Vorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu Kranken-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar. Doch es gelten besondere Vorschriften und Höchstbeträge. Wer geschickt agiert, kann die Höchstbeträge ausnutzen und mehrere tausend Euro sparen. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist. Folgende Vordrucke und Arbeitshilfen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Berechnung des steuerwirksamen Spielraums für eine Basisversorgung
Berechnung der Vorsorgepauschale
Berechnung der maximal abzugsfähigen "Rürup"-Beiträge 2024
Berechnungsbeispiele zum Zulagenanspruch und zum Mindestbeitrag
Zulagenanspruch und Mindesteigenbeitrag
Antrag auf Altersvorsorgezulage
Beantragung der Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Hier gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. In diesem Beitrag erfahren Sie die Einzelheiten.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Seit 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten bezüglich der Beiträge zur Altersvorsorge. Bitte beachten Sie auch die zahlreichen Vordrucke zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen , die wir Ihnen Jahr für Jahr aktualisiert zur Verfügung stellen.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Seit 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten bezüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Seit 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zum Abzug der so genannten anderen Versicherungen wie zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Seit 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten bezüglich der Beiträge zu den Riester-Verträgen.
Die steuerliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Sonderausgaben ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig zu niedrig. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 1.1.2010 eine verfassungskonforme Lösung zu schaffen. Die Neuregelung bringt nun das "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" (Bürgerentlastungsgesetz) vom 16.7.2009.Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Vordrucken, mit deren Hilfe Sie Ihren Sonderausgabenabzug optimieren können, so zur Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, zum steuerlichen Spielraum für eine Basisversorgung und zur Berechnung der maximal abziehbaren "Rürup"-Beträge.

