Umzug
Die Kosten eines Umzuges sind steuerlich absetzbar, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Doch wann liegt ein beruflicher Grund vor? Und welche Kosten sind abziehbar? Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige rund um die Umzugskosten. Manchmal ist übrigens mehr steuerlich abziehbar als man vielleicht denken mag. Vorduck: Abzug von Umzugskosten
Wer beruflich mobil sein will, muss öfters umziehen. Das kostet Nerven und Geld. Doch die Kosten eines Umzuges sind steuerlich absetzbar, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Und das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt. Dies kann öfter vorkommen als Sie vielleicht glauben.
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie das Finanzamt an Ihren Umzugskosten beteiligen. Ihnen winkt eine schöne Steuerersparnis, wenn Sie Bescheid wissen, was Sie hier alles ansetzen dürfen. Lesen Sie dazu die nachfolgenden Hinweise. Hier geht es im Übrigen zu dem Vordruck "Umzugskosten" für Ihre Steuererklärung.
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie das Finanzamt an Ihren Umzugskosten beteiligen. Hier geht es weiter mit interessanten Aspekten, die Sie steuergünstig nutzen können.
Bei grenzüberschreitenden Umzügen aus beruflichem Grund, d.h. vom Inland ins Ausland oder umgekehrt, muss geprüft werden, ob die Umzugskosten die inländischen steuerpflichtigen Einkünfte mindern oder ob sie im Zusammenhang mit den ausländischen steuerfreien Einkünften stehen.

