Betriebliche Altersvorsorge
Die "Betriebliche Altersvorsorge" ist ein wichtiger Eckpfeiler für ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand. Doch es gibt ein Sammelsurium verschiedener Anlageformen. Zu unterscheiden sind mehrere Durchführungswege, die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung sowie die Gehaltsumwandlung aus dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen. Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Durchführungswegen steuerlich behandelt werden.
Bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen und in kleineren Unternehmen ist das zweite Standbein der Altersvorsorge - die betriebliche Altersversorgung - nur schwach ausgeprägt. Durch verschiedene Maßnahmen soll nun die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 attraktiver und einfacher werden. Mittels höherer Förderung und Wegfall von Rentengarantien sollen mehr Arbeitnehmer von Betriebsrenten profitieren. Grundlage ist das "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 sowie weitere Änderungsgesetze.
Eine neue EU-Richtlinie will Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmer abbauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Begünstigt sind sowohl Beschäftigte, die innerhalb der EU-Staaten zu- oder abwandern, als auch Beschäftigte, die innerhalb Deutschlands den Arbeitgeber wechseln.
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gewinnt die Gehaltsumwandlung zunehmend an Bedeutung. Eine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile Ihres Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden und Sie dafür eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten. Die steuerlichen Vergünstigungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie eine Gehaltsumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen oder aus dem versteuerten Nettoeinkommen vereinbaren.
Hinter dem Begriff "Betriebliche Altersvorsorge" steckt ein Sammelsurium verschiedener Anlageformen. Es handelt sich um die zweite Säule der Altersversorgung mit erheblichen Steuervergünstigungen. Zu unterscheiden sind fünf Durchführungswege zuzüglich des so genannten Sozialpartnermodells, die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung, die Gehaltsumwandlung aus dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen. Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Durchführungswegen steuerlich behandelt werden. Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. (Hier geht es zu den weiteren Teilen des Beitrages: Teil 2: Direktzusage ; Teil 3: Unterstüzungskasse ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 5: Pensionskasse ; Teil 6: Pensionsfonds ).

