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Kapitalerträge

Kapital ist schwindsüchtig. Denn nicht nur Inflation und Spesen kosten Rendite, auch der Fiskus will einen Teil davon. In dieser Rubrik werden allgemeine Informationen rund um die Kapitalbesteuerung geboten. Sie erfahren, wie Sie Ihre Kapitaleinkünfte steuerlich optimal erklären. Und selbstverständlich erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Abgeltungssteuer.

Was gibt es Neues für Sparer und Anleger?

Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier

Einen Überblick über die Steueränderungen 2021 finden Sie: hier
Arbeitshilfen:
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Programm Tagesgeld-Vergleich (FMH)
Programm Baugeld-Vergleich (FMH)
Kontrolle und Überblick über erteilte Freistellungsaufträge

Steuern sparen durch Kapitalübertragung auf Kinder

Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich eine Möglichkeit zum Steuern sparen: Sie können weitere Kapitalerträge auf ihre Kinder übertragen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Kapitalübertragung beachten müssen, welche Vorteile Sie damit erzielen und welche Nachteile sich wegen des Kindeseinkommens ergeben können.

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Automatische Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge: Neue Regeln ab 2017

Am 29. Oktober 2014 haben in Berlin 51 Staaten ein Abkommen über den automatischen Austausch von Kontodaten unterzeichnet. Ab 2017 übersenden die teilnehmenden Länder Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger. Betroffen sind bereits Konten, die Ende 2015 bestehen. Damit ist das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft.

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Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Eine ähnliche Funktion wie der Freistellungsauftrag hat die Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Damit lässt sich die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer erreichen - allerdings bis zu erheblich höheren Beträgen.

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Wenn Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten gehören

Kapitalerträge können - statt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen - auch zu anderen Einkunftsarten gehören. Dann werden sie aufgrund des Subsidiaritätsprinzips vorrangig diesen Einkunftsarten zugerechnet und nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 8 EStG). Gleichwohl unterliegen auch diese Erträge der Kapitalertragsteuer, die Sie sich jedoch anrechnen lassen können.

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Spekulationsverluste: Verlustrealisierung kein Gestaltungsmissbrauch

Dürfen Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, damit ein steuerrelevanter Verlust realisiert und gleiche Papiere in gleicher Anzahl am selben Tag wieder gekauft werden? Bedeutung hat diese Frage nicht nur bis 2008, sondern auch ab 2009, weil jetzt Verluste jederzeit realisiert werden können, um sie mit positiven Kapitalerträgen zu verrechnen. Ein neues BFH-Urteil sorgt für Klarheit.

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Selbstanzeige: Verschärfte Bedingungen für die Strafbefreiung ab 2015

"Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt" - am katholischen Ablasshandel im Mittelalter orientiert sich auch heute noch der Fiskus. Bei Steuerhinterziehung besteht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Damit kann Straffreiheit erlangt werden, wenn verschwiegene, unrichtige oder unvollständige Angaben zu Steuerquellen berichtigt, ergänzt oder nachgeholt werden - und natürlich die hinterzogenen Steuern mitsamt Zinsen nachgezahlt werden. Die Anforderungen für die Straffreiheit wurden im Jahre 2011 deutlich erhöht und werden ab 2015 weiter verschärft.

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Beschränkte Anrechnung: Eindämmung von Cum/Cum-Geschäften

Als Cum/Cum-Geschäfte bezeichnet man Wertpapierverschiebungen, mit denen die Besteuerung von Dividenden umgangen werden soll (nicht zu verwechseln mit dem auch als Cum/Ex-Geschäft bekannten Dividendenstripping). Steuerausländer oder inländische Körperschaften können durch Verkauf von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag die Besteuerung vermeiden.

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Wie das Finanzamt von Konten Verstorbener erfährt

Das Finanzamt weiß mehr über Konten als die meisten denken. Eine Ursache liegt darin, dass nach dem Tode das Bankgeheimnis nicht mehr gilt. Banken sind nämlich beim Tode eines Kunden verpflichtet, dem Finanzamt unverzüglich Depots, Guthaben und Zinsen mitzuteilen (§ 33 ErbStG).

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Umrechnung ausländischer Währungen in Euro

Für steuerliche Zwecke müssen Einkünfte und Steuerbeträge in Fremdwährung in Euro umgerechnet werden. Die Frage ist: Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Wert erfolgt die Umrechnung.

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Kontenabruf: Wie der Fiskus heimlich Konten ausspäht

Seit 2005 hat der Fiskus Kontrollmöglichkeiten in bisher nicht gekannter Dimension: Finanzämter und Sozialbehörden können ganz einfach erfahren, bei welchen Banken die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Mit der Befugnis zur heimlichen Kontenschnüffelei wurde das ohnehin schon sieche Bankgeheimnis endgültig beerdigt.

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Zinsanlagen im Ausland: Kontrollmitteilungen und EU-Zinssteuer

Seit dem 1.7.2005 sollen Zinserträge aus Auslandseinlagen steuerlich besser erfasst werden. Dazu versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer und einige Drittstaaten bewahren ihr Bankgeheimnis und behalten stattdessen eine Zinssteuer ein. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den neuen Regeln.

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Vordrucke und Arbeitshilfen zu Kapitalanlagen und Finanzierung

Hier finden Sie Vordrucke und Arbeitshilfen rund um die Themen Kapitalerträge, Abgeltungsteuer, Geldanlagen und Finanzierung.

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REIT: Beteiligung an Real Estate Investment Trusts

Neben Immobilienfonds gibt es nun eine neue Form der indirekten Immobilienanlage: die Beteiligung an Real Estate Investment Trusts (REITs). Dies ist eine neue Rechtsform von Immobilien-Aktiengesellschaften, die steuerlich begünstigt sind und strengen Auflagen unterliegen. Die Gewinne der REIT-AG werden nicht auf Unternehmensebene besteuert, sondern erst bei Ausschüttung an die Anleger. Geregelt sind die REITs und die steuerlichen Vorschriften im "Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen" (REIT-Gesetz) vom 28.5.2007 (BGBl. 2007 I S. 914).

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Kontrollmitteilungen: Bundesfinanzhof lockert das Bankgeheimnis weiter

Das vermeintliche Bankgeheimnis in Deutschland wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche Maßnahmen kontinuierlich ausgehöhlt, sodass man darauf nicht mehr vertrauen kann. Jetzt wird das Bisschen, was davon vielleicht noch übrig ist, noch weiter aufgeweicht.

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Behandlung von Scheinrenditen der "Phoenix Gmbh"

Die OFD Karlsruhe hat sich zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen der Phoenix Kapitaldienst GmbH geäußert (OFD Karlsruhe vom 6.12.2010, S 2256/49 - St 111). Einzelheiten enthält der nachfolgende Beitrag. Weitere Informationen zu diesem Thema enthält auch der Aufsatz Kapitalanlagebetrug: Steuern auch auf Scheingewinne fällig 

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Geldwäsche: Wann Sie mit einer Verdachtsmeldung rechnen müssen

Mit dem "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" vom 22.12.2011 wurde die Verdachtsmeldepflicht erheblich verschärft (§ 11 GwG). Doch eher unklar blieb bislang, wann und wie genau die Betroffenen solche Verdachtsmeldungen an das Bundeskriminalamt und an die örtliche Strafverfolgungsbehörde abgeben müssen. Nun hat das Bundesfinanzministerium hierzu ausführliche Auslegungshinweise bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 6.11.2014, WK 5023/10/10011).

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Kapitalanlagebetrug: Steuern auch auf Scheingewinne fällig

Betrugsfälle spielen bei der Kapitalanlage eine große Rolle. Reingefallene Anleger sind dann gleich doppelt bestraft: Zum einen ist das Geld weg, zum anderen sollen sie auf die vorgegaukelten Scheingewinne auch noch Steuern zahlen müssen.Dies gilt selbst dann, wenn die Gewinne nur auf dem Papier stehen und die Anleger den kriminellen Hintergrund nicht kannten. Das jedenfalls ist die harte Linie des Bundesfinanzhofs.

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Fonds mit gebrauchten Lebensversicherungen: Steuermodell noch nicht tot

Eine neue Form der Kapitalanlage war vor einigen Jahren die Beteiligung an geschlossenen Fonds, die in amerikanische "gebrauchte" Lebensversicherungen investieren. Der Fonds erwirbt Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die von den Versicherten aus unterschiedlichen Gründen, z. B. wegen finanzieller Engpässe, Krankheit oder Wegfalls des Versorgungsbedarfs, nicht bis zum Ende durchgehalten und deshalb verkauft werden. Den Anlegern machte damals die Finanzverwaltung einen Strich durch die Rechnung, doch jetzt gibt es eine erfreuliche Wende zugunsten der Anleger.

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Wie Treueaktien von Telekom AG und Post AG zu versteuern sind

Aktionäre der Deutschen Telekom AG haben bei den drei Börsengängen nach einer bestimmten Haltedauer jeweils Treue- oder Bonusaktien erhalten. Zur Besteuerung dieses Vorteils herrschte bislang große Verwirrung, die der Bundesfinanzhof nun zumindest für den zweiten Börsengang geklärt hat.

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Bis 2008: Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen

Geld im Ausland anzulegen, ist weder verboten noch unanständig. Doch der Finanzminister hegt den finsteren Verdacht, dass Anleger auf diese Weise nicht nur der Zinsabschlagsteuer ausweichen wollen, sondern nach dem Motto "aus den Augen, aus dem Sinn" überhaupt die Versteuerung vergessen. Falls Sie Ihre ausländischen Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuern wollen, sollten Sie zumindest über die - nicht gerade einfachen - Steuerregeln Bescheid wissen.

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Ausländische Kapitalerträge: Anrechnung fiktiver Quellensteuer (bis 2008)

Manche Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass sich deutsche Besitzer von ausländischen Aktien und Anleihen eine Quellensteuer anrechnen lassen können, auch wenn tatsächlich keine oder nur eine niedrigere Quellensteuer im Ausland einbehalten wurde. Erfreulicher Effekt für Sie: Um diese "fiktive Quellensteuer" erhöht sich Ihre Nachsteuer-Rendite. Die "fiktive Quellensteuer" ist für Sie ein Steuerbonus.

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Rechtslage bis 2008: Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Anstelle des Werbungskosten-Pauschbetrages, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt, können Sie Werbungskosten auch im Einzelnen nachweisen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen entstehen. Informieren Sie sich, wann ein solcher Nachweis tatsächlich lohnt und welche Aufwendungen absetzbar sind.

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Anrechnung und Erstattung ausländischer Quellensteuer (bis 2008)

Von ausländischen Kapitalerträgen behält der ausländische Staat häufig eine Quellensteuer ein. Diese Quellensteuer können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Besonderheit stellt die neue EU-Zinssteuer dar, die seit dem 1.7.2005 in einigen Staaten erhoben wird. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zur Erstattung und zur Anrechnung von ausländischer Quellensteuer.

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    (Hermann Josef Abs, Deutscher Bankier, 1901-1994)
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    (Karl Pisa, *1924, österr. Politiker)
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    (Pirmin Bischof, Politiker der CVP in der Schweiz
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