Private Ausgaben
Private Ausgaben sind als Kosten der Lebensführung im Allgemeinen steuerlich ohne Belang. Doch in bestimmten Fällen können Sie Ihre Aufwendungen als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 und 2025 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die in ganz bestimmten Fällen steuerlich absetzbar sind. Diese Aufwendungen sind ausdrücklich und abschließend im Gesetz aufgeführt. Es gibt im Wesentlichen zwei Gruppen von Sonderausgaben: Die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben.
Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dabei ist zwischen außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art und solchen allgemeiner Art zu unterscheiden. Erstere sind der Höhe nach entweder mit Pauschbeträgen oder bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar. Hingegen sind außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art der Höhe nach unbegrenzt absetzbar, wobei jedoch ein zumutbarer Eigenanteil angerechnet wird.
Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar, wobei das Finanzamt davon jedoch einen bestimmten Eigenanteil - die sog. zumutbare Belastung - abzieht.
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfinden, können die Kosten hingegen in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für verfassungskonform, auch wenn der Sonderausgabenabzug für eine Erstausbildung oder ein Erststudium in vielen Fällen steuerlich ohne Auswirkung bleibt. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen konkret ein Abzug als Sonderausgeben und in welchen Fällen noch ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.
Um Rechtsansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, bleibt oftmals nur der Gang vor Gericht. Und da dort Anwaltszwang besteht, ist die Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich. Sind aber deshalb die Prozesskosten auch "zwangsläufig", sodass sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind?
Hausrat und Kleidung sind typische Gegenstände der Lebensführung und deshalb für die Steuererklärung eigentlich ohne Belang. Wenn aber Hausrat oder Kleidung durch ein "unabwendbares Ereignis" verloren ging oder beschädigt wurde, können Sie die Kosten für deren Wiederbeschaffung bzw. Reparatur steuerlich geltend machen.
Über Sprachkurse gibt es immer wieder Streit mit den Finanzämtern, die Fremdsprachenkenntnisse als Allgemeinbildung werten und deshalb die Kosten gern ablehnen. Um dann nicht klein beigeben zu müssen, sollten Sie einige erfreuliche neuere Entwicklungen kennen.

