Geldanlagen
Die Besteuerung von Investmentanteilen, Aktien, Lebensversicherungen, Schiffsbeteiligungen und anderen Geldanlagen ist zunehmend komplizierter geworden. Die folgenden Beiträge bringen Licht in den Dschungel der steuerlichen Vorschriften.
Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a., sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
Die Besteuerung von Investmentanteilen ist nicht einfach, sondern mittlerweile derart kompliziert und verwaltungsaufwendig, dass sie - so das Eingeständnis des Gesetzgebers - kaum mehr praktikabel ist. Deshalb sollen die Steuerregeln künftig deutlich einfacher werden. Das "Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19.7.2016 tritt am 1.1.2018 in Kraft. Für Anleger von Publikumsfonds kann es im Einzelfall zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen.
Zu den Zinsanlagen gehören Kapitalforderungen jeder Art, z.B. Guthaben und Einlagen bei Banken und Bausparkassen, Schuldverschreibungen (Anleihen, Pfandbriefe, Obligationen), Gewinnobligationen, Genussscheine als Renditepapier, Zertifikate sowie Finanzinnovationen. Ohne Unterschied unterliegen alle Erträge aus Zinsanlagen ab 2009 der Abgeltungsteuer.
Mit dem Alterseinkünftegesetz sollte eigentlich die bisher unterschiedliche Besteuerung von Einkünften im Alter vereinheitlicht und auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt werden. Doch mit den Neuregelungen wird nun auch das Steuerprivileg für Lebensversicherungen gekippt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies ab 2005 für laufende Altverträge und für Neuverträge hat.
"Gold und Silber lieb ich sehr..." Seit Tausenden von Jahren fasziniert der Glanz des Goldes die Menschen, nicht nur als Schmuck, sondern auch als Wertaufbewahrungsmittel. Besonders in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen sind die glänzenden Metalle ein beliebtes Mittel, um das finanzielle Eigentum zu sichern und vor Inflation zu schützen. Hier erfahren Sie, wie es um die steuerliche Behandlung von Gold und Silber steht.
Für das Bausparen gibt es drei verschiedene staatliche Förderungen: Überweist der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen - auch aus eigenem Gehalt - auf einen Bausparvertrag, erhalten Sie dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage. Zahlen Sie eigene Beiträge selber auf den Bausparvertrag ein, können Sie die Wohnungsbauprämie bekommen. Und zum dritten können Sie seit 2008 für eigene Beiträge in einen zertifizierten Bausparvertrag wahlweise auch die Riester-Förderung beanspruchen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie jährlich beim Finanzamt beantragen. Dazu sind neuerdings zwei Verfahren zugelassen: Der Antrag im Rahmen dre Steuererklärung und das vereuinfachte Verfahren. Nachfolgend erfahren Sie Näheres. Ausführliche Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmer-Sparzulage finden Sie darüber hinaus im Beitrag Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.

