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Spenden und Beiträge

Wer Vereine, Parteien oder karitative Organisationen unterstützt, kann eine ordentliche Steuerentlastung erreichen. Doch sind die Nachweispflichten gerade im Bereich des Spendenabzugs äußerst streng. Mit den folgenden Hinweisen sind Sie aber auf der sicheren Seite.

Zudem finden Sie eine Vielzahl von Vordrucken zum Abzug von Spenden zum Abzug von Spenden.

Krieg in der Ukraine: Steuererleichterungen für Unterstützung der Kriegsgeschädigten

Am 24.2.2022 hat Russland unter seinem Präsidenten Putin die Ukraine überfallen und mit seinem Krieg Zerstörung, Tod und Vertreibung gebracht. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die vom Krieg geschädigten Menschen. Die vielen aus der Ukraine Geflüchteten erfahren in Deutschland und in anderen Ländern persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und auch von Unternehmen. Ebenfalls werden vielfältige Hilfen an die in der Ukraine verbliebenen Menschen geleistet. Den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen. Diese gelten bzw galten zunächst für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt wurden (BMF-Schreiben vom 17.3.2022, IV C 4-S 2223/19/10003). AKTUELL: Die Steuererleichterungen für die Unterstützung der vom Krieg Geschädigten werden bis zum 31.12.2023 verlängert (BMF-Schreiben vom 17.11.2022, IV C 4-S 2223/19/10003). Nachfolgend stellen wir Ihnen die steuerlichen Erleichterungen vor.

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Flutkatastrophe im Juli 2021: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel - und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief "Bernd" hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Schäden sind unbeschreiblich groß. Deren Beseitigung führt zu außerordentlich hohen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen. Bei Naturkatastrophen, die ganze Landstriche verwüsten, sieht die Finanzverwaltung für die Geschädigten steuerliche Erleichterungen vor, die sie von Fall zu Fall mit dem so genannten "Katastrophenerlass" in Kraft setzt. So auch diesmal im Fall der aktuellen Hochwasser- und Flutkatastrophe: Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, aber auch andere Bundesländer sowie der Zoll und der Bund haben verschiedene Steuererleichterungen für die Geschädigten des Hochwassers sowie für Unterstützer vorgesehen. Die steuerlichen Erleichterungen galten zunächst bis zum 31.12.2021, wurden aber - soweit ersichtlich allgemein - bis zum 31.3.2022 verlängert. Nachfolgend lesen Sie, welche Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer in Betracht kommen.

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Spenden: Steuern sparen mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen

"Gutes tun und dabei Steuern sparen." Nach diesem Motto können Sie Vereine und karitative Organisationen unterstützen und selber eine ordentliche Steuerentlastung erreichen. Denn Spenden und in bestimmten Fällen auch Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Hier erfahren Sie umfassend, was Sie rund um das Thema "Spenden" alles wissen wollen - mit allen Neuregelungen ab 2007.

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Spenden: Steuerbegünstigte Zwecke

Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10b EStG). Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke - sowie mit Besonderheiten die Förderung von Parteien und Wählervereinigungen. Seit 2007 sind alle gemeinnützigen Zwecke auch spendenbegünstigt und in einem Katalog explizit aufgeführt.

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Schweres Erdbeben in Albanien am 26.11.2019: Steuerliche Kulanzregelungen zur Unterstützung der Opfer

Am 26. November 2019 hat ein schweres Erdbeben in Albanien sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen. Sie gelten im Zeitraum vom 26. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 (BMF-Schreiben vom 15.6.2020, IV C 4 - S 2223/19/10003).

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Hilfen für Flüchtlinge: Steuerliche Kulanzregelungen für private Helfer

Nach wie vor suchen Flüchtlinge in Deutschland Schutz vor Krieg und Vertreibung. Nach wie vor helfen Tausende engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen den ankommenden Flüchtlingen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um deren Betreuung und Versorgung sicherzustellen. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge hatte das Bundesministerium der Finanzen vereinfachte Steuerregelungen erlassen. Sie gelten in der Zeit vom 1.8.2015 bis 31.12.2016 (BMF-Schreiben vom 22.9.2015)und werden verlängert bis zum 31.12.2018 (BMF-Schreiben vom 6.12.2016).

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Nachweis von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Die Spendenbescheinigung heißt jetzt "Zuwendungsbestätigung". Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug. Anders als bei Werbungskosten, die auch ohne Belege glaubhaft gemacht werden können, müssen Spenden und Mitgliedsbeiträge immer nachgewiesen werden. Legen Sie die Zuwendungsbestätigung im Original Ihrer Steuererklärung bei. Doch es gibt auch Vereinfachungsregelungen. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.

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Zuwendungen an Parteien und Wählervereinigungen

Steuerbegünstigt sind Zuwendungen. d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen. Die Steuervergünstigung erfolgt hier - anders als bei den übrigen steuerbegünstigten Zwecken - nicht als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern als Abzug direkt von der Steuerschuld.

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Spenden: Aufnahme von Personen aus Kriegs-/Katastrophengebieten

Manch einer nimmt in Notlagen und Katastrophenfällen auf Bitten der Kirche, der Gemeinde oder einer karitativen Organisation notleidende Kinder oder Erwachsene in den eigenen Haushalt auf und gewährt ihnen Kost und Logis. Für Ihren Aufwand an Beköstigung, Unterkunft, Fahrten, Bekleidung, Arzneimittel usw. kann die Organisation Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, die Ihnen wenigstens zu einer Steuererstattung verhilft.

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Sachspenden: Wie Sie Gegenstände als Spende geltend machen

Als Spenden können auch Sachspenden im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sein (§ 10b Abs. 3 EStG). Dafür kommen Wirtschaftsgüter aller Art in Betracht, neuwertige und gebrauchte. Sie sollten Bescheid darüber wissen, für welchen Vereinszweck sie steuerbegünstigt spenden und welchen Wert Sie für die Sachen ansetzen dürfen.

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Sponsoring und die Steuer

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. Zwei Erlasse erläutern hier die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsoring.

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Spenden an Organisationen und für Zwecke im Ausland

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs und einer anschließenden Gesetzesänderung seit 2010 auch an Organisationen im EU-/EWR-Ausland als Sonderausgaben absetzbar. Es gelten hier allerdings deutlich verschärfte Nachweisbedingungen.

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Spenden: Aufwandsspenden

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zumindest dafür aber eine Steuervergünstigung bekommen.

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Weihnachtsgrüße: Keine Spendenbescheinigung mehr für UNICEF-Karten

Jedes Jahr bietet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Weihnachtskarten und andere Grußkarten an. Mit dem Kauf der Karten wird die weltweite Arbeit von UNICEF für Kinder in rund 150 Ländern unterstützt. Bis 2014 kann mit dem Kauf der Karten ein Steuervorteil erlangt werden.

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Spenden: Vergütungsspenden

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, Förderer, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Doch im Gegensatz zu Geld- und Sachspenden gibt es für die persönliche Arbeitsleistung nicht ohne weiteres eine Steuervergünstigung. Doch unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Vergütungs- bzw. Rückspende in Betracht kommen.

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Zuwendungen an Stiftungen und Regelung für Großspenden

Für Zuwendungen an Stiftungen gelten außerordentlich großzügige Steuervergünstigungen.

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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen

Verheerende Regenmassen haben im Mai/Juni 2016 vielerorts in Deutschland zu schweren Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern in den Unwettergebeiten geführt. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden führt zu erheblichen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.

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Schulspenden: Spenden an Fördervereine zur Beschaffung von Schulbüchern

Angesichts leerer Kassen schaffen manche Bundesländer die Lernmittelfreiheit ab, sodass die Eltern die Schulbücher ihrer Kinder selbst finanzieren müssen. So etwa in Berlin vom Schuljahr 2002 / 2004 an. Nun wird überlegt, ob man nicht einen Schulbuchverein gründen könne, der die Schulbücher beschafft und der sich durch Spenden der Eltern finanziert. Hierzu nimmt die FinBeh. Berlin Stellung (FinBeh Berlin vom 14.8.2003, DB 2003 S. 2094).

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Schulprojekt: Aktion Tagwerk "Dein Tag für Afrika"

"Dein Tag für Afrika" ist eine bundesweite Kampagne für Schülerinnen und Schüler jeden Alters und aller Schulformen, die seit 2003 jährlich von dem gemeinnützigen Verein Aktion Tagwerk e.V., Mainz, organisiert wird. Den Lohn ihres "Tagwerks" spenden die Schülerinnen und Schüler für Bildungsprojekte in Afrika. Da wirklich (fast) alles im Leben eine steuerliche Relevanz hat, so ergeben sich auch bei dieser wohltätigen Aktion steuerliche Fragen.

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Vordrucke: Zuwendungsbestätigungen und Abzug von Spenden

Nachfolgend finden Sie eine Vielzahl von Vordrucken und Arbeitshilfen zum Abzug von Spenden:

  • Berechnung des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages (PDF)
  • Gemeinnützige Vereine: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
  • Gemeinnützige Vereine: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Gemeinnützige Vereine: Sammelbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge 
  • Öffentliche Dienststellen: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden 
  • Öffentliche Dienststellen: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Politische Parteien: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
  • Politische Parteien: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Unabhängige Wählervereinigungen: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge 
  • Unabhängige Wählervereinigungen: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden 
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Stiftungen des privaten Rechts: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden
  • Stiftungen des privaten Rechts: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden 
  • Erläuterungen von Steuerrat24 zum Abzug von Geld- und Sachspenden sowie Mitgliedsbeiträgen

Erdbeben-Katastrophe in Ecuador 2016: Steuerliche Kulanzregelungen

Im April 2016 haben das Erdbeben in Ecuador und die vielen hundert Nachbeben sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen. Sie gelten im Zeitraum 16.4.2016 bis 31.12.2016 (BMF-Schreiben vom 24.5.2016).

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Erdbeben-Katastrophe in Nepal 2015: Steuerliche Kulanzregelungen

Im April 2015 haben schwere Erdbeben in Nepal sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen. Sie gelten im Zeitraum 25.4.2015 bis 31.12.2015 (BMF-Schreiben vom 19.5.2015).

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Hochwasser-Katastrophe: Kulanzregelungen für Spender

Im Mai 2014 hat das Hochwasser in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien Schäden in Milliardenhöhe angerichtet. Unzählige Menschen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Ein Betroffener: "Man bemüht sich, arbeitet ein Leben lang, um ein normales Leben zu führen. Nichts Großes. Und das Wasser zerstört alles in sehr, sehr kurzer Zeit." Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen. Sie gelten im Zeitraum 16. Mai bis 31. Dezember 2014 (BMF-Schreiben vom 17.6.2014).

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Hochwasserkatastrophe 2013: Steuererleichterungen

Hochwasser 350Die Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 hat in weiten Teilen des Bundesgebietes - vor allem in Süd- und Ostdeutschland - Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Flutkatastrophe 2013 ist offenbar noch schlimmer als die Jahrhundertflut 2002. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden führt zu erheblichen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.

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Taifun-Katastrophe auf den Philippinen 2013: Kulanzregelungen für Spender

Der gewaltige, zerstörerische Taifun "Haiyan" hat im November 2013 auf den Philippinen große Schäden über Land und Leute gebracht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen. Sie gelten im Zeitraum 9.11.2013 bis 31.3.2014 (BMF-Schreiben vom 28.11.2013).

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Hungersnot in Ostafrika 2011: Kulanzregelungen zum Spendenabzug

Durch die anhaltende Dürre in Ostafrika (Somalia, Äthiopien, Kenia, Dschibuti und Uganda) sind Millionen von Menschen vom Hungertod bedroht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, gewährt der Fiskus einige Kulanzregelungen (BMF-Schreiben vom 2.8.2011, BStBl. 2011 I S. 785).

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Erdbebenkatastrophe in Haiti: Kulanzregelungen zum Spendenabzug

Das große Erdbeben in Haiti am 13. Januar 2010 hat Schäden und Leid in unvorstellbarem Ausmaß über Land und Leute gebracht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe eröffnet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen (BMF-Schreiben vom 4.2.2010, BStBl. 2010 I S. 179).

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Erdbeben-, Tsunami- und Atomkatastrophe in Japan: Kulanzregelungen

Das apokalyptische Erd- und Seebeben mit der anschließenden Tsunami- und Nuklearkatastrophe in Japan am 11. März 2011 hat Schäden und Leid in unvorstellbarem Ausmaß über Land und Leute gebracht. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe eröffnet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregelungen (BMF-Schreiben vom 24.3.2011, BStBl. 2011 I S. 293).

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Aktuell

  • Vordrucke und Arbeitshilfen zu Nebentätigkeiten
  • Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft
  • Betreuung von Kindern: Regeln für Tagesmütter und Tagesväter
  • Nebentätigkeiten: Einzelheiten zu den Steuervergünstigungen
  • Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzbar

Weitere Informationen

  • Vordrucke und Arbeitshilfen zum Abzug von Spenden (zum Beispiel Berechnung des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages)

Weitere Informationen

  • BMF-Schreiben zum Vorsorgeaufwand
  • Aktuelles BMF-Schreiben zur Förderung der privaten Altersvorsorge
  • Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand 2022
  • Ausfüllhilfe zur Anlage AV 2022
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