Begünstigte Kinder
In dieser Rubrik erfahren Sie Einzelheiten zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Kosten für Kinder. Unter anderem geht es um die Aufwendungen für behinderte Kinder, für Kinder im Ausland sowie für Enkelkinder und Stiefkinder.
Die Geburt eines Kindes ist für die Eltern ein freudiges Ereignis, das den Blick für die damit zusammenhängenden Kosten leicht versperrt. Dennoch sollten Sie nicht vergessen, Ihre Aufwendungen mit dem Fiskus zu teilen. Sie wissen ja: Geteilte Freude ist doppelte Freude.
Weiterlesen …
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfinden, können die Kosten hingegen in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für verfassungskonform, auch wenn der Sonderausgabenabzug für eine Erstausbildung oder ein Erststudium in vielen Fällen steuerlich ohne Auswirkung bleibt. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen konkret ein Abzug als Sonderausgeben und in welchen Fällen noch ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.
Weiterlesen …
Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die steuerlichen Kinderfreibeträge. In vielen Fällen erhalten Sie für das Kind auch Kindergeld. Dann prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder die Kinderfreibeträge für Sie günstiger sind. Außerdem können Sie Anspruch auf weitere kindbedingte Steuervergünstigungen haben.
Weiterlesen …
Da Sie für ein behindertes Kind zeitlich unbegrenzt Kindergeld oder einen Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhalten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf alle kindbedingten Steuervorteile, die daran anknüpfen. Ferner stehen Ihnen eine ganze Reihe weiterer Steuervergünstigungen zu.
Weiterlesen …
Auch als Stiefelternteil oder als Großeltern können Sie das Kindergeld bekommen oder den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag sowie alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn Sie das Stiefkind bzw. das Enkelkind in Ihren Haushalt aufgenommen haben.
Weiterlesen …
Volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung absolvieren oder einen Freiwilligendienst leisten, werden steuerlich berücksichtigt, ohne dass es auf die Höhe ihres Einkommens ankommt. Damit wird die Einkommensteuererklärung für die Eltern deutlich einfacher, und mehr Eltern bekommen wieder Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für ihre Kinder.
Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge endet grundsätzlich mit der Heirat des Kindes. Ausnahmsweise aber besteht der Anspruch weiter, wenn das Einkommen des Ehegatten so gering ist, dass Sie als Eltern Ihr Kind weiter finanziell unterstützen müssen (z. B. in einer Studentenehe). Doch ab 2012 gilt eine völlig neue und für die Eltern höchst erfreuliche Rechtslage.
Weiterlesen …
Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland, wo sie als Au-pair ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen wollen. Die Frage ist, ob Sie als Eltern in dieser Zeit Anspruch auf die kindbedingten Steuervergünstigungen, vor allem auf das Kindergeld, haben.
Weiterlesen …
Adoption - oder auch "Annahme als Kind" - bedeutet, dass ein Kind mit sämtlichen Rechten und Pflichten in die eigene Familie aufgenommen wird. Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Weiterlesen …
Unterstützen Sie ein Kind, für das Sie weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhalten, können Sie Ihre Aufwendungen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen: Zu unterscheiden ist hierbei jedoch, ob es sich um "typische" Unterhaltsleistungen oder um "atypische" Unterstützungsleistungen in einer Notlage handelt.
Weiterlesen …
Für ein behindertes Kind haben Sie auch über das 18. Lebensjahr und sogar über das 25. Lebensjahr hinaus zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und Steuervergünstigungen, wenn das Kind wegen seiner Behinderung "außerstande ist, sich selbst zu unterhalten". Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
Weiterlesen …
Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 25 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind und am Tropf der Eltern hängen. Oder das Kind ist arbeitslos oder verdient mit einer selbstständigen Tätigkeit so wenig, dass Sie ihm finanziell unter die Arme greifen. Da stellt sich die Frage, ob und wie Sie Ihre Zahlungen steuermindernd absetzen dürfen.
Weiterlesen …
Zum 1.7.2011 wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Damit entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Als Ausgleich für den wegfallenden Zivildienst wird zum 1.7.2011 ein neuer Bundesfreiwilligendienst nicht nur für junge Männer, sondern für Männer und Frauen jeden Alters eingeführt. Hier gibt's interessante Infos rund um den neuen Freiwilligendienst.
Weiterlesen …
Gar viele Kinder benötigen Nachhilfeunterricht. Sind die Aufwendungen dafür steuerlich absetzbar?
Weiterlesen …