Steuerregeln
Es gibt im deutschen Steuerrecht eine ganze Reihe von Frei- und Pauschbeträgen sowie von Tarifermäßigungen. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die wichtigsten Steuerregeln und Beträge vor. Zudem finden Sie folgende Arbeitshilfen:
Beziehen Sie als Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger außer Ihrem Gehalt noch Nebeneinkünfte bis höchstens 820 EUR im Jahr, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie von einer besonderen Steuervergünstigung profitieren: dem sog. Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG).
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Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG).
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Personen, die nach ganz bestimmten Regelungen Hinterbliebenenbezüge erhalten, bekommen auf Antrag eine besondere Steuervergünstigung: den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Steht ein solcher Anspruch Kindern zu, können die Eltern, Stiefeltern oder Großeltern den Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
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Wenn kleine und mittlere Betriebe in den kommenden drei Jahren Investitionen planen, können sie schon heute Steuern sparen: Sie dürfen einen Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent (bis 2019) bzw. 50 Prozent (ab 2020) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gewinnermittlung abziehen. Die vorgezogene Steuerersparnis soll die Finanzierung erleichtern (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG).
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Zur Sicherung ihrer Altersvorsorge haben Unternehmer, die alters- oder krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden und ihren Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußern oder aufgeben, seit 2001 ein Wahlrecht: Sie können den Veräußerungsgewinn entweder nach der Fünftelregelung oder mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern.
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Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein (nahe Schaffhausen) mit ca. 1.300 Einwohnern ist vollständig von der Schweiz umgeben und daher dem schweizerischen Zoll- und Währungsgebiet angeschlossen. Der Ort ist politisch zwar deutsch, wirtschaftlich aber gilt Schweizer Recht. Wegen der besonderen Lage gibt es für die Bürger der Exklave eine spezielle Steuervergünstigung, den sog. Büsinger Freibetrag.
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