Kapitalerträge
Kapital ist schwindsüchtig. Denn nicht nur Inflation und Spesen kosten Rendite, auch der Fiskus will einen Teil davon. In dieser Rubrik werden allgemeine Informationen rund um die Kapitalbesteuerung geboten. Sie erfahren, wie Sie Ihre Kapitaleinkünfte steuerlich optimal erklären. Und selbstverständlich erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Abgeltungssteuer.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Kontrolle und Überblick über erteilte Freistellungsaufträge
Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich eine Möglichkeit zum Steuern sparen: Sie können weitere Kapitalerträge auf ihre Kinder übertragen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Kapitalübertragung beachten müssen, welche Vorteile Sie damit erzielen und welche Nachteile sich wegen des Kindeseinkommens ergeben können.
Am 29. Oktober 2014 haben in Berlin 51 Staaten ein Abkommen über den automatischen Austausch von Kontodaten unterzeichnet. Ab 2017 übersenden die teilnehmenden Länder Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger. Betroffen sind bereits Konten, die Ende 2015 bestehen. Damit ist das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft.
Kapitalerträge können - statt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen - auch zu anderen Einkunftsarten gehören. Dann werden sie aufgrund des Subsidiaritätsprinzips vorrangig diesen Einkunftsarten zugerechnet und nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 8 EStG). Gleichwohl unterliegen auch diese Erträge der Kapitalertragsteuer, die Sie sich jedoch anrechnen lassen können.
"Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt" - am katholischen Ablasshandel im Mittelalter orientiert sich auch heute noch der Fiskus. Bei Steuerhinterziehung besteht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Damit kann Straffreiheit erlangt werden, wenn verschwiegene, unrichtige oder unvollständige Angaben zu Steuerquellen berichtigt, ergänzt oder nachgeholt werden - und natürlich die hinterzogenen Steuern mitsamt Zinsen nachgezahlt werden. Die Anforderungen für die Straffreiheit wurden im Jahre 2011 deutlich erhöht und werden ab 2015 weiter verschärft.
Das Finanzamt weiß mehr über Konten als die meisten denken. Eine Ursache liegt darin, dass nach dem Tode das Bankgeheimnis nicht mehr gilt. Banken sind nämlich beim Tode eines Kunden verpflichtet, dem Finanzamt unverzüglich Depots, Guthaben und Zinsen mitzuteilen (§ 33 ErbStG).
Seit 2005 hat der Fiskus Kontrollmöglichkeiten in bisher nicht gekannter Dimension: Finanzämter und Sozialbehörden können ganz einfach erfahren, bei welchen Banken die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Mit der Befugnis zur heimlichen Kontenschnüffelei wurde das ohnehin schon sieche Bankgeheimnis endgültig beerdigt.Die OFD Karlsruhe hat sich zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen der Phoenix Kapitaldienst GmbH geäußert (OFD Karlsruhe vom 6.12.2010, S 2256/49 - St 111). Einzelheiten enthält der nachfolgende Beitrag. Weitere Informationen zu diesem Thema enthält auch der Aufsatz Kapitalanlagebetrug: Steuern auch auf Scheingewinne fällig
Anstelle des Werbungskosten-Pauschbetrages, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt, können Sie Werbungskosten auch im Einzelnen nachweisen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen entstehen. Informieren Sie sich, wann ein solcher Nachweis tatsächlich lohnt und welche Aufwendungen absetzbar sind.

