Kirchensteuer
In dieser Rubrik wird erläutert, wie die Kirchensteuer berechnet und festgesetzt wird. Wie werden Kinder berücksichtigt? Wie wird die Kirchensteuer bei Ehegatten berechnet? Gibt es einen Kirchensteuererlass bei außerordentlichen Einkünften? Diese und viele andere Fragen werden beantwortet.
Formular: Erklärung zum Sperrvermerk bzgl. Kirchensteuerabzug (PDF)
Zwingende Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht ist die Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben.
Zusammen mit der Lohnsteuer muss der Arbeitgeber vom monatlichen Gehalt auch die Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies erfolgt im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung.
Kirchensteuer sind Geldleistungen, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erheben. Voraussetzung ist, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Die gezahlte Kirchensteuer abzüglich erhaltener Erstattungen im selben Jahr können Sie als Sonderausgaben absetzen.
Auf die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge müssen Kirchenangehörige neben dem Solidaritätszuschlag auch noch Kirchensteuer zahlen. Dabei haben sie die Wahl, ob die Kirchensteuer wie die Abgeltungsteuer ebenfalls an der Quelle einbehalten oder im Rahmen der Steuerveranlagung festgesetzt werden soll. Doch ab 2014 stellen die Banken beim Bundeszentralamt die berühmte Gretchenfrage aus Goethe's Faust: "Wie hast Du's mit der Religion?"

