Steuerregeln
Es gibt im deutschen Steuerrecht eine ganze Reihe von Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen sowie von Tarifermäßigungen, zum Beispiel den Härteausgleich und den Altersentlastungsbetrag. Zudem gibt es im Sozialversicherungsrecht viele Werte, die ins Steuerrecht hineinwirken. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen einige wichtige Steuerregeln und Beträge vor. Zudem finden Sie Arbeitshilfen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung sehr nützlich sein können. Auch verweisen wir auf weiterführende Berechnungsprogramme.
Rechner: Programm zur Berechnung der Steuer auf Abfindungen und Arbeitslosengeld
Rechner: Programm zur Berechnung des Progressionsvorbehalts
Vordruck: Berechnung der Einkommensteuer nach der Fünftelregelung
Wer Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder andere Sozialleistungen als Lohnersatz bezogen hat, kann seine Einkommensteuer nicht einfach nach der Steuerformel berechnen bzw. aus der Steuertabelle ablesen. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, und doch treiben sie den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen in die Höhe. So kassiert der Fiskus indirekt mit über den sog. "Progressionsvorbehalt" (§ 32b EStG).Vordruck Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Ersatzleistungen
Rechner: Programm zur Berechnung des Progressionsvorbehalts
Beziehen Sie als Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger außer Ihrem Gehalt noch Nebeneinkünfte bis höchstens 820 EUR im Jahr, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie von einer besonderen Steuervergünstigung profitieren: dem sog. Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG).

