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Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2021

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare 2021. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung 2021 erfolgreich meistern.

 

Ausfüllhilfe zum Steuerhauptformular - 2021

Im Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, werden Ihre persönliche Daten abgefragt. Zudem stellen Sie hier den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage und neuerdings auch zur Festsetzung der Mobilitätsprämie. Die Unterschrift ist am Ende der zweiten Seite zu leisten. Das ehemals vierseitige Steuerhauptformular ist auf zwei Seiten geschrumpft. Aus dem Hauptformular wurden die steuerlichen Themen herausgenommen und in separate Anlagen platziert. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch das Steuerhauptformular zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben - 2021

Auch für das Jahr 2021 gibt es - neben dem Steuerhauptformular - die Anlage Sonderausgaben zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie zum Beispiel die gezahlte Kirchensteuer, Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten (sofern sie nicht unmittelbar zu den Einkünften gehören) sowie Versorgungs- und bestimmte Unterhaltsleistungen ein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Sonderausgaben zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - 2021

Auch für das Steuerjahr 2021 gibt es - neben dem Steuerhauptformular - die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie Ihre Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand - 2021

In der Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung werden Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen abgefragt. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen - 2021

Auch für das Steuerjahr 2021 gibt es - neben dem Steuerhauptformular - die Anlage Außergewöhnliche Belastungen zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie zum Beispiel Ihre Krankheitskosten, Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung oder pflegebedingte Kosten ein. Auch einen eventuellen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag machen Sie hier geltend. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Außergewöhnliche Belastungen zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges - 2021

Auch für das Steuerjahr 2021 gibt es - neben dem Steuerhauptformular - die Anlage Sonstiges zur Einkommensteuererklärung. Hier müssen Sie Eintragungen vornehmen, wenn Sie zum Beispiel eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer beantragen oder Abzugsbeträge bei der Einzelveranlagung von Eheleuten und Lebenspartnern aufteilen möchten. Die Anlage Sonstiges wird zwar nicht jedermann betreffen, kann im Einzelfall aber enorm wichtig sein. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Sonstiges zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Kind - Seite 1 - Jahr 2021

Für den steuerlichen Familienleistungsausgleich und für die kindbedingten Steuervergünstigungen gibt es eine besondere Anlage zur Einkommensteuererklärung: die Anlage Kind. Für jedes Kind ist eine separate Anlage Kind abzugeben. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Erläuterungen, die Sie Schritt für Schritt durch die erste Seite der Anlage Kind zur Steuererklärung 2021 führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Kind - Seite 2 und 3 - Jahr 2021

Auf den Seiten 2 und 3 der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung können Sie kindbedingte Steuervergünstigungen beantragen. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der beiden letzten Seiten der Anlage Kind zur Steuererklärung. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage K - zusätzlich zur Anlage Kind - 2021

Bei der Anlage K zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur Anlage Kind. Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Betreuungsfreibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Nachfolgend finden Sie eine kurze Anleitung für die Anlage K zur Steuererklärung.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen - 2021

Wenn Sie Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, müssen Sie die Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Unterhalt zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Nicht zu verwechseln ist die Anlage Unterhalt mit der Anlage U: Diese Anlage füllen Sie aus, wenn Sie Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben absetzen wollen. 

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Ausfüllhilfe zur Anlage U - Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen - 2021

Die Anlage U zur Einkommensteuererklärung betrifft Personen, die Trennungsunterhalt an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder nachehelichen Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten zahlen (müssen) und die Unterhaltsleistungen im Wege des Realsplittings als Sonderausgaben absetzen möchten. Zu unterscheiden hiervon ist die Anlage Unterhalt: Diese müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten oder an andere bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Seit 2015 kommt die Anlage U auch bei Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs zur Anwendung. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage U zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage AV - 2021

Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden staatlich gefördert, und zwar mit einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls mit Steuervorteilen aufgrund eines ergänzenden Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung abgeben. Diese umfasst - anders als früher - zwei Seiten und ist dementsprechend komplizierter geworden. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage AV zur Steuererklärung führt.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N - Seite 1 - Arbeitslohn - 2021

In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgefragt und Werbungskosten geltend gemacht. Auf der ersten Seite geht es um die Erfassung von Einnahmen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Seite 1 der Anlage N zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N - Seiten 2 bis 4 - Werbungskosten - 2021

In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgefragt und Werbungskosten geltend gemacht. Auf den Seiten 2 bis 4 geht es um die Werbungskosten. Diesen Zeilen sollten Sie besondere Sorgfalt widmen, denn hier können Sie so richtig Steuern sparen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Seiten 2 bis der Anlage N zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS  - für ausländischen Arbeitslohn - 2021

Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind ergänzende Angaben in der "Anlage N-AUS" zu machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Mobilitätsprämie - 2021

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, genauer gesagt zur ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Entfernungspauschale steuerlich absetzbar. Seit 2021 ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 Cent auf 35 Cent gestiegen. Allerdings wirkt sich diese Erhöhung bei Steuerzahlern mit einem geringen Einkommen nicht aus. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, eine so genannte Mobilitätsprämie zu beantragen. Dafür ist neben der Anlage N die Anlage Mobilitätsprämie zur Steuererklärung auszufüllen. Ein Antrag ist nur für Pendlerinnen und Pendler erforderlich, die ein zu versteuerndes Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 9.744 EUR / bei Zusammenveranlagung 19.488 EUR haben und die mindestens 21 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Mobilitätsprämie zur Steuererklärung führt. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die Mobilitätsprämie zwar in erster Linie Arbeitnehmern zugute kommt, doch sie ist nicht hierauf beschränkt. Das heißt, insbesondere auch Freiberufler, Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirte können die Prämie beantragen.

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Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen - 2021

Da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer abgegolten ist, muss die Anlage KAP zumeist nicht mehr ausgefüllt werden. Aber es gibt viele Fälle, in denen Sie die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angegeben müssen (Pflichtveranlagung) oder zu Ihren Gunsten freiwillig erklären sollten (Wahlveranlagung). Jeder Ehegatte muss gegebenenfalls eine eigene Anlage KAP abgeben. Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Fälle, in denen Sie das Formular zur Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen oder sollten. Unsere Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Zeilen der Anlage KAP. Auch erhalten Sie wichtige Hinweise zu der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV, die die Anlage KAP ergänzen. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Seite 1 - Jahr 2021

Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang mit vermieteten Objekten müssen in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für jede Immobilie ist eine eigene Anlage auszufüllen. Auf der Seite 1 geht es vorrangig um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die erste Seite der Anlage V zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Seite 2 - Jahr 2021

Einnahmen und Werbungskosten im Zusammenhang mit vermieteten Objekten müssen in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auf Seite 2 geht es um die Werbungskosten. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die zweite Seite der Anlage V zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage Energetische Maßnahmen - 2021

Über die Begünstigung des § 35c EStG werden seit dem 1.1.2020 bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Das heißt, es wurde ein Anreiz geschaffen, um die eigene Wohnung oder das eigene Haus klimafreundlicher zu machen. Zur Beantragung der Begünstigung nach § 35c EStG müssen Sie die Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Energetische Maßnahmen führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage R - Renteneinkünfte - 2021

Die Besteuerung von Renten ist seit 2005 eine komplizierte Wissenschaft geworden. Renten können in voller Höhe, mit einem hohen Besteuerungsanteil, mit dem günstigen Ertragsanteil, mit dem besonderen Ertragsanteil oder teilweise mit dem Besteuerungs- und Ertragsanteil steuerpflichtig sein. Bei steuerschädlicher Verwendung von Riester-Verträgen und von geförderten Wohnungen (Wohn-Riester) ist ebenfalls ein bestimmter Betrag zu versteuern. Um nun alle Renten in ihren zahlreichen Facetten vollständig erfassen zu können, ist die Anlage R zur Einkommensteuererklärung auszufüllen. Beziehen beide Ehegatten eine Rente, muss jeder Ehegatte eine eigene Anlage R abgeben.

Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die Zahl der Formulare zur Steuererklärung bereits im Vorjahr weiter gestiegen ist, und zwar um folgende Steuervordrucke: Anlage R-AV / bAV und Anlage R-AUS. Diese Anlagen müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen, aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung oder aus ausländischen Versicherungen und Versorgungseinrichtungen beziehen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage R-AV / bAV - Altersvorsorge - 2021

Beziehen Sie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung, müssen Sie die Anlage R-AV / bAV ausfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R-AV / BAV zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass es nur um Leistungen aus inländischen Verträgen und Versorgungseinrichtungen geht. Beziehen Sie Leistungen aus dem Ausland, müssen Sie die  Anlage R-AUS zur Steuererklärung ausfüllen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS - Ausländische Renteneinkünfte - 2021

Auch Renten, die Sie aus dem Ausland beziehen, das heißt aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, können in Deutschland der Besteuerung unterliegen. Diese Renten müssen Sie in der Anlage R-AUS zur Steuererklärung angeben. Die Eintragungen sind verpflichtend, da dem Finanzamt die Daten - anders als bei inländischen Renten - nicht von den Rententrägern übermittelt werden. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zur Anlage R-AUS. Übrigens: Liegt das Besteuerungsrecht für aus dem Ausland bezogene Renten beim ausländischen Staat, sind keine Angaben in der Anlage R-AUS, sondern in der Anlage AUS erforderlich.

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Ausfüllhilfe zur Anlage SO - Sonstige Einkünfte - 2021

In der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung werden steuerliche Angaben abgefragt zu Unterhaltsleistungen vom Ex-Ehegatten, anderen wiederkehrenden Bezügen, Einkünften aus gelegentlichen Leistungen, Abgeordnetenbezügen sowie zu privaten Veräußerungsgeschäften. Hierzu gehören Veräußerungen von Immobilien innerhalb von zehn Jahren und von anderen privaten Wirtschaftsgütern innerhalb von zwölf Monaten, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage SO zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab.

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Ausfüllhilfe zur Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 2021

In der Anlage G sind die Einkünfte aus Gewerbetrieb zu erklären. Für jeden Ehegatten mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ist eine eigene Anlage G auszufüllen. Zusätzlich muss die Anlage EÜR ausgefüllt werden, sofern nicht ohnehin eine Pflicht zur Bilanzierung besteht. Die frühere Härtefallregelung, wonach bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, ist ausgelaufen. Nur in wenigen Fällen wird vom Finanzamt noch eine formlose Erklärung akzeptiert. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage G zur Steuererklärung führt. Weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ab. Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen für das Jahr 2021 zusätzlich die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - 2021

In der Anlage S sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erklären. Für jeden Ehegatten mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist eine eigene Anlage S auszufüllen. Zusätzlich muss die Anlage EÜR ausgefüllt werden, sofern nicht sogar eine Pflicht zur Bilanzierung besteht. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung mit wertvollen Steuertipps, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage S zur Steuererklärung führt. Weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ab. Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen für das Jahr 2021 zusätzlich die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen.

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2021 - Teil 1

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular Anlage EÜR ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Genau genommen müssen sie die "Anlage EÜR" elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR. Teil 1 betrifft allgemeine Hinweise und die Betriebseinnahmen (Zeile 1 - 22). Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen zusätzlich zur Anlage EÜR die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen müssen. Weitere Informationen: Zeile 23 - 88: Betriebsausgaben ; Zeile 89 - 109: Ermittlung des Gewinns und Verlustes ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2021 - Teil 2

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen, genauer gesagt elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 2 betrifft die Betriebsausgaben (Zeile 23 - 88) sowie die Ermittlung des Gewinns (Zeile 89 - 109). Weitere Informationen: Zeile 1 - 22: Allgemeines und Betriebseinnahmen ; Zeile 121 - 126: Ergänzende Angaben

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Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung - 2021 - Teil 3

Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen bzw. elektronisch übermitteln. Hier bekommen Sie eine hilfreiche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars. Teil 3 betrifft die ergänzenden Angaben (Zeile 121 - 126). Weitere Informationen: Zeile 1 - 22: Allgemeines und Betriebseinnahmen ; Zeile 23 - 109: Betriebsausgaben und Ermittlung des Gewinns

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