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Abgeltungsteuer

Seit dem Jahre 2009 ist die Besteuerung von Kapitalerträgen vollkommen neu geregelt worden. Grundsätzlich gilt seitdem die so genannte Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Doch welche Besonderheiten sind zu beachten? Wann besteht die Möglichkeit einer niedrigeren Besteuerung? Können Werbungskosten noch abgezogen werden. Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in dieser Rubrik.

Abgeltungsteuer: Wie Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet werden

Verluste entstehen, wenn die Erlöse aus der Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen niedriger sind als die entsprechenden Erwerbskosten. Solche Verluste können mit positiven Kapitalerträgen saldiert werden und so die Abgeltungsteuer vermindern. Allerdings nur im Grundsatz, denn die Rechtslage ist ganz schön kompliziert und zuweilen auch umstritten. Und ab 2020 sowie erneut ab 2021 haben sich wichtige Neuerungen ergeben, die Sie kennen sollten. 

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Aktienverluste: Vorsicht Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Papieren

Wer Aktienverluste realisieren muss, ist darüber natürlich nicht erfreut. Der Ärger potenziert sich aber noch, wenn der Anleger versucht, das Dickicht an steuerlichen Vorschriften zur Verrechnung von Aktienverlusten zu verstehen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben es fertig gebracht, ein enormes Chaos anzurichten. Leider wird dieses Chaos aktuell noch vergrößert, denn das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben mit der Überschrift "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" veröffentlicht, das in Bezug auf die Verlustverrechnung - wieder einmal - eine echte Falle enthält. Inhaber von Aktien sollten diese Falle unbedingt kennen (BMF-Schreiben vom 19.5.2022,  IV C 1 -S 2252/19/10003 :009). Doch zunächst zum Hintergrund:

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Abgeltungsteuer: Wie Zinsanlagen im Einzelnen besteuert werden

Zu den Zinsanlagen gehören Kapitalforderungen jeder Art, z.B. Guthaben und Einlagen bei Banken und Bausparkassen, Schuldverschreibungen (Anleihen, Pfandbriefe, Obligationen), Gewinnobligationen, Genussscheine als Renditepapier, Zertifikate sowie Finanzinnovationen. Ohne Unterschied unterliegen alle Erträge aus Zinsanlagen ab 2009 der Abgeltungsteuer.

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Abgeltungsteuer: Abzug von Kapitalertragsteuer verhindern

Wie bisher die Zinsabschlagsteuer auf Zinserträge und die Kapitalertragsteuer auf Dividenden können Sie auch künftig den Abzug der neuen Abgeltungsteuer verhindern. Erhalten bleiben weiterhin der Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung.

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Abgeltungsteuer: Wie Lebensversicherungen besteuert werden

Bei Lebensversicherungen ist zwischen Alt- und Neuverträgen zu unterscheiden. Bei Neuverträgen wiederum ist zu differenzieren nach Fälligkeit vor oder nach dem 60. Lebensjahr. In diesen beiden Fällen wird Kapitalertragsteuer einbehalten, doch im letzten Fall hat sie keine abgeltende Wirkung. Hier erfahren Sie, wie Lebensversicherungen in ihren verschiedensten Gestaltungen steuerlich behandelt werden.

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Abgeltungsteuer: Wie Investmentanteile besteuert werden

Erträge aus Investmentfonds sind ab 2009 von verschiedenen Änderungen betroffen. Grundsätzlich wird das bisherige Fondsprivileg für Privatanleger - die Steuerfreiheit ausgeschütteter Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren, Termingeschäften und Bezugsrechten - nicht mehr fortgeführt. Alle Erträge unterliegen nun der Abgeltungsteuer. Gleichwohl sind gerade Investmentfonds steuerlich kompliziert, weil dem Anleger oft nicht ersichtlich ist, was wo wie besteuert werden muss. Vorab sei darauf hingewiesen, dass Sie bitte für Fälle ab 2018 den Beitrag Besteuerung von Investmentfonds: Die neuen Steuerregeln ab 2018 beachten sollten, da sich für Publikum-Investmentfonds neue Steuerregeln ergeben haben.

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Wie private Veräußerungsgeschäfte besteuert werden

Ab 2009 gehören Veräußerungsgeschäfte mit Kapitalanlagen und Termingeschäfte nicht mehr zu den privaten Veräußerungsgewinnen, die als "sonstige Einkünfte" nach § 23 EStG steuerlich erfasst werden, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Gleiches gilt für sog. Terminfixgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als die Anschaffung, z. B. Leerverkäufe von Aktien. Hier erfahren Sie, was jetzt noch private Veräußerungsgeschäfte sind und welche Steuerverschärfungen dabei zu beachten sind.

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Abgeltungsteuer: Welche Angaben die Steuerbescheinigung enthalten muss

Für Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner bzw. die auszahlende Stelle verpflichtet, Ihnen "auf Verlangen" eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Diese muss alle für die Steuererklärung erforderlichen Daten enthalten. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Ihre Kapitalerträge über die Steuererklärung versteuern müssen oder wollen. Einzelheiten zu den Steuerbescheinigungen ab 2014 regelt das BMF-Schreiben vom 3.12.2014 (BStBl. 2014 I S. 1586).

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Abgeltungsteuer: Wie Termingeschäfte besteuert werden

Termin- und Optionsgeschäfte sind Geschäfte, bei denen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung zeitlich auseinander liegen. Optionsprämien und Gewinne gehören zu den Kapitaleinkünften und unterliegen der Abgeltungsteuer. Lesen Sie zur Besteuerung von Termingeschäften den nachfolgenden Beitrag. Bitte beachten Sie zur Verlustverrechnung unbedingt auch die Änderungen, die seit 2021 eingetreten sind.

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Abgeltungsteuer: Pflichtveranlagung für bestimmte Kapitalerträge

Für bestimmte Kapitalerträge besteht weiterhin eine Veranlagungspflicht. Solche Kapitalerträge müssen Sie in der Steuererklärung angeben, und in der Steuerveranlagung werden sie dann entweder mit dem pauschalen Steuersatz oder mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

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Abgeltungsteuer: Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, bekommt einerseits auf eine Steuererstattung zusätzlich Zinsen (sog. Erstattungszinsen), muss andererseits bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Zinsen zahlen (sog. Nachzahlungszinsen). Und zwar jeweils 0,5 % je vollen Monat. Das ist die sog. Vollverzinsung (§ 233a AO).

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Abgeltungsteuer: Wie Zinsen aus Privatdarlehen versteuert werden

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren - manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem günstigeren oder gar marktüblichen Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig. Hier erfahren Sie, wie die Zinsen aus einem Darlehen an nahestehende Personen zu versteuern sind und was genau nahestehende Personen sind.

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Abgeltungsteuer: Wie Optionsgeschäfte besteuert werden

Mit Optionen und Optionsscheinen lassen sich mit geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen. Gerade in Zeiten stark schwankender Aktienkurse können Anleger auch an fallenden oder seitwärts bewegenden Aktienkursen Geld verdienen. Lesen Sie zu den steuerlichen Fragen den nachfolgenden Beitrag. Bitte beachten Sie dabei unbedingt auch die Änderungen zur Verlustverrechnung, die seit 2021 gelten.

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Zinsen aus Darlehen und Kaution bei Heimbewohnern

Wer sich um einen Wohn- oder Pflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim bewirbt, muss oftmals ein Darlehen schon beider Bewerbung gewähren und zudem Sicherheiten in Form einer Kaution leisten. Die Frage ist, wie die Zinsen aus dem Darlehen und der Kaution versteuert werden.

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Abgeltungsteuer: Steuerliche Besonderheiten bei thesaurierenden Fonds

Es gibt Investmentfonds, die ihre Erträge nicht jährlich an die Anleger ausschütten, sondern sie gleich wieder reinvestieren. Bei solchen "thesaurierenden Fonds" gelten die sog. ausschüttungsgleichen Erträge mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie vom Fonds vereinnahmt werden, als fiktiv zugeflossen und müssen vom Anleger jährlich versteuert werden. Probleme aber gibt es bei Verkauf oder Rückgabe der Fondsanteile. Und bei Auslandsfonds heißt es: Besonders aufpassen!

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Abgeltungsteuer: Wie Werbungskosten berücksichtigt werden

Mit dem Abzug der Abgeltungsteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sie sind mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten. Und doch gibt es Ausnahmen.

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Abgeltungsteuer: Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge

Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 wurden der frühere Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zum neuen Sparerpauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR zusammengefasst. In Höhe des Sparerpauschbetrages bleiben Kapitalerträge steuerfrei.  AKTUELL: Ab dem 1.1.2023 wird der Sparerpauschbetrag von 801 EUR auf 1.000 EUR angehoben, bei Verheirateten von 1. 602 EUR auf 2.000 EUR. Gleichzeitig erhöht sich auch der Freistellungshöchstbetrag entsprechend (§ 20 Abs. 9 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2022").

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Abgeltungsteuer: Wie sonstige Anlagen besteuert werden

Außer Zinsanlagen, Beteiligungen, Investmentfonds und Lebensversicherungen gibt es noch weitere Fälle, in denen sich Fragen nach der Abgeltungsteuer stellen.

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Abgeltungsteuer: Wie Mietkautionskonten besteuert werden

Bei Anmietung einer Wohnung muss der Mieter dem Vermieter im Allgemeinen eine Mietkaution als Sicherheit zur Verfügung stellen. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, diese Mietkaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich anzulegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und sind von ihm zu versteuern (§ 551 Abs. 3 BGB).

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Abgeltungsteuer: Wie Leerverkäufe besteuert werden

Mit Leerverkäufen wetten Spekulanten und Anleger auf fallende Kurse. Sie verkaufen Aktien, die sie gar nicht besitzen. Sie setzen darauf, dass die Papiere im Kurs fallen und sie diese später zu einem günstigeren Preis einkaufen können. Gewinn ist dann der Unterschiedsbetrag zwischen dem Leerverkauf und dem nachfolgendem Eindeckungsgeschäft. Was Sie hierzu wissen sollten.

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Gemeinschaftskonten und -depots: Vorsicht vor Steuerfallen!

Die meisten Ehepaare - und auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie viele Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft - unterhalten gemeinsame Konten und Wertpapierdepots. Dies erleichtert die Verwaltung der täglichen Finanzgeschäfte, stärkt das gegenseitige Vertrauen, birgt aber auch große steuerliche Risiken. Hier erfahren Sie, welche tückischen Steuerfallen bei Gemeinschaftskonten lauern, was Sie dazu wissen sollten und wie sich davor schützen können.

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Abgeltungsteuer: Wahlveranlagung in bestimmten Fällen

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % an der Quelle ist die Einkommensteuer abgegolten. Damit könnten Sie es steuerlich bewenden lassen - was aber manchmal für Sie doch nachteilig sein kann. Deshalb haben Sie in bestimmten Fällen ein Wahlrecht: Sie können Ihre Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen, wo diese dann entweder zum pauschalen Steuersatz oder zum individuellen Steuersatz versteuert werden. Das aber bedeutet, dass Sie Ihre Kapitalerträge komplett in der Anlage KAP auflisten müssen.

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Abgeltungsteuer: Wie Beteiligungen besteuert werden

Zu den Beteiligungen gehören Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile sowie Genussscheine als Dividendenpapier. Bei Beteiligungen im Privatvermögen fallen das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungsgewinne sowie die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist weg, sodass nun laufende Erträge und Veräußerungsgewinne unterschiedslos der Abgeltungsteuer unterliegen.

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Abgeltungsteuer: Wie Gemeinschaftskonten besteuert werden

Bei Gemeinschaftskonten kann der Abzug von Abgeltungsteuer nicht mittels Freistellungsaufträgen verhindert werden, weil Gläubiger und Kontoinhaber nicht identisch sind. Die Kapitalerträge stehen den beteiligten Personen anteilig zu. Und bei einer Versteuerung kann auch die einbehaltene Abgeltungsteuer mitsamt Solidaritätszuschlag anteilig angerechnet werden.

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Abgeltungsteuer: Wie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben wird

Auf die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge müssen Kirchenangehörige neben dem Solidaritätszuschlag auch noch Kirchensteuer zahlen. Dabei haben sie die Wahl, ob die Kirchensteuer wie die Abgeltungsteuer ebenfalls an der Quelle einbehalten oder im Rahmen der Steuerveranlagung festgesetzt werden soll. Doch ab 2014 stellen die Banken beim Bundeszentralamt die berühmte Gretchenfrage aus Goethe's Faust: "Wie hast Du's mit der Religion?"

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Abgeltungsteuer: Behandlung von Depot- oder Wertpapierübertragungen

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ergeben sich beim Depotübertrag auf eine andere Bank sowie bei der Depot- oder Wertpapierübertragung auf eine andere Person erhebliche Änderungen gegenüber der früheren Rechtslage.

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Abgeltungsteuer: Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge

Die zentrale Vorschrift der neuen Kapitalbesteuerung ist § 32d EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab 2009 grundsätzlich nicht mehr wie andere Einkünfte im Rahmen der Einkommensermittlung erfasst und nach dem individuellen Steuertarif belastet. Nun gilt für die Kapitalerträge ein gesonderter und einheitlicher Steuersatz von 25 %. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten rund um den gesonderten Steuertarif mit Ausnahmen, Besonderheiten, Eigenarten und derlei mehr ...

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Abgeltungsteuer: Wie ausländische Quellensteuer angerechnet wird

Bei ausländischen Kapitalerträgen, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind, wird diese ab 2009 auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Die Anrechnung erfolgt bereits durch die Bank für in Deutschland verwahrte Anlagen. Bei Verwahrung der Anlagen im Ausland sind Sie verpflichtet, die ausländischen Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, und das Finanzamt rechnet die Quellensteuer dann auf die Steuerschuld an.

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Abgeltungsteuer: Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Steuerausländern

Beziehen Personen mit Wohnsitz im Ausland Kapitalerträge aus Deutschland, sind die Erträge im Allgemeinen hier weder steuerpflichtig noch unterliegen sie der Abgeltungsteuer. Dennoch erheben die Banken oftmals Kapitalertragsteuer, weil sie die Ausländereigenschaft nicht kennen. Hier erfahren Sie, wie Sie als Steuerausländer sich die einbehaltene Steuer erstatten lassen können (OFD Frankfurt vom 6.6.2012, S 2410 A-26-St 54).

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Abgeltungsteuer: Wie der Kapitalertragsteuerabzug an der Quelle erfolgt

Kapitalerträge unterliegen bereits an der Quelle der Kapitalertragsteuer von 25 %. Neu ist, dass damit die Einkommensteuer abgegolten ist. Die Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer werden also nicht mehr in die Steuerveranlagung einbezogen und brauchen deshalb auch nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Der jährliche K(r)ampf mit den Anlagen KAP, SO und AUS entfällt - und die Steuererklärung wird diesbezüglich doch wesentlich einfacher.

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    (Hermann Josef Abs, Deutscher Bankier, 1901-1994)
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    (Karl Pisa, *1924, österr. Politiker)
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    (Pirmin Bischof, Politiker der CVP in der Schweiz
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Quelle: https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/kapitalertraege/abgeltungsteuer.html
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