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Lohnsteuer-Ermäßigung

  • Antragsformulare 2023 (online)
  • Antragsformulare 2023 (PDF)
  • Merkblatt zur Wahl der Steuerklasse 2023
  • Beitrag Lohnsteuer-Ermäßigung und -freibetrag
  • NEU: Der Antrag kann auch digital über www.elster.de gestellt werden. Dazu ist aber eine Registrierung erforderlich.

Kinder

In dieser Rubrik geht es um die vielfältigen Steuervergünstigungen für Kinder. Sie erfahren hier interessante Einzelheiten zum Elterngeld, zu den Kinderbetreuungskosten, zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zum Kindergeld, zum Kinderfreibetrag, zum Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) und zu anderen kindbedingten Steuervergünstigungen.

 


Einen Überblick über die Änderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Änderungen 2022 finden Sie: hier

Einen Überblick über die Änderungen 2021 finden Sie: hier

Arbeitshilfen:
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Merkblatt Kindergeld (Stand: Januar 2022)
Broschüre des BMFSFJ: Elterngeld und Elternzeit
Steuerinformationen Schüler- und Studentenjobs (Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums)
Weitere Informationen zum Kindergeld beim Bundeszentralamt für Steuern
Formulare für den Antrag auf Kindergeld
Rechner: Berechnung des Elterngeldes (Familienportal)
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag

Steuerliche Vergünstigungen für Kinder

Die wichtigsten kindbedingten Steuervergünstigungen sind das Kindergeld oder stattdessen der steuerliche Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Davon hängen eine Reihe weiterer Vergünstigungen ab.

 

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Wissenswertes zum Kindergeld

Das Kindergeld wird während des Jahres monatlich gezahlt. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung günstiger ist. Ist dies der Fall, werden die beiden Steuerfreibeträge berücksichtigt und das erhaltene Kindergeld gegengerechnet. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Kindergeld.
Merkblatt Kindergeld
Formulare für den Antrag auf Kindergeld
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag

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Ausbildungsfreibetrag

Ein Ausbildungsfreibetrag - auch als Sonderbedarfsfreibetrag bezeichnet - wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung gewährt, die über 18 Jahre alt sind und außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Hier erfahren Sie, was Sie zu dieser Steuervergünstigung wissen sollten.

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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Zum Ausgleich für den Wegfall des bisherigen Haushaltsfreibetrages erhalten "echt" alleinerziehende Mütter und Väter seit 2004 den Entlastungsbetrag (§ 24b EStG). Hier erfahren Sie alle Einzelheiten zu dieser Steuervergünstigung. Beachten Sie auch die neue Verwaltungsauffassung zur zeitanteiligen Gewährung bei Trennung oder Heirat.

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Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Günstigerprüfung in der Veranlagung

Kindergeld wird laufend während des Jahres gezahlt. Hingegen werden der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) nur in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Beides zusammen gibt´s nicht.

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Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag

Beides zusammen gibt´s nicht: Als Eltern eines Kindes erhalten Sie entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag. Allerdings haben Sie kein Wahlrecht, was Sie denn nun lieber haben möchten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, was für Sie günstiger ist: die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag oder das Kindergeld.

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Kinderbetreuungskosten: Abzug als Sonderausgaben

Ab 2012 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich einfacher geregelt: Die Aufwendungen sind jetzt einheitlich nur noch als Sonderausgaben absetzbar, ohne dass es auf irgendwelche persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Weiterhin aber werden die Kosten nur zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind, anerkannt
(§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2023

Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2022

Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2021

Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2020

Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2019

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.

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Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2018

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.

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Elterngeld: Die neuen Regeln ab 2013

Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall - das Elterngeld. Ab 2013 wird die Berechnung des Elterngeldes durch die Pauschalierung von Steuern und Sozialabgaben vereinfacht. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zum Elterngeld nach dem "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG). Bitte beachten am Ende des Beitrages auch die aktuellen Verbesserungen beim Elterngeld für Kinder, die ab September 2021 geboren werden.

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Broschüre des BMFSFJ: Elterngeld und Elternzeit (PDF)
Rechner: Berechnung des Elterngeldes (Bundesministerium)
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag

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Elterngeld: Was künftige Eltern schon frühzeitig regeln sollten

Für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren werden, wird das Elterngeld anders als bisher berechnet. Der Wechsel in eine günstigere Steuerklassenkombination wird künftig nur noch dann anerkannt, wenn er mindestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt. Verheiratete, die Elternfreuden entgegensehen, sollten deshalb frühzeitig die Steuerklasse ändern, damit das Elterngeld später etwas höher ausfällt.

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Elterngeld: Das neue ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus ab 2015

Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, werden die Regelungen zum Elterngeld erweitert um ein neues ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. Davon sollen vor allem Eltern profitieren, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig vorteilhafter werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende des Beitrages bezüglich des Elterngeldes für Kinder, die ab September 2021 geboren werden.

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Privatschulbesuch und Internatsunterbringung

Aufwendungen für den Privatschulbesuch oder die Internatsunterbringung eines Kindes sind grundsätzlich mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) sowie dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten und daher nicht zusätzlich absetzbar. Doch es gibt Fälle, in denen die Kosten doch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

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Kinderzuschlag für Geringverdiener

Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über dem neuen Bürgergeld-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag ist vorgesehen für Eltern und Alleinerziehende mit unverheirateten Kindern unter 25 Jahre, die nur über ein Einkommen und Vermögen verfügen, mit dem sie zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer Kinder decken können. Ohne diesen Kinderzuschlag hätten sie - allein wegen des Unterhaltsbedarfes für ihre Kinder - Anspruch auf "Bürgergeld" (bisher Arbeitslosengeld II) oder auf "Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II" (bisher Sozialgeld für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte). Mit dem Kinderzuschlag aber soll die Familie von ihren eigenen Einkünften leben können. Gleichzeitig möchte man den Eltern und insbesondere Alleinerziehenden mit dem Kinderzuschlag Anreize geben, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

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Elterngeld: Wann haben Grenzgänger Anspruch auf Elterngeld?

Voraussetzung für das Elterngeld ist u.a., dass der Wohnsitz in Deutschland liegt. Aber auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können in bestimmten Fällen Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland haben. Was bedeuten diese Regeln nun für Grenzgänger, die in Deutschland oder im Ausland wohnen und arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz ins Nachbarland pendeln? Eine schwierige Frage.

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Elterngeld: Wie das maßgebliche Einkommen ab 2013 ermittelt wird

Die Ermittlung des Einkommens war nach bisherigem Recht sehr aufwendig und verursachte einen hohen Verwaltungsaufwand. Ab 2013 wird dies einfacher, indem für Steuern und Sozialabgaben pauschale Abzüge vorgenommen werden. Die Regelungen zur Einkommensermittlung werden neu strukturiert und vereinfacht.

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Hochzeit des Kindes

Es ist keine Seltenheit, dass Eltern die Hochzeitsfeier ihrer Kinder bezahlen. Die Kosten dafür sind oftmals hoch und für Sie gewiss eine "außergewöhnliche Belastung". Die Frage also ist, ob Sie das Finanzamt daran beteiligen können.

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Pflegekinder

Für Pflegekinder besteht ebenso wie für leibliche Kinder ein Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Vergünstigungen. Pflegekinder sind Personen, mit denen die Pflegeeltern in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie das Kind in ihren Haushalt aufnehmen und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

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Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Um ein "Ausbildungsdienstverhältnis" handelt es sich, wenn Sie eine Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren. Obwohl Ihre Aufwendungen auch in diesem Fall Ausbildungskosten darstellen, können Sie diese in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.

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Nichteheliche Kinder

Seit dem 1.7.1998 kennt das Gesetz keinen Unterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Offiziell wird ein nichteheliches Kind nun als "Kind nicht miteinander verheirateter Eltern" bezeichnet. Was kann in diesem Fall jeder Elternteil steuerlich geltend machen?

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Rückzahlung von BAföG: Steuerliche Auswirkungen bei Kind und Eltern

Der Staat hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: Studenten, die BAföG beantragt und erhalten haben, werden im Nachhinein überprüft. So mussten über 63.000 BAföG-Bezieher aus den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt 251,7 Millionen Euro zurückzahlen. In 13.105 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 16.711 Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Grund: Die BAföG-Bezieher hatten ihr Geldvermögen unzutreffend angegeben. Da der Bezug von BAföG steuerlich von Bedeutung ist, stellt sich die Frage, wie sich nun die Rückzahlung steuerlich bei Kind und Eltern auswirkt.

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Kindergeld auch für drogenabhängige Kinder

Die leidgeprüften Eltern eines drogenabhängigen Kindes können Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie auf die daran anknüpfenden Steuervergünstigungen haben.

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Kinder im Wehrdienst: Wann die Dienstzeit als Berufsausbildung gilt

Wenn Kinder Wehrdienst freiwillig oder als Soldat auf Zeit leisten, wollen die Eltern wissen, ob sie in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie auf andere kindbedingte Steuervergünstigungen haben. Sie werden staunen, wann Sie begünstigt sein können.

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Elterngeld: Das Elterngeld für Kinder, die bis 31.12.2012 geboren werden

Zum 1.1.2007 wurde eine neue Sozialleistung für Familien eingeführt: das Elterngeld. Diese Leistung können Eltern für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall. Hier erfahren Sie Einzelheiten zu den neuen Regelungen des "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" (BEEG) vom 5.12.2006.

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Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen für Scheinvater und wahren Vater

Offenbar gibt es viele Fälle, in denen der Papa nicht der biologische Vater eines Kindes ist. "Kuckuckskinder" sind Kinder, die einen anderen Vater haben, als von der Mutter behauptet wird. Für die Scheinväter bringt das neue Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung seit dem 1.4.2008 und ein neues BGH-Urteil vom 16.4.2008 erhebliche Verbesserungen. Kommt es zur Aufdeckung, hat dies nicht nur unterhaltsrechtliche, sondern auch steuerliche Auswirkungen, und zwar sowohl für den Scheinvater wie auch für den biologischen Vater.

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Kinder im Freiwilligen Wehrdienst

Zum 1.7.2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt - und damit auch die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes. Stattdessen gibt es jetzt einen neuen freiwilligen Wehrdienst für Männer und Frauen. Der freiwillige Wehrdienst besteht aus 6 Monaten Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem zusätzlichen Wehrdienst. Hier erfahren Sie, welche Leistungen für Sie bereitstehen.

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Elterngeld: Änderungen ab 2011

Zur Sanierung des Bundeshaushalts werden mit dem "Haushaltsbegleitgesetz 2011" auch Einschnitte beim Elterngeld vorgenommen. So wird das Elterngeld ab einem Einkommen von 1.200 EUR moderat abgesenkt, für Spitzenverdiener ganz gestrichen, bei erwerbslosen Hartz IV-Beziehern als schädliches Einkommen angerechnet, für Aufstocker und Geringverdiener mit Kinderzuschlag ein Elterngeldfreibetrag eingeführt.

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Kinderbetreuungskosten bis 2011

Berufstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten seit 2006 in größerem Umfang steuerlich geltend machen als bisher. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die privaten Haushalte als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden. Auch für nicht erwerbstätige Eltern ändern sich die Abzugsregeln grundlegend. Einen Wermutstropfen aber hat die Neuregelung: Sie ist in außergewöhnlicher Weise kompliziert geraten. Mit den folgenden Erläuterungen bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, was geht und wie es geht.

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Kinderbetreuungskosten: Regelung bis 31.12.2005

Für die Betreuung eines Kindes entstehen oft erhebliche Kosten. Hier erfahren Sie, welche Steuerentlastungen es dafür gibt.

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Aktuell

  • Kinder im Ausland
  • Adoption eines Kindes
  • Behinderte Kinder: Wann behinderte Kinder steuerlich berücksichtigt werden
  • Behinderte Kinder: Welche Steuervergünstigungen in Betracht kommen
  • Erststudium: Studienkosten nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar

Weitere Informationen

  • Unterhalt an Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2023
  • Ausfüllhilfe zur Anlage Kind 2022
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  • Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen im Ausland
  • Steuerinformationen: Schüler- und Studentenjobs (Broschüre FinMin Bayern)
  • Steuerinformationen zu Ferienjobs (Broschüre FinMin Baden-Württemberg)
  • Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende (FinMin Thüringen)
  • Merkblatt Kinderzuschlag

 

Ein-Spruch

  • Zur Neuregelung der Kinderbetreuungskosten: "Die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten sind ausgesprochen kompliziert. Sie sind in ihrer Kompliziertheit schwer zu übertreffen: Ein Teil der Familien soll einen Teil der Kosten für einen Teil der Kinder für einen Teil der Aufwendungen absetzen dürfen. Das versteht kein Mensch."
    (Carl-Ludwig Thiele, Vize-Vorsitzender FDP)
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