Vermietung
Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss viele steuerliche Fragen beantworten. Ob Abschreibung für das Gebäude, Schuldzinsen, Renovierung, Sanierung oder Vermietung an nahe Angehörige - wer hier richtig informiert ist, kann Steuern in erheblichem Umfang sparen. Aber auch bereits bei Kauf oder Herstellung gilt es, steuerlich auf der sicheren Seite zu sein. Lesen Sie nachfolgend, worauf Sie aus steuerlicher Sicht bei dem Thema "Vermietung und Verpachtung" achten sollten.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2026 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Kaufpreisaufteilung
Anmeldung der Bauabzugsteuer
Amtliche Anleitung zur Anmeldung der Bauabzugsteuer
Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer
BMF-Schreiben zur Bauabzugsteuer
Merkblatt zur Bauabzugsteuer (PDF)
Vordruck: Zimmervermietung in der eigenen Wohnung (PDF)
Vordruck: Zimmervermietung in der Mietwohnung (PDF)
Die Grundsteuer basiert bislang auf den so genannten Einheitswerten. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964, soweit sie die alten Bundesländer betreffen, und aus dem Jahr 1935, sofern es um Immobilien in den neuen Bundesländern geht. Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer bis Ende 2019. Die Neuregelung liegt vor und auf die Immobilieneigentümer kommt nun Arbeit zu: Sie müssen eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abgeben.
Zu den Einnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind, gehört alles, was der Vermieter oder Verpächter aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses vom Mieter oder Pächter oder von Dritten erhält. Hier erfahren Sie, was alles als solche Einnahmen in Betracht kommen kann.
Im Zusammenhang mit dem Kauf oder Bau eines Mietobjekts, mit dessen Aus-, An- oder Umbau sowie mit laufenden Renovierungs- und Unterhaltungskosten entstehen häufig Schuldzinsen und Kosten der Geldbeschaffung. Wie werden solche Finanzierungskosten steuerlich behandelt?
Wenn Sie ein Gebäude renovieren oder modernisieren, stellen die Kosten im Allgemeinen "Erhaltungsaufwand" dar. Diese können aber auch als "Herstellungsaufwand" zu beurteilen sein. Die Unterscheidung ist sehr bedeutsam, denn im ersten Fall sind die Kosten voll absetzbar, im zweiten Fall nur im Wege einer langjährigen Abschreibung.
In Deutschland fehlt bezahlbarer Wohnraum, vor allem in Großstädten und Ballungsräumen. Dringend benötigt werden neue Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment. Deshalb sieht das "Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus" eine neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG vor, mit der private Investoren möglichst schnell zum Neubau von preiswerten Mietwohnungen angeregt werden sollen. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass es der Gesetzgeber geschafft hat, zum einen die materiellen Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG, zum anderen aber auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen kompliziert zu regeln. Zudem müssen die Anwendungszeitpunkte genau im Auge behalten werden. Der erste Teil dieses Beitrages (Punkte 1. bis 5.) befasst sich mit Sonderabschreibung nach § 7b EStG für Objekte, deren Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 gestellt worden ist. Der zweite Teil (Punkt 6.) behandelt dann die 7b-Abschreibung für Objekte, für die der Bauantrag zwischen dem 1.1.2023 und dem 30.9.2029 gestellt wird. Neue Wohnungen, deren Bauanzeige oder Bauantrag im Jahr 2022 erfolgte, sind vom Anwendungsbereich des § 7b EStG ausgeschlossen.
Bei Ferienwohnungen, die im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung vermietet werden, sind die Werbungskosten oftmals über viele Jahre höher als die Einnahmen, weil die Wohnungen selten ganzjährig vermietet werden. Und da hier auch noch private Motive mitspielen, lehnen die Finanzämter die Anerkennung der Verluste wegen "Liebhaberei" häufig ab. Doch der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil für die steuerliche Beurteilung des Feriendomizils neue Spielregeln aufgestellt - zu Ihren Gunsten.
Bei der Vermietung von Räumen, Wohnungen und Gebäuden ist vielen Vermietern nicht bewusst, dass sie im Rahmen der Vermietungstätigkeit Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind und somit den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes unterliegen. Die Frage ist, ob die Vermietung mit oder ohne Umsatzsteuer erfolgen darf oder soll. Hier erfahren Sie, was Sie im Fall der steuerpflichtigen Vermietung zur Umsatzsteuer beachten müssen.
"Eigener Herd ist Goldes wert". In vermieteten Wohnungen stellt der Vermieter häufig eine Einbauküche zur Verfügung. Die Frage ist, welche Aufwendungen der Vermieter dafür steuerlich absetzen kann.
Wer Grundbesitz hat, muss Grundsteuer zahlen. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die zwar nach einheitlichen Grundsätzen berechnet, aber je nach Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben wird. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Fragen: Ist die Grundsteuer verfassungsgemäß? Wie wird die Grundsteuer ermittelt? Gibt es einen Grundsteuererlass bzw. wie ist dieser zu beantragen?
Diese Meldung dürfte Bauherren interessieren, deren Neubau an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen wird oder in den letzten Jahren angeschlossen wurde. Das Verlegen des Hausanschlusses für Wasser, dessen Wartung oder Erneuerung unterliegt nicht dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 %, sondern lediglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Betroffene können sich jetzt Geld zurückholen.
Ein liebevoll gepflegter Garten macht nicht nur eine Menge Arbeit, er kostet auch viel Geld. Manch einer pflastert seine Außenanlage lieber. Bei vermieteten Objekten können die Kosten steuermindernd abgesetzt werden. Aber wie?Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Vordrucken und Arbeitshilfen zum Thema "Vermietung und Verpachtung".

