Mini- und Midi-Jobs
Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) und zu den so genannten Midi-Jobs sind alles andere als einfach. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfer nehmen sie bei jeder Prüfung genau unter die Lupe. Mit den nachfolgenden Ausführungen sind die Regeln aber leicht zu verstehen. Damit können Sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Wenn Sie hier auf Weiterlesen klicken, erhalten Sie zudem Zugang zu folgenden wertvollen Arbeithilfen:
Muster-Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung
Minijob: Merkblatt zum Arbeitsrecht. Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Online-Anmeldung Haushaltsscheckverfahren
Steuervergünstigung bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - U1 (PDF)
Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft - U2 (PDF)
Personalfragebogen für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigte
Vordruck Haushaltsscheck für Privathaushalte (PDF)
Vorduck Änderungsscheck
Vordruck Halbjahresscheck
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen helfen, die Spielregeln für Minijobs besser zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Zu beachten ist, dass sich zum 1. Oktober 2022 wesentliche Neuerungen ergeben haben, die in diesem Beitrag dargestellt werden.
Bei der geringfügigen Beschäftigung geht es zwar nur um "kleines" Geld, doch die Regelungen dazu sind eine wahre Wissenschaft geworden. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten und Besonderheiten. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage ab Oktober 2022.
Bei Überschreiten der Minijob-Grenze besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch im anschließenden Übergangsbereich bis 2.000 EUR (ab 1.1.2023) gibt es für Arbeitnehmer eine Begünstigung hinsichtlich der Sozialabgaben. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage ab dem 1. Oktober 2022 - mit der Neuregelung ab 1. Januar 2023 - für die so genannten Midijobs.
Beliebt sind Aushilfstätigkeiten, wie Saisonarbeit, Erntehilfe, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Ferienjob. Der große Vorteil liegt darin, dass in dieser kurzen Zeit beliebig viel Geld verdient werden darf, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Zudem kann der Verdienst pauschal versteuert werden. Nachfolgend lesen Sie alles Wichtige zu der "kurzfristigen Beschäftigung". Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage seit dem 1.10.2022, da sich durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" wichtige Änderungen ergeben haben.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Fülle von Arbeitgeberpflichten und eine ganze Reihe von bürokratischen Vorschriften zu beachten. Das gilt auch für geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und sogar für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen helfen, die Spielregeln für Minijobs besser zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage bis Ende September 2022.
Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 EUR monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch im anschließenden Übergangsbereich bis 1.300 EUR ab dem 1. Juli 2019 werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Rechtsgrundlage hierfür ist das "RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz" vom 28.11.2018. Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage bis zum 30.9.2022.
Beliebt sind Aushilfstätigkeiten, wie Saisonarbeit, Erntehilfe, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Ferienjob. Der große Vorteil liegt darin, dass in dieser kurzen Zeit beliebig viel Geld verdient werden darf, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Zudem kann der Verdienst pauschal versteuert werden. Nachfolgend lesen Sie alles Wichtige zu der "kurzfristigen Beschäftigung". Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage bis zum 30.9.2022.
Die Arbeit aller Menschen ist wertzuschätzen. Wer Vollzeit arbeitet, sollte eigentlich von seiner Arbeit leben können. Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten werden jedoch oftmals unangemessen niedrige Löhne gezahlt. Deshalb wurde zum 1.1.2015 branchenunabhängig ein Mindestlohn eingeführt. Grundlage ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014, besser bekannt als Mindestlohngesetz.
Jedes Jahr sind viele Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten für eine kurze Zeit in Deutschland tätig, um beispielsweise hier Spargel, Erdbeeren oder Weintrauben zu ernten. Seit dem 1.5.2010 gelten bezüglich der Sozialversicherung besondere Vorschriften.
Es kommt häufig vor, dass Minijobber einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, ohne dass beide Arbeitgeber davon Kenntnis haben. Wenn dann die Verdienstgrenze (ab 1.10.2022: 520 EUR) überschritten wird, liegt keine "geringfügige Beschäftigung" mehr vor. Die Folge: Jeder Arbeitgeber muss Sozialabgaben an die zuständige Krankenkasse abführen.Hier finden Sie zahlreiche Vordrucke und Arbeitshilfen rund um die geringfügige Beschäftigung sowie um die Beschäftigung von Haushaltshilfen.

