Krankheit und Kur
Krankheits- und auch Kurkosten können erheblich sein. Zwar dürfen die Kosten grundsätzlich nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung abgezogen werden. Doch wer bei der Nachweisführung Fehler begeht oder die Kosten nicht richtig zusammenstellt, verschenkt viel Geld. In dieser Rubrik erhalten Sie alle notwendigen Informationen, wertvolle Tipps und Vordrucke für Ihre Steuererklärung, damit Ihnen kein Cent veroren geht. Sie erhalten Zugang zu folgenden wertvollen Arbeithilfen:
Vordruck: Kurkosten (PDF)
Mit jeder Gesundheitsreform erhöhen sich die Zuzahlungen und Selbstbehalte der Versicherten. Immer mehr Leistungen gehen sogar vollständig auf eigene Rechnung. Kranksein ist also nicht nur bitter, sondern auch teuer. Da hilft entweder eine Zusatzversicherung - oder das Finanzamt. Was Sie im Krankheitsfall nicht erstattet bekommen, dürfen Sie häufig steuerlich absetzen. Hier erfahren Sie interessante Einzelheiten zu diesem "Trostpflaster" vom Staat.
Aufwendungen für einen Krankenhausaufenthalt sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, und zwar ohne Rücksicht auf die Wahl der Pflegeklasse. Ebenso absetzbar sind die Kosten einer Heimunterbringung, wenn deren medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Immer mehr Medikamente, Arznei- und Heilmittel müssen selbst bezahlt werden. Ohnehin hält der Trend zur Selbstmedikation an, und viele besorgen sich ohne Konsultation eines Arztes die benötigten Mittelchen selbst in der Apotheke - natürlich auf eigene Kosten. Leider aber erkennt das Finanzamt bei weitem nicht alle Ausgaben für Arzneimittel an.
Aufwendungen für die Konsultation von Ärzten und anderen zur Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von ihnen verordneten therapeutischen Maßnahmen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Allerdings gibt es durchaus Fälle, in denen die Finanzämter einen Abzug verweigern. Lesen Sie nachfolgend, welche Kosten abziehbar sind und welche nicht.
Fahrtkosten gehören zu den unmittelbaren Krankheitskosten, wenn sie unmittelbar zu einer Heilbehandlung unternommen werden - und sind somit ebenfalls steuerlich absetzbar.Vordruck: Erfassung der Fahrtkosten als Krankheitskosten
Zahnersatz ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Doch seit 2005 gibt es gravierende Änderungen bei den Zuschüssen der Krankenkasse. Zum 1.10.2020 steigen die Festzuschüsse und der Bonus.
Krankenkassen und Rentenversicherung bewilligen Kuren nicht mehr so leicht und häufig wie früher. Während bei einer stationären Kur nur eine Eigenbeteiligung anfällt, muss bei einer ambulanten Kur der überwiegende Teil der Kosten selbst bezahlt werden. Und findet sich für eine Kur kein Leistungsträger, sind die Kosten doch ganz erheblich. In all diesen Fällen hilft Ihnen das Finanzamt, wenn Sie die strengen steuerlichen Bedingungen beachten. Informieren Sie sich hier, auf was es im Einzelnen vor und während der Kur ankommt, damit das Finanzamt Ihre Kurkosten später akzeptiert.
Wenn Sie die strengen Anforderungen, die das Finanzamt an die steuerliche Anerkennung einer Kur stellt, erfüllen, können Sie mit großzügiger finanzieller Unterstützung rechnen. Hier erfahren Sie, was Sie im Einzelnen alles steuerlich geltend machen können und wie Sie dies am besten tun.
Man liest und hört heute viel über "sanfte Medizin", "Alternativmedizin", über "Außenseitermethoden" und "unkonventionelle Therapien". In bestimmten Fällen akzeptiert das Finanzamt die Kosten auch für solche alternativen Behandlungsmethoden.Hier können Sie unsere Vordrucke zur Geltendmachung von Krankheitskosten und zum Abzug von Kurkosten aufrufen:

