immer nur eine Person im Büro anwesend sein durfte. Doch wie sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu berücksichtigen?

- Steuertipp der Woche Nr. 200: Verteilung einer Zuzahlung auf Nutzungsdauer
- Steuertipp der Woche Nr. 199: Stundenzettel bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis entbehrlich?
- Steuertipp der Woche Nr. 198: Verrechnungskonten angemessen verzinsen
- Steuertipp der Woche Nr. 197: Mitgliedsbeiträge an Musikvereine absetzen
- Steuertipp der Woche Nr. 196: Übernahme von Beiträgen durch Arbeitgeber
- Steuertipp der Woche Nr. 195: Erleichterung für Besitzer von PV-Anlagen
- Steuertipp der Woche Nr. 194: Zu geringe AfA nachholen
- Steuertipp der Woche Nr. 193: So machen Sie Kosten nachträglich geltend
- Steuertipp der Woche Nr. 192: Kosten für Gartenarbeit abziehen
- Steuertipp der Woche Nr. 191: Mietspiegel bei Vermietung an Angehörige
- Steuertipp der Woche Nr. 190: Kindergeld trotz Auslandsstudium
- Steuertipp der Woche Nr. 189: Rechte bei "Riester-Rückforderung" gestärkt
- Steuertipp der Woche Nr. 187: Kauf eines E-Bikes nach Leasingende
- Steuertipp der Woche Nr. 186: Homeoffice-Pauschale für Wochendarbeit
- Steuertipp der Woche Nr. 185: Bei Aktienverlusten mit dem Finanzamt statt der Bank streiten
- Steuertipp der Woche Nr. 184: Kostenabzug bei Unterbringung in Pflege-WG
- Steuertipp der Woche Nr. 183: Sind Fahrten vom Homeoffice zum Betrieb Dienstreisen?
- Steuertipp der Woche Nr. 182: Arbeitnehmer dürfen Angehörige anstellen
- Steuertipp der Woche Nr. 181: Vorsicht Falle bei Tankgutscheinen
- Steuertipp der Woche Nr. 180: Keine Arbeitgeberbescheinigung für Homeoffice-Pauschale