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Betriebliche Altersvorsorge

Die  "Betriebliche Altersvorsorge" ist ein wichtiger Eckpfeiler für ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand. Doch es gibt ein Sammelsurium verschiedener Anlageformen. Zu unterscheiden sind mehrere Durchführungswege, die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung sowie die Gehaltsumwandlung aus dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen. Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Durchführungswegen steuerlich behandelt werden.

Betriebliche Altersvorsorge: BAV-Förderung für Geringverdiener ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde ein steuerlicher Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge eingeführt. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem Beitrag des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen, den der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet (§ 100 EStG). Rückwirkend ab dem 1.1.2020 wird der BAV-Förderbetrag deutlich verbessert ("Grundrentengesetz" vom 12.8.2020):

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Verbesserungen bei der Betriebsrente und bei anderen Renten

Bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen und in kleineren Unternehmen ist das zweite Standbein der Altersvorsorge - die betriebliche Altersversorgung - nur schwach ausgeprägt. Durch verschiedene Maßnahmen soll nun die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 attraktiver und einfacher werden. Mittels höherer Förderung und Wegfall von Rentengarantien sollen mehr Arbeitnehmer von Betriebsrenten profitieren. Grundlage ist das "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 sowie weitere Änderungsgesetze.

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Betriebliche Altersvorsorge: Änderungen ab 2018

Eine neue EU-Richtlinie will Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmer abbauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Begünstigt sind sowohl Beschäftigte, die innerhalb der EU-Staaten zu- oder abwandern, als auch Beschäftigte, die innerhalb Deutschlands den Arbeitgeber wechseln.

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Betriebliche Altersvorsorge: Die Vorteile der Gehaltsumwandlung

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gewinnt die Gehaltsumwandlung zunehmend an Bedeutung. Eine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile Ihres Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden und Sie dafür eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten. Die steuerlichen Vergünstigungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie eine Gehaltsumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen oder aus dem versteuerten Nettoeinkommen vereinbaren.

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Betriebliche Altersvorsorge: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten (Teil 1)

Hinter dem Begriff "Betriebliche Altersvorsorge" steckt ein Sammelsurium verschiedener Anlageformen. Es handelt sich um die zweite Säule der Altersversorgung mit erheblichen Steuervergünstigungen. Zu unterscheiden sind fünf Durchführungswege, die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung, die Gehaltsumwandlung aus dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen. Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei den einzelnen Durchführungswegen steuerlich behandelt werden. Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. (Hier geht es zu den weiteren Teilen des Beitrages: Teil 2: Direktzusage ; Teil 3: Unterstüzungskasse ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 5: Pensionskasse ; Teil 6: Pensionsfonds ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Direktzusage (Teil 2)

Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur Direktzusage als einem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Beiträge und Versorgungsleistungen steuerlich behandelt werden. (Hier geht es zu den weiteren Teilen des Beitrages: Teil 1: Allgemeines ; Teil 3: Unterstüzungskasse ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 5: Pensionskasse ; Teil 6: Pensionsfonds ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Unterstützungskasse (Teil 3)

Hier erfahren Sie im Detail, was Sie zur Unterstützungskasse als drittem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten. (Weitere Teile: Teil 1: Allgemeines ; Teil 2: Direktzusage ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 5: Pensionskasse ; Teil 6: Pensionsfonds ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung (Teil 4)

Nachfolgend geht es um die Direktversicherung als beliebte und weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Es wird sowohl die arbeitgeber- als auch die arbeitnehmenfinanzierte Direktversicherung vorgestellt. (Weitere Teile: Teil 1: Allgemeines ; Teil 2: Direktzusage ; Teil 3: Unterstützungskasse ; Teil 5: Pensionskasse ; Teil 6: Pensionsfonds ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Pensionskasse (Teil 5)

Zur "Betrieblichen Altersvorsorge" gehört auch die Pensionskasse, um die es nachfolgend geht. Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen oder Lebensversicherungsunternehmen, die meistens in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer AG betrieben werden und damit der Versicherungsaufsicht unterliegen. (Weitere Teile: Teil 1: Allgemeines ; Teil 2: Direktzusage ; Teil 3: Unterstützungskasse ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 6: Pensionsfonds ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Pensionsfonds (Teil 6)

Neben den bisherigen vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gibt es seit 2002 eine fünfte Anlageform: der Pensionsfonds. Hierbei handelt es sich um rechtlich selbstständige Einrichtungen, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber durchführen. (Hier geht es zu den weiteren Teilen des Beitrages: Teil 1: Allgemeines ; Teil 2: Direktzusage ; Teil 3: Unterstüzungskasse ; Teil 4: Direktversicherung ; Teil 5: Pensionskasse ).

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Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten zu ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung, eine sog. Versorgungsrente. Zum 1.1.2002 wurde die Zusatzversorgung vom bisherigen beamtenähnlichen Gesamtversorgungssystem auf ein Betriebsrentensystem in Form eines versicherungsmathematischen Punktemodells umgestellt. Das bisherige System der Gesamtversorgung wurde rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen.

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Betriebliche Altersvorsorge im Umlageverfahren

Ebenso wie bereits bei der Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren wird ab 2008 auch die teilweise Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen eingeführt (§ 3 Nr. 56 EStG). Ab dem 1.1.2008 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 1 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung, und dieser Satz steigt stufenweise auf 4 % im Jahre 2025.

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Übertragung auf Pensionsfonds: Steuervergünstigung für Betriebsrentner

Eine besondere Steuervergünstigung gilt ab 2007 für Betriebsrentner, die zunächst eine Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse bezogen haben und der ehemalige Arbeitgeber dann seine Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen hat. Bezüge aus einem Pensionsfonds sind steuerlich schlechter gestellt als die vorherige Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse. Deshalb gibt's für Sie eine vorteilhafte Sonderregelung ganz besonderer Art (§ 52 Abs. 34c EStG; ab 2014 § 22 Nr. 5 Satz 11 EStG).

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Direktversicherung: Wenn das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht reicht

Viele Angestellte haben vor 2005 über ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, für die sie im Wege der Gehaltsumwandlung die Beiträge selbst aufbringen. Ein Problem aber taucht auf, wenn das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt nicht ausreichen, um den Versicherungsbeitrag zu finanzieren.

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Direktversicherungen: Steuerregeln für Beiträge und Leistungen

Die steuerlichen Regeln für Direktversicherungen - eine beliebte und einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge - lauten im Grundsatz: Die Beiträge bleiben steuerfrei, dafür müssen die späteren Versorgungsleistungen voll versteuert werden. Allerdings ist es dann doch nicht ganz so einfach: Denn für Altverträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen, wurden, gelten Besonderheiten. Und dann gibt es noch eine interessante Gestaltung im Zusammenhang mit Direktversicherungen bei der Auflösung von Arbeitsverhältnisses. Hier erfahren Sie, wie die Beiträge und Versorgungsleistungen bei "neuen" und "alten" Direktversicherungen steuerlich behandelt werden.

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Direktversicherung: Wahlrecht für Altverträge

Falls Sie eine "alte" Direktversicherung haben, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, müssen Sie unbedingt den Stichtag 30.6.2005 kennen und beachten. Doch damit nicht genug: Bei jedem Arbeitgeberwechsel müssen Sie künftig erneut bezüglich Ihrer Direktversicherung aktiv werden und Ihr Wahlrecht ausüben.

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Weitere Informationen

  • BMF-Schreiben zur betrieblichen Altersversorgung vom 24.7.2013
  • Aktuelles Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zur Erstattung von KV-Beiträgen
  • Leistungsmitteilung (PDF-Vordruck ab 2020)
  • Direktversicherung: Musterschreiben Verzichtserklärung
  • Ausfüllhilfe zur Anlage R-AV / bAV - Altersvorsorge - 2021
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/renten-pensionen/betriebliche-altersvorsorge.html
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