Firmenwagen / Dienstwagen
Wer einen Firmenwagen bzw. Dienstwagen nutzen darf, muss für die private Nutzung einen geldwerten Vorteil versteuern. Dafür ist zwar der Arbeitgeber zuständig, doch sollten auch Sie als Arbeitnehmer wissen, wie der private Nutzungswert ermittelt und versteuert wird. Hier erfahren alles Wichtige rund um den "Firmenwagen und die Steuern." Wenn Sie hier auf klicken, haben Sie zudem Zugriff auf folgende wertvolle Arbeitshilfen:
Vorduck: Nuzungswert nach der Fahrtenbuchmethode
Vordruck: Korrektur des versteuerten Nutzungswerts
Rechner: Berechnung des Nutzungswerts nach der Pauschalmethode
Zur Ausstattung von bestimmten Berufspositionen und zum Gesamtpaket einer attraktiven Entlohnung gehört ein Firmenwagen bzw. Dienstwagen. Die Möglichkeit der privaten Nutzung muss allerdings als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dafür ist zwar der Arbeitgeber zuständig, doch sollten auch Sie als Arbeitnehmer wissen, wie der private Nutzungswert ermittelt und versteuert wird. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den "Firmenwagen und die Steuer".
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalregelung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Km und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Die Arbeitnehmer können den Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermeiden, wenn sie ihr Fahrzeug tatsächlich weniger als 15 Tage pro Monat genutzt haben. Sie können dann stattdessen eine Einzelbewertung der Fahrten vornehmen, und zwar mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt zur Tätigkeitsstätte (der Wert von 0,002 % ergibt sich, wenn man die 0,03 % durch die angenommenen 15 Tage dividiert). In Corona-Zeiten ist die oben bezeichnete Einzelbewertung wichtiger denn je, denn viele Arbeitnehmer können ihr Fahrzeug de facto gar nicht für die Fahrten zum Betrieb nutzen, da sie von zuhause aus arbeiten (müssen). Nachfolgend gehen wir auf viele Zweifelsfragen rund um die Einzelbewertung ein.
Lange Zeit gab es nur wenige Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge. Als größte Probleme galten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Lade-Infrastruktur. Doch nach und nach werden die Elektroautos alltagstauglicher. Zudem sorgen Förderungen dafür, dass Elektrofahrzeuge erschwinglicher werden. Und auch das Bewusstsein der Autofahrer ändert sich - Klimaschutz ist wichtiger denn je. Lesen Sie nachfolgend, wie Elektrofahrzeuge steuerlich gefördert werden.
Ohne großen Aufwand kann der Nutzungswert pauschal ermittelt werden, wobei als Grundlage lediglich der Listenpreis des Fahrzeugs und Ihre Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benötigt werden. Im Übrigen bleibt Ihre individuelle Situation außer Betracht, weshalb Sie häufig mehr versteuern als notwendig wäre.Vordruck: Nutzungswert nach der Pauschalmethode
Vordruck: Korrektur des versteuerten Nutzungswerts
Rechner: Berechnung des Nutzungswerts nach der Pauschalmethode
Anstatt den Nutzungswert pauschal zu ermitteln, kann er auch mit den anteiligen tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers angesetzt werden, die auf die Privatfahrten und auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen. Um diesen Anteil feststellen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Nutzungswert nach der Fahrtenbuchmethode ermitteln und wie Sie hierzu ein Fahrtenbuch "ordnungsgemäß" führen.
Arbeitnehmer mit Firmenwagen und Selbstständige mit Betriebs-Pkw müssen für die private Nutzung des Fahrzeugs einen privaten Nutzungswert ermitteln und versteuern. Am einfachsten lässt sich dieser Nutzungswert nach der 1 %-Pauschalmethode berechnen. Doch in bestimmten Fällen kann die Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode steuerlich vorteilhafter sein, ist allerdings auch mit erheblich mehr Aufwand verbunden. An das Fahrtenbuch stellt der Fiskus hohe Anforderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Fahrtenbuch "ordnungsgemäß" führen.
Lohnt sich der Kauf eines umweltschonenden Elektrofahrzeugs? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber, wenn sie ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen wollen, und Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen ist der Preis derzeit noch deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zwecks Verbreitung solcher Fahrzeuge gibt es aber steuerliche Vergünstigungen.
Lohnt sich der Kauf eines umweltschonenden Elektrofahrzeugs? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber, wenn sie ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen wollen, und Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen ist der Preis derzeit noch deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zwecks Verbreitung solcher Fahrzeuge gibt es aber steuerliche Vergünstigungen.
Auch beim Firmenwagen spielt die Umsatzsteuer eine Rolle, denn es handelt sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers und um eine unternehmerische Nutzung. Der Arbeitgeber muss die Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Wie die Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungswert zu berechnen ist, regelt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Erlass (BMF-Schreiben vom 5.6.2014, BStBl. 2014 I S. 896).Hier finden Sie zahlreiche Vordrucke rund um die Geltendmachung von Kfz-Kosten und zur Versteuerung der Privatnutzung von Firmen- bzw. Dienstwagen.

