Familienstand
Der Familienstand kann erheblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung haben. Die nachfolgende Rubrik gibt Hinweise zu den steuerlichen Folgen der einzelnen Familienstände. Zahlreiche weitere Hinweise finden Sie in der Rubrik "Trennung und Scheidung."
Zum 1.1.2013 wurden die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten neu geregelt. Die Anzahl der Varianten ist von sieben auf vier verringert worden. Die frühere getrennte Veranlagung wurde zur neuen Einzelveranlagung umgestaltet, die besondere Veranlagung im Jahr der Heirat fiel weg. Dies soll die Komplexität des Besteuerungsverfahrens verringern.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde für gleichgeschlechtliche Paare zum 1.8.2001 die Möglichkeit geschaffen, eine Lebenspartnerschaft zu begründen, welche in ihren Wirkungen der Ehe sehr nahe kam und inzwischen der Ehe tatsächlich nahezu gleichgestellt ist. Am 30. Juni 2017 beschloss der Bundestag zudem, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Dieser Ratgeber bietet steuerliche und außersteuerliche Informationen für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für die Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe. Wichtig: Beachten Sie bitte den aktuellen Hinweis zur steuerlichen Rückwirkung der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Punkt 22).
"Scheiden tut weh - auch im Portemonnaie". Trennung und Scheidung sind oft sehr belastende Lebenseinschnitte. Neben dem seelischen Schmerz ergeben sich erhebliche finanzielle Belastungen und allerlei steuerlichen Fragen. Zumindest die steuerlichen Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

