Riester-Rente
Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Doch was zunächst als relativ einfach zu durchschauende Form der Altersversorgung gedacht war, hat sich mittlerweile zu einem wahren "Paragrafen-Monster" entwickelt. Damit Sie die volle Förderung erhalten und keine schädlichen Verfügungen treffen, sollten Sie die Beiträge in dieser Rubrik beachten.
Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bildung von Wohneigentum ab 2008 in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. So gibt es nun eine neue Möglichkeit, staatliche Zuschüsse fürs Eigenheim zu bekommen. Also Steine statt Schotter. Grundlage hierfür ist das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) vom 29.7.2008, das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft trat.
Damit Sie die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, muss der Altersvorsorgevertrag zertifiziert worden sein. Das Zertifikat besagt, dass der Vertrag und der Anbieter die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es sagt nichts darüber, ob der Vertrag wirtschaftlich vorteilhaft ist, ob die Zusagen des Anbieters über Renditen erfüllbar sind und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
Sparbeiträge zur privaten Altersvorsorge werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage gefördert. Um diese Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden.

