Renten und Pensionen
Renten sind steuerfrei - ist ein verbreiteter Irrglaube, aber leider nicht wahr. Hier bekommen Sie ausführliche Auskunft zu den Steuerregeln für Alterseinkünfte mitsamt Steuervergünstigungen sowie zu den verschiedenen Arten der Alterseinkünfte.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2025 (PDF)
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2024 (PDF)
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2023 (PDF)
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2022 (PDF)
Berechnungsprogramm: Einkommensteuerberechnung für Senioren
Musterantrag für die Anrechnung von Vorversicherungszeiten zur Krankenversicherung der Rentner
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen - auch nach der Neuregelung zum 1. Januar 2023 - in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann aber auch pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden. Der Fall "Voller Kostenabzug oder Jahrespauschale" betrifft beispielsweise Schriftsteller, Übersetzer, Gutachter oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zuhause arbeiten. Es muss aber ein "echtes" häusliches Arbeitszimmer vorliegen, also ein abgeschlossener Raum vorhanden sein. Rentner oder Pensionäre benötigen natürlich kein Arbeitszimmer zur "Verwaltung" ihrer Renteneinkünfte. Was aber gilt, wenn ein Ruheständler nebenher beispielsweise noch freiberuflich tätig ist und dafür das Arbeitszimmer benötigt und auch nutzt? Lesen Sie dazu die folgenden Hinweise.
Wer im Jahr 2025 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Wer im Jahr 2024 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Wer im Jahr 2023 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Es gab in den letzten Jahren eine Reihe von Klagen, um die hohe Besteuerung der Renten zu vermeiden. Doch weder der Bundesfinanzhof noch das Bundesverfassungsgericht haben das System der Rentenbesteuerung für verfassungswidrig gehalten. Der Gesetzgeber habe nun einmal einen breiten Spielraum bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für die Einkommensteuer - und diesen hat er in noch zulässiger Weise ausgenutzt. Nun gab es zwei neue Verfahren vor dem BFH. Am 31. Mai 2021 hat der BFH seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht; sie datieren vom 19. Mai 2021. Dazu vorweg: Ja, eine Doppelbesteuerung ist möglich. Aber: Sie ist nach wie vor vom Steuerbürger nachzuweisen. Steuerrat24 hat die aktuellen Entscheidungen für Sie analysiert und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen. Vor allem stellen wir Ihnen einen Mustereinspruch sowie ein Berechnungsschema zur Ermittlung einer möglichen Doppelbesteuerung vor.
Früher waren viele Rentner - zurecht - der Meinung, dass ihre Altersrenten unbesteuert bleiben. Letztlich waren die so genannten Ertragsanteile der Renten, die im Grundsatz steuerpflichtig waren, so niedrig, dass die steuerlichen Freibeträge zumeist nicht überschritten wurden. Doch damit ist bereits seit vielen Jahren Schluss, denn das Sysetm der Rentenbesteuerung hat sich seit 2005 geändert. Heutzutage müssen viele Rentner Steuern zahlen und daher eine Steuererklärung abgeben. Umso wichtiger ist es, alle Steuervergünstigungen auszuschöpfen, die das Steuerrecht bietet. Hier erfahren Sie die besten Steuertipps, wie Rentner Steuern sparen können.Wann fallen Steuern auf Ihre Rente an? Mit diesen Vordrucken können Sie es selbst ermitteln: Besteuerung von Alterseinkünften - jeweils getrennt für die Jahre 2018 bis 2024 (PDF). Und beachten Sie auch die Übersicht unter: Rentner: Ab welcher Rentenhöhe fallen Steuern an?
Für viele Rentner wurde früher die Steuerakte nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Doch aufgrund des Alterseinkünftegesetzes werden wesentlich mehr Rentner als früher von der Besteuerung erfasst und müssen sich mit den komplizierten Besteuerungsregeln beschäftigen. Auch für Pensionäre gelten besondere Steuerregeln. Hie bekommen Sie Auskunft auf Ihre Fragen rund um die Steuererklärung.Zu den Versorgungsbezügen gehören beamtenrechtliche Pensionen und entsprechende Hinterbliebenenbezüge sowie Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse ab dem 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderten ab dem 60. Lebensjahr. Diese Bezüge sind als "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in voller Höhe steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
Wer im Jahr 2022 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Wer im Jahr 2021 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Wer im Jahr 2020 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Wer im Jahr 2019 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen und in kleineren Unternehmen ist das zweite Standbein der Altersvorsorge - die betriebliche Altersversorgung - nur schwach ausgeprägt. Durch verschiedene Maßnahmen soll nun die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 attraktiver und einfacher werden. Mittels höherer Förderung und Wegfall von Rentengarantien sollen mehr Arbeitnehmer von Betriebsrenten profitieren. Grundlage ist das "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 sowie weitere Änderungsgesetze.
Es gilt der Grundsatz: Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Diese allgemeine Abgabepflicht ist jedoch für Rentner und für Pensionäre durch besondere Vorschriften nicht ganz so streng anzuwenden. Nachfolgend erfahren, wann Sie als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben müssen und - falls ja - ob Sie überhaupt mit einer steuerlichen Belastung zu rechnen haben. Auch zeigen wir Ihnen, dass es für Rentner in einigen Bundesländern eine relative bequeme Art gibt, die Einkommensteuererklärung zu erstellen.
Wer im Jahr 2018 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Wer im Jahr 2017 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.
Viele Rentner gehen in ihrem Ruhestand noch einer Beschäftigung nach, entweder weil sie noch etwas hinzuverdienen wollen oder weil sie sich einfach noch nicht zur Ruhe setzen wollen. Für Sie gelten Besonderheiten bezüglich Hinzuverdienstgrenzen und Sozialabgaben.Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahre 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.
Wer im Jahr 2014 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.

