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Mini- und Midi-Jobs

Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) und zu den so genannten Midi-Jobs sind alles andere als einfach. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfer nehmen sie bei jeder Prüfung genau unter die Lupe. Mit den nachfolgenden Ausführungen sind die Regeln aber leicht zu verstehen. Damit können Sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Wenn Sie hier auf Weiterlesen klicken, erhalten Sie zudem Zugang zu folgenden wertvollen Arbeithilfen:

Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Privathaushalt (PDF)
Muster-Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung

Minijob: Merkblatt zum Arbeitsrecht. Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Online-Anmeldung Haushaltsscheckverfahren

Steuervergünstigung bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe

Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - U1 (PDF)

Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft - U2 (PDF)

Personalfragebogen für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigte
Vordruck Haushaltsscheck für Privathaushalte (PDF)
Vorduck Änderungsscheck

Vordruck Halbjahresscheck

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

Minijob: Alles zur geringfügigen Beschäftigung ab Oktober 2022 - Teil 1

Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen helfen, die Spielregeln für Minijobs besser zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Zu beachten ist, dass sich zum 1. Oktober 2022 wesentliche Neuerungen ergeben haben, die in diesem Beitrag dargestellt werden.

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Minijob: Alles zur geringfügigen Beschäftigung ab Oktober 2022 - Teil 2

Bei der geringfügigen Beschäftigung geht es zwar nur um "kleines" Geld, doch die Regelungen dazu sind eine wahre Wissenschaft geworden. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten und Besonderheiten. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage ab Oktober 2022.

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Midijob: Niedriglohn-Beschäftigung im Übergangsbereich ab 1.10.2022

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch im anschließenden Übergangsbereich bis 1.600 EUR (bis 31.12.2022) bzw. 2.000 EUR (ab 1.1.2023) gibt es für Arbeitnehmer eine Begünstigung hinsichtlich der Sozialabgaben. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage ab dem 1. Oktober 2022 - mit der Neuregelung ab 1. Januar 2023 - für die so genannten Midijobs.

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Aushilfsjob: Kurzfristige Beschäftigung ab 1.10.2022

Beliebt sind Aushilfstätigkeiten, wie Saisonarbeit, Erntehilfe, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Ferienjob. Der große Vorteil liegt darin, dass in dieser kurzen Zeit beliebig viel Geld verdient werden darf, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Zudem kann der Verdienst pauschal versteuert werden. Nachfolgend lesen Sie alles Wichtige zu der "kurzfristigen Beschäftigung". Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage seit dem 1.10.2022, da sich durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" wichtige Änderungen ergeben haben.

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Minijob und Aushilfsjob: Was Sie als Arbeitgeber alles beachten müssen

Als Arbeitgeber haben Sie eine Fülle von Arbeitgeberpflichten und eine ganze Reihe von bürokratischen Vorschriften zu beachten. Das gilt auch für geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und sogar für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.

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Minijob: Alles zur geringfügigen Beschäftigung bis September 2022 - Teil 1

Die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen helfen, die Spielregeln für Minijobs besser zu verstehen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage bis Ende September 2022. 

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Minijob: Alles zur geringfügigen Beschäftigung bis September 2022 - Teil 2

Bei der geringfügigen Beschäftigung geht es zwar nur um "kleines" Geld, doch die Regelungen dazu sind eine wahre Wissenschaft geworden. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten und Besonderheiten. Dieser Beitrag behandelt die Rechtslage bis Ende September 2022.

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Midijob: Niedriglohn-Beschäftigung im Übergangsbereich 1.7.2019 bis 30.9.2022

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 EUR monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch im anschließenden Übergangsbereich bis 1.300 EUR ab dem 1. Juli 2019 werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Rechtsgrundlage hierfür ist das "RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz" vom 28.11.2018. Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage bis zum 30.9.2022.

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Aushilfsjob: Kurzfristige Beschäftigung bis 30.9.2022

Beliebt sind Aushilfstätigkeiten, wie Saisonarbeit, Erntehilfe, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Ferienjob. Der große Vorteil liegt darin, dass in dieser kurzen Zeit beliebig viel Geld verdient werden darf, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Zudem kann der Verdienst pauschal versteuert werden. Nachfolgend lesen Sie alles Wichtige zu der "kurzfristigen Beschäftigung". Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage bis zum 30.9.2022.

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Minijob: Wie Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden

Bei einer geringfügiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale abführen, u.a. zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 15 % im gewerblichen Bereich und 5 % im Haushaltsbereich. Die Differenz zum normalen Beitragssatz müssen Sie aus eigenen Mitteln tragen. Hier erfahren Sie, ob und wie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden.

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Gesetzlicher Mindestlohn: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Die Arbeit aller Menschen ist wertzuschätzen. Wer Vollzeit arbeitet, sollte eigentlich von seiner Arbeit leben können. Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten werden jedoch oftmals unangemessen niedrige Löhne gezahlt. Deshalb wurde zum 1.1.2015 branchenunabhängig ein Mindestlohn eingeführt. Grundlage ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014, besser bekannt als Mindestlohngesetz.

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Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus dem Ausland

Jedes Jahr sind viele Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten für eine kurze Zeit in Deutschland tätig, um beispielsweise hier Spargel, Erdbeeren oder Weintrauben zu ernten. Seit dem 1.5.2010 gelten bezüglich der Sozialversicherung besondere Vorschriften.

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Minijob: Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit

Bereits 1.1.2013 wurde bei Minijobs die frühere "Rentenversicherungsfreiheit mit Aufstockungsoption" umgewandelt in eine "Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit". Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder Minijobber von vornherein in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, kann sich aber auf Antrag davon befreien lassen.

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Minijob: Die Arbeitgeberversicherung bei Krankheit und Mutterschaft

Arbeitgeber, auch Privathaushalte, sind verpflichtet, das Gehalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall und bei Mutterschaft weiter zu zahlen. Das stellt vor allem für kleine Betriebe und Privathaushalte oftmals erhebliche Belastungen dar. Diese Belastungen werden jedoch über das Ausgleichsverfahren - die sog. Arbeitgeberversicherung - verringert. Dazu müssen Arbeitgeber die Umlagen U1 und U2 sowie im gewerblichen Bereich die Umlage U3 an die Minijobzentrale abführen.

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Minijob: Bei freiwilliger Krankenversicherung keine Beitragspflicht

Bei geringfügiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber stets die Pauschalabgabe zur Renten- und Krankenversicherung abführen. Dies gilt auch für Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Die Frage ist, ob dann für diesen Mini-Verdienst auch noch eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Die Antwort wird Sie freuen.

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Minijob: Arbeitgeberpflicht zur Abfrage weiterer Minijobs

Es kommt häufig vor, dass Minijobber einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, ohne dass beide Arbeitgeber davon Kenntnis haben. Wenn dann die Verdienstgrenze (ab 1.10.2022: 520 EUR) überschritten wird, liegt keine "geringfügige Beschäftigung" mehr vor. Die Folge: Jeder Arbeitgeber muss Sozialabgaben an die zuständige Krankenkasse abführen.

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Midijob: Niedriglohn-Beschäftigung mit Gleitzone bis 30.6.2019

Über 1,3 Millionen Arbeitnehmer üben einen Midijob aus. Das ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Monatsverdienst zwischen 450 EUR und 850 EUR. Wegen Überschreitens der Minijob-Grenze von 450 EUR besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in dieser sog. Gleitzone werden die Sozialabgaben nach einer besonderen Berechnungsformel ermittelt, nämlich von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage. Diese Vergünstigung hat aber auch wieder ihren Preis: Sie ist sehr kompliziert zu berechnen. Achtung: Zu den Änderungen ab 1.7.2019 beachten Sie bitte Punkt 11 sowie den Beitrag Midijob: Niedriglohn-Beschäftigung im Übergangsbereich ab Juli 2019 .

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Geringverdiener mit Zweitbeschäftigung: Eintragung eines Freibetrages

In einem zweiten Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklasse VI schlägt die Steuer rigoros zu: Schon ab dem ersten Euro wird Lohnsteuer fällig. Dies ist besonders bitter, wenn im ersten Beschäftigungsverhältnis mit der Steuerklasse I - V der Verdienst so gering ist, dass die steuerlichen Pausch- und Freibeträge nicht ausgeschöpft werden. Doch dies können Sie ändern: Nutzen Sie die verbleibenden Pausch- und Freibeträge aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis beim zweiten Beschäftigungsverhältnis, indem Sie sich beim Finanzamt einen Freibetrag in Ihren ELStAM (elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) eintragen lassen.

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Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)

Neben Mini-, Midi-, Aushilfs- und Teilzeitjobs gibt es auch noch Zusatzjobs, besser bekannt als "Ein-Euro-Jobs" oder vornehm im Amtsdeutsch als "Arbeitsgelegenheiten". Hier erfahren Sie Einzelheiten zu diesen Ein-Euro-Jobs und deren steuerlichen Behandlung.

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Vordrucke und Arbeitshilfen rund um die geringfügige Beschäftigung

Hier finden Sie zahlreiche Vordrucke und Arbeitshilfen rund um die geringfügige Beschäftigung sowie um die Beschäftigung von Haushaltshilfen.

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Aktuell

  • Buß- und Verwarnungsgelder: Wenn der Chef die Knöllchen zahlt
  • Berufshaftpflicht und Kammerbeiträge: Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt
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  • Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst

Weitere Informationen

  • Vordrucke und Arbeitshilfen rund um die geringfügige Beschäftigung (Muster-Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung; Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Privathaushalt; Vordrucke zum Haushaltsscheckverfahren; Personalfragebogen)
  • Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 bei Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen
  • Geringfügigkeits-Richtlinien 2022 bei Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen
  • Minijob: Merkblatt zum Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Neue Arbeitgeberpflicht zur Abfrage weiterer Minijobs
  • Minijob: Bei freiwilliger Krankenversicherung keine Beitragspflicht
  • Minijob: Benachteiligungen beim Vorsorgeabzug aufgehoben
  • Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende (FinMin Thüringen)
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