Trennung und Scheidung
Viele Ehen und Partnerschaften halten leider nicht ewig. Oftmals sind Trennung und Scheidung mit hohen Kosten verbunden. Zudem sind Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich zu regeln. In dieser Rubrik erfahren Sie alles Wichtige zu den genannten Themen. Wenn Sie hier auf Weiterlesen klicken, erhalten Sie zudem Zugang zu folgenden wertvollen Arbeitshilfen:
Ausfüllhilfe zur Anlage U - Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen - 2022
Geschiedene: Unterhalt an den Ex-Ehegatten
Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft
"Scheiden tut weh - auch im Portemonnaie". Trennung und Scheidung sind oft sehr belastende Lebenseinschnitte. Neben dem seelischen Schmerz ergeben sich erhebliche finanzielle Belastungen und allerlei steuerlichen Fragen. Zumindest die steuerlichen Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.
Trennung und Scheidung sind oft sehr belastende Lebenseinschnitte. Neben dem seelischen Schmerz ergeben sich erhebliche finanzielle Belastungen und allerlei steuerlichen Fragen. Im zweiten Teil des Beitrages geht es um Unterhaltszahlungen an Kinder, um das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, um Fragen rund um die Immobilie, den nachehelichen Unterhalt sowie um viele weitere Punkte.
"Bis dass der Tod euch scheidet?" Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen.
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten bei den verschiedenen Steuervergünstigungen für Sie gelten. Dabei sei vorweg darauf hingewiesen, dass sich ab dem Jahr 2021 eine neue Regelung hinsichtlich des Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergibt, die für getrennt lebende Eltern von Bedeutung sein kann.
Beim Versorgungsausgleich werden im Falle einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte zwischen den Ehepartnern hälftig aufgeteilt. Zum 1.9.2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt. Seitdem werden die Anrechte aus allen Versorgungssystemen bereits bei der Scheidung geteilt. "Jeder bekommt von allem die Hälfte." Hier sehen Sie die aktuellen Regeln des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG vom 3.4.2009).Bei der Ehescheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden, geteilt. Die Teilung erfolgt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz seit 1.9.2009 grundsätzlich intern, also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems (interne Teilung), oder ausnahmsweise extern durch Übertragung von Anrechten auf einen anderen Versorgungsträger (externe Teilung). Doch es gibt auch Anwartschaften, die nicht intern oder extern geteilt werden. Dann kommt der so genannte schuldrechtliche Versorgungsausgleich zur Anwendung, jetzt als "Ausgleichsansprüche nach der Scheidung" bezeichnet.

