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Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier erfahren Sie, wer ein Arbeitszimmer geltend machen kann und welche Kosten im Rahmen der Steuererklärung maximal berücksichtigt werden. Sie erhalten zahlreiche Steuertipps. Vordrucke:

Vordruck: Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Vordruck: Arbeitszimmer in der Mietwohnung

Arbeitszimmer und Homeoffice: Die neuen Regeln ab 2023

In vielen Fällen können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit 2020 ist zudem ein Abzug der so genannten Homeoffice-Pauschale möglich, wenn nur eine Arbeitsecke genutzt wird. Zum 1. Januar 2023 werden die Grundsätze für den Abzug von Arbeitszimmerkosten sowie für die Gewährung der Homeoffice-Pauschale aber grundlegend geändert. Lesen Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.

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Häusliches Arbeitszimmer: Was gilt bei Nutzung in der Coronazeit?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 EUR steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit "kein anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den "anderen Arbeitsplatz" im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). In der Coronazeit sind unzählige Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt worden. Dabei waren - und sind noch immer - unterschiedliche Sachverhalte anzutreffen. Die einen wurden "zwangsweise" zur Heimarbeit verpflichtet, anderen wurde es freigestellt, ob sie im Büro des Arbeitgebers oder von zuhause aus arbeiten wollten, wiederum andere mussten sich bezüglich der Nutzung des Arbeitsplatzes mit ihren Kollegen absprechen, weil immer nur eine Person im Büro anwesend sein durfte. Doch wie sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu berücksichtigen?

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Homeoffice: Die Pauschalregelung ab dem Jahre 2020

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben deswegen ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit zuhause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Normalerweise werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich anerkannt, wenn dieser Raum in der Wohnung abgetrennt ist und ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt wird. Doch auch denjenigen, die keinen abgetrennten Raum haben, entstehen durch ihre Tätigkeit am häuslichen Arbeitsplatz Aufwendungen für Heizung, Strom oder Wasser.  Und nunmehr erhalten auch sie eine steuerliche Entlastung: Im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 EUR pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 EUR im Jahr absetzbar. Nachfolgend stellen wir Ihnen Einzelheiten zur Homeoffice-Pauschale vor.

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Arbeitszimmer: Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ebenfalls können beruflich genutzte Räume steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie kein typisches "Arbeitszimmer" sind oder nicht in die häusliche Sphäre eingebunden sind. Hier sehen Sie alle wichtigen Regelungen zum Arbeitszimmer. Am Ende des Beitrages finden Sie zudem wertvolle Hinweise zur neuen Homeoffice-Pauschale sowie allgemein zu Besonderheiten der Arbeitszimmerkosten während der Corona-Pandemie.
Vordruck: Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Vordruck: Arbeitszimmer in der Mietwohnung

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Arbeitszimmer: Was gilt als "häusliches Arbeitszimmer"?

Die Einschränkungen bei der steuerlichen Anerkennung des Arbeitszimmers gelten nur für Räume, die "häuslich" sind und ein "Arbeitszimmer" darstellen. Das bedeutet, dass die Kosten in voller Höhe absetzbar sind, wenn der beruflich oder betrieblich genutzte Raum nicht als typisches Arbeitszimmer gilt oder wenn er nicht zum häuslichen Bereich gehört. Doch wann ist dies der Fall?

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Arbeitszimmer: Welche Kosten können Sie für das Arbeitszimmer absetzen?

Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, können Sie die Arbeitszimmerkosten als Werbungskosten absetzen. Nun möchten Sie wissen, was Sie hier alles angeben dürfen. Und das wird interessant.

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Wenn das Arbeitszimmer anerkannt wird: Tipps und Kniffe

Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, wird Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt. Nun aber können sich für Sie allerlei Fragen ergeben, über die Sie Bescheid wissen sollten.

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Arbeitszimmer: Wann steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?

Ein Arbeitszimmer können Sie steuerlich geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann sind die Arbeitszimmerkosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 EUR abziehbar. Zu klären ist also, wann Ihnen ein "anderer Arbeitsplatz" nicht zur Verfügung steht. Beachten Sie bitte auch die Hinweise am Ende des Beitrages zu den Besonderheiten in den Corona-Jahren, denn die Arbeitswelt hat sich mit Ausbruch der Pandemie drastisch verändert.

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Arbeitszimmer: Wann ist das Arbeitszimmer der berufliche Mittelpunkt?

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet" (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG). Wann also ist das Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt?

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Arbeitszimmer: Zimmervermietung an den Arbeitgeber

Um die steuerlichen Abzugsbeschränkungen des häuslichen Arbeitszimmers zu umgehen, könnte man folgende Gestaltung erwägen: Sie vermieten Ihr Arbeitszimmer an den Arbeitgeber, und dieser überlässt es Ihnen zur beruflichen Nutzung. Hier erfahren Sie, wann ein Mietverhältnis anzuerkennen ist und wie die Arbeitszimmerkosten steuerlich behandelt werden.

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Arbeitszimmer: Was ist an Einrichtung erlaubt und absetzbar?

Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, muss es bestimmte sachliche Bedingungen erfüllen. Eine solche Bedingung ist, dass der Raum nicht wie ein Wohnraum eingerichtet sein darf. Spannend also sind hier zwei Fragen: Welche Gegenstände sind unschädlich für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers und welche Gegenstände können als Werbungskosten abgesetzt werden?

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Ausstattung von Dienstzimmer und Büro

Da in vielen Dienstzimmern nur das Bild des Bundespräsidenten hängt, sorgt mancher Bedienstete mit selbst finanziertem Wandschmuck und eigenen Einrichtungsgegenständen für ein angenehmeres Ambiente zum Arbeiten und zur Repräsentation. Doch für die steuerliche Beurteilung macht es einen Unterschied, ob es sich um Ausschmückung oder Ausstattung des Dienstzimmers bzw. Büros handelt.

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Arbeitszimmer: Wie muss das häusliche Arbeitszimmer beschaffen sein?

Vorrangige Frage für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ist, ob Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Bei positiver Antwort kommt es dann darauf an, dass das Arbeitszimmer bestimmten sachlichen Anforderungen genügt. Wie also muss das Arbeitszimmer aussehen?

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Arbeitszimmer: Nutzung zu Ausbildungszwecken

Oftmals wird ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums genutzt. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen zur steuerlichen Anerkennung des Arbeitszimmers und zur Ermittlung der abzugsfähigen Kosten. Doch zusätzlich ist zu prüfen, ob die Ausbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar sind.

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Arbeitszimmer: Kosten für Archiv- oder Lagerraum abziehen?

Gar mancher nutzt zu Hause einen Raum als Archiv, Bibliothek, Ausstellungsraum, Werkstatt, Praxis oder als Lager. Die Frage ist nun, ob solche Räume ebenfalls als häusliches Arbeitszimmer gelten und die Kosten lediglich begrenzt oder gar nicht absetzbar sind oder ob das Finanzamt die Raumkosten - ggf. neben dem Arbeitszimmer - doch in unbegrenzter Höhe anerkennen muss.

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Arbeitszimmer auch während der Elternzeit absetzbar

Ein häusliches Arbeitszimmer wird anerkannt, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung darstellt. Im ersten Fall sind die Aufwendungen bis zu 1.250 EUR abziehbar, im zweiten Fall in unbegrenzter Höhe. Doch was gilt während der Elternzeit?

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Weitere Informationen

  • Vordruck Kostenermittlung Arbeitszimmer eigene Wohnung
  • Vordruck Kostenermittlung Arbeitszimmer Mietwohnung
  • Gilt ein Archiv- oder Lagerraum als häusliches Arbeitszimmer?
  • Arbeitszimmer auch während der Elternzeit absetzbar
  • Zusätzlich angemietete Mansardenwohnung im Mehrfamilienhaus kein häusliches Arbeitszimmer

Ein-Spruch

  • "Abgesehen davon ist das Steuerrecht so unübersichtlich und kompliziert und von so vielen Sonderregelungen bestimmt, dass es immer schwieriger wird, Grundzüge eines Gesetzes festzustellen."
    (FG Berlin vom 18.3.1986, EFG 1987 S. 114)
  • "Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber oftmals doch."
    (Baron Rothschild, 1743-1812)
  • "Steuern zu erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Gezische bekommt."
    (Jean Baptiste Colbert,
    1619-1683)
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/berufliche-ausgaben/arbeitszimmer.html
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