Begünstigte Kinder
In dieser Rubrik erfahren Sie Einzelheiten zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Kosten für Kinder. Unter anderem geht es um die Aufwendungen für behinderte Kinder, für Kinder im Ausland sowie für Enkelkinder und Stiefkinder.
Musterschreiben: Einspruch wegen Studienkosten (PDF)
Kinder im Ausland: Liste der - dem Kindergeld - vergleichbaren Leistungen im Ausland
Umrechnung ausländischer Währungen in Euro
Die Geburt eines Kindes ist für die Eltern ein freudiges Ereignis, das den Blick für die damit zusammenhängenden Kosten leicht versperrt. Dennoch sollten Sie nicht vergessen, Ihre Aufwendungen mit dem Fiskus zu teilen. Sie wissen ja: Geteilte Freude ist doppelte Freude.
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfinden, können die Kosten hingegen in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für verfassungskonform, auch wenn der Sonderausgabenabzug für eine Erstausbildung oder ein Erststudium in vielen Fällen steuerlich ohne Auswirkung bleibt. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen konkret ein Abzug als Sonderausgeben und in welchen Fällen noch ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.
Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die steuerlichen Kinderfreibeträge. In vielen Fällen erhalten Sie für das Kind auch Kindergeld. Dann prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder die Kinderfreibeträge für Sie günstiger sind. Außerdem können Sie Anspruch auf weitere kindbedingte Steuervergünstigungen haben.
Da Sie für ein behindertes Kind zeitlich unbegrenzt Kindergeld oder einen Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhalten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf alle kindbedingten Steuervorteile, die daran anknüpfen. Ferner stehen Ihnen eine ganze Reihe weiterer Steuervergünstigungen zu.
Volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung absolvieren oder einen Freiwilligendienst leisten, werden steuerlich berücksichtigt, ohne dass es auf die Höhe ihres Einkommens ankommt. Damit wird die Einkommensteuererklärung für die Eltern deutlich einfacher, und mehr Eltern bekommen wieder Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für ihre Kinder.
Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland, wo sie als Au-pair ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen wollen. Die Frage ist, ob Sie als Eltern in dieser Zeit Anspruch auf die kindbedingten Steuervergünstigungen, vor allem auf das Kindergeld, haben.
Unterstützen Sie ein Kind, für das Sie weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhalten, können Sie Ihre Aufwendungen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen: Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, ob es sich um "typische" Unterhaltsleistungen oder um "atypische" Unterstützungsleistungen in einer Notlage handelt.

