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Riester-Rente

Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Doch was zunächst als relativ einfach zu durchschauende Form der Altersversorgung gedacht war, hat sich mittlerweile zu einem wahren "Paragrafen-Monster" entwickelt. Damit Sie die volle Förderung erhalten und keine schädlichen Verfügungen treffen, sollten Sie die Beiträge in dieser Rubrik beachten.

Staatlich geförderte private Altersvorsorge: Überblick

Mit der Rentenreform 2000 wird das Rentenniveau langfristig gesenkt von derzeit 70 % auf rund 67 % im Jahre 2030. Ab 2002 soll die künftige Rentenminderung durch eine freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge ausgeglichen werden. Als Anreiz wird die Eigenvorsorge fürs Alter mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Grundlage hierfür ist das sog. "Altersvermögensgesetz - AVmG" vom 26.6.2001 (BGBl. 2001 I S. 1310). Damit Sie hier Ihre Chancen richtig nutzen können, sollten Sie zu diesem wichtigen Zukunftsthema Bescheid wissen.

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Eigenheimrente: Riester-Förderung für Wohneigentum

Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bildung von Wohneigentum ab 2008 in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. So gibt es nun eine neue Möglichkeit, staatliche Zuschüsse fürs Eigenheim zu bekommen. Also Steine statt Schotter. Grundlage hierfür ist das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) vom 29.7.2008, das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft trat.

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Riester-Renten: Wie Beiträge und Renten steuerlich behandelt werden - Teil 1

Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden. Wegen der staatlichen Förderung in der Ansparphase müssen die Renten später in voller Höhe versteuert werden

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Riester-Renten: Wie Beiträge und Renten steuerlich behandelt werden - Teil 2

Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden. Wegen der staatlichen Förderung in der Ansparphase müssen die Renten später in voller Höhe versteuert werden.

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Riester-Renten: Wie Beiträge und Renten steuerlich behandelt werden - Teil 3

Riester-Verträge werden in hohem Maße vom Staat gefördert: Zum einen gibt es die Altersvorsorgezulage, zum anderen einen ergänzenden Sonderausgabenabzug. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden. Wegen der staatlichen Förderung in der Ansparphase müssen die Renten später in voller Höhe versteuert werden.

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Riester-Rente: Wie Eheleute die Riester-Förderung bestmöglichst nutzen

Die staatliche Förderung für private Altersvorsorge in Form von Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug ist bei Ehegatten etwas kniffelig. Hier ist zu unterscheiden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Zulagenberechtigung.

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Riester-Rente: Wie die Renten versteuert werden

Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen werden in der Ansparphase durch die Altersvorsorgezulage und den Sonderausgabenabzug gefördert. Dafür müssen die Leistungen in der Auszahlungsphase in vollem Umfang versteuert werden. Was hier so einfach klingt, birgt doch viele Fragen.

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Riester-Rente: Wenn das Sparkapital schädlich verwendet wird

Voraussetzung für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgevertrages mit Zulagen und Steuervorteilen ist, dass das angesammelte Kapital in Form einer lebenslänglichen Leibrente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, liegt eine "schädliche Verwendung" mit schwerwiegenden Folgen vor. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zu den Folgen und wie Sie diese vielleicht vermeiden können.

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Riester-Rente: Welche Personen begünstigt sind

Die Absenkung des Rentenniveaus soll seit 2002 durch eine freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge ausgeglichen werden. Als Anreiz wird diese Eigenvorsorge fürs Alter mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Von der staatlichen Förderung sollen alle Personen profitieren, die von der Rentenabsenkung betroffen sind. Dies gilt auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

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Riester-Rente: Welche Altersvorsorgeverträge begünstigt sind

Damit Sie die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, muss der Altersvorsorgevertrag zertifiziert worden sein. Das Zertifikat besagt, dass der Vertrag und der Anbieter die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es sagt nichts darüber, ob der Vertrag wirtschaftlich vorteilhaft ist, ob die Zusagen des Anbieters über Renditen erfüllbar sind und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

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Riester-Rente: Mit Minijob zu stattlichem Staatszuschuss

Wer eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro ausübt, ist seit 2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und hat deshalb auch Anspruch auf die staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge (sog. Riester-Förderung). Hier erfahren Sie, wie Sie mit geringen Beiträgen eine stattliche Staatszulage bekommen können.

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Riester-Rente: Förderung während der Kindererziehung und Elternzeit

Berufstätige Mütter und Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern wollen, können hierzu Elternzeit nehmen, also eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Ihnen - wie auch nicht berufstätigen Müttern - werden für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Kindererziehungszeiten auf den Rentenkonto gutgeschrieben, sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und somit bei der Riester-Förderung unmittelbar zulageberechtigt. Was Sie hierzu wissen sollten.

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Riester-Rente: Förderung mit Sonderausgabenabzug

Zur Förderung der privaten Altersvorsorge gewährt der Staat für Einzahlungen in einen Riester-Vertrag zunächst einmal einkommensunabhängig die Altersvorsorgezulage. Dennoch können Sie die Sparbeiträge auch als Sonderausgaben geltend machen. Doch nur wenn der Steuervorteil höher ist als die Altersvorsorgezulage, gibt?s den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ob dies der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

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Riester-Rente: Berufseinsteigerbonus für Jugendliche unter 25 Jahre

Die Riester-Förderung besteht bekanntlich aus einer Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Die Grundzulage beträgt 154 EUR und die Kinderzulage 185 EUR für jedes Kind. Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Jahr. Ab 2008 erhalten Jugendliche unter 25 Jahren zur Grundzulage einen zusätzlichen Bonus von einmalig 200 EUR, der für das erste Beitragsjahr gewährt wird (§ 84 Satz 2 EStG).

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Riester-Rente: Förderung mit Altersvorsorgezulage

Sparbeiträge zur privaten Altersvorsorge werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage gefördert. Um diese Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden.

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Riester-Rente: Fälle mit Auslandsberührung

Für Riester-Sparer ergeben sich immer wieder Fragen zum Anspruch auf Riester-Förderung und zum Verlust der Förderung, wenn sie als Grenzgänger im Ausland arbeiten oder im Ausland wohnen, vorübergehend ins Ausland entsandt werden, zweitweise oder dauerhaft ins Ausland verziehen, um dort zu arbeiten oder um den Ruhestand in südlichen Gefilden zu genießen. Hier bekommen Sie die Antwort, ob Riester mit ins Ausland zieht.

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Riester-Rente: Besonderheiten bei Beamten

Die "Riester"-Förderung in Form der Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug können auch Empfänger von Besoldung und von Amtsbezügen (Beamte, Richter, Soldaten) in Anspruch nehmen sowie bestimmte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder versicherungsbefreit sind. Eine Besonderheit ist hier die Zulagenummer und die Einwilligungserklärung.

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Riester-Rente: Berechnung von Zulagenanspruch und Mindestbeitrag

Sparbeiträge zur privaten Altersvorsorge werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage gefördert. Um diese Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres Vorjahreseinkommens richtet. Bei sehr niedrigem Einkommen muss zumindest der Sockelbetrag aufgebracht werden.

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