Kinder
In dieser Rubrik geht es um die vielfältigen Steuervergünstigungen für Kinder. Sie erfahren hier interessante Einzelheiten zum Elterngeld, zu den Kinderbetreuungskosten, zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zum Kindergeld, zum Kinderfreibetrag, zum Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) und zu anderen kindbedingten Steuervergünstigungen.

Einen Überblick über die Änderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Änderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Änderungen 2022 finden Sie: hier
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Merkblatt Kindergeld (Stand: Januar 2024)
Broschüre des BMFSFJ: Elterngeld und Elternzeit
Steuerinformationen Schüler- und Studentenjobs (Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums)
Weitere Informationen zum Kindergeld beim Bundeszentralamt für Steuern
Formulare für den Antrag auf Kindergeld
Rechner: Berechnung des Elterngeldes (Familienportal)
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag
Die wichtigsten kindbedingten Steuervergünstigungen sind das Kindergeld oder stattdessen der steuerliche Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Davon hängen eine Reihe weiterer Vergünstigungen ab.

Das Kindergeld wird während des Jahres monatlich gezahlt. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung günstiger ist. Ist dies der Fall, werden die beiden Steuerfreibeträge berücksichtigt und das erhaltene Kindergeld gegengerechnet. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Kindergeld.Merkblatt Kindergeld
Formulare für den Antrag auf Kindergeld
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag
Ein Ausbildungsfreibetrag - auch als Sonderbedarfsfreibetrag bezeichnet - wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung gewährt, die über 18 Jahre alt sind und außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Hier erfahren Sie, was Sie zu dieser Steuervergünstigung wissen sollten.
Zum Ausgleich für den Wegfall des bisherigen Haushaltsfreibetrages erhalten "echt" alleinerziehende Mütter und Väter seit 2004 den Entlastungsbetrag (§ 24b EStG). Hier erfahren Sie alle Einzelheiten zu dieser Steuervergünstigung. Beachten Sie auch die neue Verwaltungsauffassung zur zeitanteiligen Gewährung bei Trennung oder Heirat.
Kindergeld wird laufend während des Jahres gezahlt. Hingegen werden der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) nur in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Beides zusammen gibt´s nicht.
Beides zusammen gibt´s nicht: Als Eltern eines Kindes erhalten Sie entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag. Allerdings haben Sie kein Wahlrecht, was Sie denn nun lieber haben möchten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, was für Sie günstiger ist: die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag oder das Kindergeld.
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, ohne dass es auf irgendwelche persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Bis einschließlich 2024 werden die Kosten zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 EUR je Kind, anerkannt. Seit dem 1.1.2025 werden 80 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 EUR berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sogenannta Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter/Mütter und Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall - das Elterngeld. Ab 2013 wird die Berechnung des Elterngeldes durch die Pauschalierung von Steuern und Sozialabgaben vereinfacht. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zum Elterngeld nach dem "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG). Bitte beachten am Ende des Beitrages auch die aktuellen Verbesserungen beim Elterngeld für Kinder, die ab September 2021 geboren werden.Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Broschüre des BMFSFJ: Elterngeld und Elternzeit (PDF)
Rechner: Berechnung des Elterngeldes (Bundesministerium)
Vordruck: Erklärung zur Beantragung der Steuerklasse II - für Entlastungsbetrag
Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, werden die Regelungen zum Elterngeld erweitert um ein neues ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. Davon sollen vor allem Eltern profitieren, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig vorteilhafter werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende des Beitrages bezüglich des Elterngeldes für Kinder, die ab September 2021 geboren werden.
Es ist keine Seltenheit, dass Eltern die Hochzeitsfeier ihrer Kinder bezahlen. Die Kosten dafür sind oftmals hoch und für Sie gewiss eine "außergewöhnliche Belastung". Die Frage also ist, ob Sie das Finanzamt daran beteiligen können.

