Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier erfahren Sie, wer ein Arbeitszimmer geltend machen kann und welche Kosten im Rahmen der Steuererklärung maximal berücksichtigt werden. Sie erhalten zahlreiche Steuertipps. Vordrucke:
Vordruck: Arbeitszimmer in der Mietwohnung
In vielen Fällen können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Wenn nur eine Arbeitsecke genutzt wird, ist immerhin ein Abzug der so genannten Homeoffice-Pauschale (neu: Tagespauschale) möglich. Zum 1. Januar 2023 wurden die Grundsätze für den Abzug von Arbeitszimmerkosten sowie für die Gewährung der Homeoffice-Pauschale aber grundlegend geändert. Lesen Sie nachfolgend, welche Regeln ab dem Steuerjahr 2023 gelten.
In vielen Fällen können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit 2020 ist zudem ein Abzug der so genannten Homeoffice-Pauschale möglich, wenn nur eine Arbeitsecke genutzt wird. Zum 1. Januar 2023 wurden die Grundsätze für den Abzug von Arbeitszimmerkosten sowie für die Gewährung der Homeoffice-Pauschale aber grundlegend geändert. Lesen Sie dazu den nachfolgenden Kurzüberblick. Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema gibt es hier: Arbeitszimmer und Homeoffice: Die Regeln ab dem Steuerjahr 2023 .
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen - auch nach der Neuregelung zum 1. Januar 2023 - in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann aber auch pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden. Der Fall "Voller Kostenabzug oder Jahrespauschale" betrifft beispielsweise Schriftsteller, Übersetzer, Gutachter oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zuhause arbeiten. Es muss aber ein "echtes" häusliches Arbeitszimmer vorliegen, also ein abgeschlossener Raum vorhanden sein. Rentner oder Pensionäre benötigen natürlich kein Arbeitszimmer zur "Verwaltung" ihrer Renteneinkünfte. Was aber gilt, wenn ein Ruheständler nebenher beispielsweise noch freiberuflich tätig ist und dafür das Arbeitszimmer benötigt und auch nutzt? Lesen Sie dazu die folgenden Hinweise.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind (bis einschließlich 2022) in Höhe von bis zu 1.250 EUR steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit "kein anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den "anderen Arbeitsplatz" im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). In der Coronazeit sind unzählige Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt worden. Dabei waren - und sind noch immer - unterschiedliche Sachverhalte anzutreffen. Die einen wurden "zwangsweise" zur Heimarbeit verpflichtet, anderen wurde es freigestellt, ob sie im Büro des Arbeitgebers oder von zuhause aus arbeiten wollten, wiederum andere mussten sich bezüglich der Nutzung des Arbeitsplatzes mit ihren Kollegen absprechen, weil immer nur eine Person im Büro anwesend sein durfte. Doch wie sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in den Jahren 2020 bis 2022 zu berücksichtigen?
Ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt oder - bis 2022 auch - wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ebenfalls können beruflich genutzte Räume steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie kein typisches "Arbeitszimmer" sind oder nicht in die häusliche Sphäre eingebunden sind. Hier sehen Sie alle wichtigen Regelungen zum Arbeitszimmer, die bis einschließlich 2022 gelten. Am Ende des Beitrages finden Sie zudem wertvolle Hinweise zur neuen Homeoffice-Pauschale sowie allgemein zu Besonderheiten der Arbeitszimmerkosten während der Corona-Pandemie.Vordruck: Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
Vordruck: Arbeitszimmer in der Mietwohnung
Die Einschränkungen bei der steuerlichen Anerkennung des Arbeitszimmers gelten nur für Räume, die "häuslich" sind und ein "Arbeitszimmer" darstellen. Das bedeutet, dass die Kosten in voller Höhe absetzbar sind, wenn der beruflich oder betrieblich genutzte Raum nicht als typisches Arbeitszimmer gilt oder wenn er nicht zum häuslichen Bereich gehört. Doch wann ist dies der Fall?
Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, können Sie die Arbeitszimmerkosten als Werbungskosten absetzen. Nun möchten Sie wissen, was Sie hier alles angeben dürfen. Und das wird interessant.
Erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen und genügt auch das Arbeitszimmer den sachlichen Anforderungen, wird Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt. Nun aber können sich für Sie allerlei Fragen ergeben, über die Sie Bescheid wissen sollten.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet" (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG). Wann also ist das Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt?
Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, muss es bestimmte sachliche Bedingungen erfüllen. Eine solche Bedingung ist, dass der Raum nicht wie ein Wohnraum eingerichtet sein darf. Spannend also sind hier zwei Fragen: Welche Gegenstände sind unschädlich für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers und welche Gegenstände können als Werbungskosten abgesetzt werden?
Oftmals wird ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums genutzt. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen zur steuerlichen Anerkennung des Arbeitszimmers und zur Ermittlung der abzugsfähigen Kosten. Doch zusätzlich ist zu prüfen, ob die Ausbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar sind.

