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Auswärtstätigkeit

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung absetzbar. Dazu zählen Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungspauschbeträge. Hier erfahren, was Sie bei einer Auswärtstätigkeit im Einzelnen alles steuerlich absetzen können. Arbeitshilfen gibt es hier:

Vordruck Auswärtstätigkeit
Vordruck Auswärtstätigkeit Gesamtaufstellung
Vordruck Auswärtstätigkeit: Gesamtaufstellung bei wechselnden Einsatzstellen
Vordruck Ermittlung des Kilometer-Kostensatzes
Vordruck Doppelte Haushaltsführung
Auslandsreisekostensätze 2020
Auslandsreisekostensätze 2021
Auslandsreisekostensätze 2022
Auslandsreisekostensätze 2023

Auswärtstätigkeit: Was Sie als Reisekosten absetzen können

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungspauschbeträge. Hier erfahren, was Sie bei einer Auswärtstätigkeit im Einzelnen alles steuerlich absetzen können.

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Auswärtstätigkeit: Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf

Der Arbeitgeber kann für Auswärtstätigkeiten die Reisekosten grundsätzlich bis zu der Höhe steuerfrei erstatten, in der diese als Werbungskosten abziehbar wären (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG). Die steuerfreie Erstattung müssen Sie auf Ihre Reisekosten anrechnen und dürfen nur den verbleibenden Differenzbetrag als Werbungskosten geltend machen.

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Reisekosten: Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor?

Das steuerliche Reisekostenrecht hat eine wechselvolle Geschichte. Früher beruhten viele Regelungen nur auf Erlassen der Finanzverwaltung und auf Urteilen der Finanzgerichte. Bereits seit dem Jahre 2014 sind bestimmte Sachverhalte und Begriffe aber gesetzlich normiert worden. So ist zum Beispiel von der "ersten Tätigkeitsstätte" die Rede. Nur wer außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet oder erst gar keine erste Tätigkeitsstätte hat, kann Verpflegungspauschalen steuerlich abziehen und Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. Hier erfahren Sie, wann eine Tätigkeit "außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte" und damit eine steuerlich begünstigte Auswärtstätigkeit vorliegt. 

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Auswärtstätigkeit: Besonderheiten bei Auslandstätigkeiten

Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten steuerlich einige Besonderheiten. Insbesondere können Sie hier erheblich höhere Verpflegungspauschbeträge geltend machen. Und diese Pauschbeträge sind je nach Land unterschiedlich hoch.
Auslandsreisekostensätze im Jahre 2018
Auslandsreisekostensätze im Jahre 2019

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2023

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2023 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 23.11.2022, IV C 5-S 2353/19/10010:004).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2021 und 2022

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2021 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 3.12.2020, IV C 5-S 2353/19/10010-002). Pandemiebedingt gelten diese Beträge auch für das Jahr 2022 unverändert fort (BMF-Schreiben vom 27.9.2021).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2020

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2020 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 15.11.2019, IV C 5-S 2353/19/10010-001).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2019

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2019 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 28.11.2018, IV C 5-S 2353/08/10006-009).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2018

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2018 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 8.11.2017, IV C 5-S 2353/08/10006-008).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2017

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2017 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 14.12.2016, IV C 5-S 2353/08/10006-007).

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Gelegentliche Übernachtung am Arbeitsort

Gar mancher fährt Tag für Tag eine weite Strecke zur Arbeitsstätte. Und manchmal wird die Rückfahrt nach Hause doch zu beschwerlich, etwa nach Überstunden, einer fröhlichen Betriebsfeier, einem Geschäftsessen oder bei schlechter Witterung. Oder Sie fahren bereits am Vortag zum Arbeitsort, weil Sie am nächsten Morgen früh einen beruflichen Termin wahrnehmen müssen. Sind in diesen Fällen die Kosten für gelegentliche Übernachtungen als Werbungskosten absetzbar?

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Auswärtstätigkeit: Abzug von Übernachtungskosten mit Frühstück

Zum 1.1.2010 wurde der Mehrwertsteuersatz für die Übernachtung in Hotels und Pensionen von 19 % auf 7 % abgesenkt, für das Frühstück und andere Nebenleistungen jedoch bei 19 % belassen. Dies bringt erhebliche Verkomplizierungen insbesondere für Geschäftsreisende mit sich, führt wegen des niedrigeren Vorsteuerabzugs nicht nur zu einer Mehrbelastung für Unternehmen, sondern auch zu Mehrkosten für Arbeitnehmer. Zur Glättung der Wogen lässt das Bundesfinanzministerium einige Vereinfachungen zu (BMF-Schreiben vom 5.3.2010, BStBl. 2010 I S. 259).

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Vordrucke zu Auswärtstätigkeiten, Reisekosten und doppelter Haushaltsführung

Hier finden Sie zahlreiche Vordrucke zur Geltendmachung Ihrer Kosten für Auswärtstätigkeiten und doppelter Haushaltsführung.

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2016

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2016 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 9.12.2015).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2015

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2015 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 19.12.2014).

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Auslandsreisekosten: Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2014

Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2014 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 11.11.2013).

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Auswärtstätigkeit bis 2013: Wann eine Auswärtstätigkeit vorliegt

Ab 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht einfacher: Statt nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zu unterscheiden, werden diese künftig einheitlich als "Auswärtstätigkeit" bezeichnet und hinsichtlich der Reisekosten gleich behandelt. Hier erfahren Sie, wann eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Zeitraum 2008 bis 2013.

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Auswärtstätigkeit bis 2013: Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten gewährt

Bei Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Verkaufsveranstaltungen und anderen Auswärtstätigkeiten werden die Teilnehmer im Allgemeinen auch auf Kosten des Arbeitgebers beköstigt, entweder vom Arbeitgeber direkt oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten, z. B. dem Tagungshotel oder einem Cateringunternehmen. Der geldwerte Vorteil dieser kostenlosen Mahlzeiten muss versteuert werden. Und dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Zeitraum 2008 bis 2013.

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Weitere Informationen

  • Reisekostensätze im Jahre 2023
  • Reisekostensätze 2021 und 2022
  • Reisekostensätze im Jahre 2020
  • Reisekostensätze im Jahre 2019
  • Vordrucke zu Auswärtstätigkeiten, Reisekosten und doppelter Haushaltsführung
  • Auswärtstätigkeit: Erfreuliche Entscheidung zugunsten Leiharbeitnehmern
  • Auslandsreisen: Bei privater Mitveranlassung jetzt Kostenaufteilung möglich
  • Neuregelung für Übernachtungskosten mit Frühstück ab 2010

 

Ein-Spruch

  • "Abgesehen davon ist das Steuerrecht so unübersichtlich und kompliziert und von so vielen Sonderregelungen bestimmt, dass es immer schwieriger wird, Grundzüge eines Gesetzes festzustellen."
    (FG Berlin vom 18.3.1986, EFG 1987 S. 114)
  • "Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber oftmals doch."
    (Baron Rothschild, 1743-1812)
  • "Steuern zu erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Gezische bekommt."
    (Jean Baptiste Colbert,
    1619-1683)
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  • Kündigung
Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/berufliche-ausgaben/auswaertstaetigkeit.html
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