Spenden und Beiträge
Wer Vereine, Parteien oder karitative Organisationen unterstützt, kann eine ordentliche Steuerentlastung erreichen. Doch sind die Nachweispflichten gerade im Bereich des Spendenabzugs äußerst streng. Mit den folgenden Hinweisen sind Sie aber auf der sicheren Seite.
Zudem finden Sie eine Vielzahl von Vordrucken zum Abzug von Spenden zum Abzug von Spenden.
Am 24.2.2022 hat Russland unter seinem Präsidenten Putin die Ukraine überfallen und mit seinem Krieg Zerstörung, Tod und Vertreibung gebracht. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die vom Krieg geschädigten Menschen. Die vielen aus der Ukraine Geflüchteten erfahren in Deutschland und in anderen Ländern persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und auch von Unternehmen. Ebenfalls werden vielfältige Hilfen an die in der Ukraine verbliebenen Menschen geleistet. Den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen. Diese gelten bzw galten zunächst für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt wurden (BMF-Schreiben vom 17.3.2022, IV C 4-S 2223/19/10003). AKTUELL: Die Steuererleichterungen für die Unterstützung der vom Krieg Geschädigten wurden zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert (BMF-Schreiben vom 17.11.2022, IV C 4-S 2223/19/10003:018), dann bis zum 31.12.2024 (BMF-Schreiben vom 24.10.2023, IV C 4 -S 2223/19/10003:023) - und nun erneut verlängert bis zum 31.12.2025 (BMF-Schreiben vom 3.12.2024, IV C 2 - S 1900/22/10045 :001).
Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel - und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief "Bernd" hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Schäden sind unbeschreiblich groß. Deren Beseitigung führt zu außerordentlich hohen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen. Bei Naturkatastrophen, die ganze Landstriche verwüsten, sieht die Finanzverwaltung für die Geschädigten steuerliche Erleichterungen vor, die sie von Fall zu Fall mit dem so genannten "Katastrophenerlass" in Kraft setzt. So auch diesmal im Fall der aktuellen Hochwasser- und Flutkatastrophe: Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, aber auch andere Bundesländer sowie der Zoll und der Bund haben verschiedene Steuererleichterungen für die Geschädigten des Hochwassers sowie für Unterstützer vorgesehen. Die steuerlichen Erleichterungen galten zunächst bis zum 31.12.2021, wurden aber - soweit ersichtlich allgemein - bis zum 31.3.2022 verlängert. Nachfolgend lesen Sie, welche Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer in Betracht kommen.
"Gutes tun und dabei Steuern sparen." Nach diesem Motto können Sie Vereine und karitative Organisationen unterstützen und selber eine ordentliche Steuerentlastung erreichen. Denn Spenden und in bestimmten Fällen auch Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Hier erfahren Sie umfassend, was Sie rund um das Thema "Spenden" alles wissen wollen - mit allen Neuregelungen ab 2007.
Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10b EStG). Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke - sowie mit Besonderheiten die Förderung von Parteien und Wählervereinigungen. Seit 2007 sind alle gemeinnützigen Zwecke auch spendenbegünstigt und in einem Katalog explizit aufgeführt.
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. Zwei Erlasse erläutern hier die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsoring.
Angesichts leerer Kassen schaffen manche Bundesländer die Lernmittelfreiheit ab, sodass die Eltern die Schulbücher ihrer Kinder selbst finanzieren müssen. So etwa in Berlin vom Schuljahr 2002 / 2004 an. Nun wird überlegt, ob man nicht einen Schulbuchverein gründen könne, der die Schulbücher beschafft und der sich durch Spenden der Eltern finanziert. Hierzu nimmt die FinBeh. Berlin Stellung (FinBeh Berlin vom 14.8.2003, DB 2003 S. 2094).Nachfolgend finden Sie eine Vielzahl von Vordrucken und Arbeitshilfen zum Abzug von Spenden:
- Berechnung des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages (PDF)
- Gemeinnützige Vereine: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
- Gemeinnützige Vereine: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Gemeinnützige Vereine: Sammelbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
- Öffentliche Dienststellen: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden
- Öffentliche Dienststellen: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Politische Parteien: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
- Politische Parteien: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Unabhängige Wählervereinigungen: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden und Mitgliedsbeiträge
- Unabhängige Wählervereinigungen: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Stiftungen des öffentlichen Rechts: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden
- Stiftungen des öffentlichen Rechts: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Stiftungen des privaten Rechts: Zuwendungsbestätigung über Geldspenden
- Stiftungen des privaten Rechts: Zuwendungsbestätigung über Sachspenden
- Erläuterungen von Steuerrat24 zum Abzug von Geld- und Sachspenden sowie Mitgliedsbeiträgen
Die Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 hat in weiten Teilen des Bundesgebietes - vor allem in Süd- und Ostdeutschland - Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Flutkatastrophe 2013 ist offenbar noch schlimmer als die Jahrhundertflut 2002. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden führt zu erheblichen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.

