Behinderung und Pflege
Sind Sie oder ein Angehöriger behindert oder pflegebedürftig, so entstehen Ihnen dadurch mitunter enorme Kosten. In den nachfolgenden Beiträgen erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im Rahmen Ihrer Steuererklärung und wertvolle Steuertipps. Vordruck: Aufwendungen für Heimunterbringung eines Angehörigen ab 2010 (PDF)
Fast jeder Zehnte (9,4 Prozent) in Deutschland ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr. Das sind rund 7,5 Millionen Menschen (Ende 2013). Eine Behinderung bringt nicht nur vielerlei Beschwerden mit sich, sondern verursacht auch erhebliche Mehraufwendungen. Als kleiner Ausgleich für die Belastungen stehen behinderten Menschen eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen zu. Hier sehen Sie im Überblick, welche Steuervorteile bei Behinderung in Betracht kommen.
Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung (GdB) Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Hier erfahren Sie alles Nötige zu dieser wichtigen Steuervergünstigung. Der Beitrag enthält bereits die Änderungen des Jahres 2021 zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Einführung einer gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Menschen mit Behinderung.
Von den über 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden 1,85 Millionen zu Hause versorgt (2016). Die Betreuung dieser Personen erfolgt zu zwei Drittel durch Angehörige und darüber hinaus durch ambulante Pflegedienste. Doch wie werden die Pflegeleistungen steuerlich behandelt und welche sonstigen Vorteile gibt es für die Pflegepersonen?
Mehr als 1,8 Millionen pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen mit Unterstützung von ambulanten Diensten betreut und versorgt. Hinzu kommen rund 2,5 Millionen Hilfebedürftige, die regelmäßig häusliche Betreuung und Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dieser aufopferungsvolle Pflegedienst verdient höchste Anerkennung. Für die vielfältigen finanziellen Belastungen gibt es erfreulicherweise einige Steuererleichterungen. Informieren Sie sich hier, was Sie steuerlich alles absetzen können.
Ist ein naher Angehöriger wegen Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim, wegen Behinderung in einem Behindertenheim oder wegen Alters in einem Altenheim untergebracht, reicht das eigene Einkommen häufig nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Oftmals müssen dann die Kinder für die Eltern zahlen. Sofern Sie die Eltern finanziell unterstützen (müssen), möchten Sie wissen, ob und wie Sie den Fiskus daran beteiligen können.
Viele Menschen mit Behinderung sind erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt. Grundsätzlich steht ihnen für die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit ihrer Behinderung zunächst der Behinderten-Pauschbetrag zu. Hier erfahren Sie, was Betroffene aber zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag alles für Fahrten und für ihr Auto steuerlich absetzen können. Dabei wird bereits die neue Rechtslage ab 2021 vorgestellt. Seitdem sind viele der bislang nur im Verwaltungswege gewährten Begünstigungen gesetzlich verankert worden.
Da Sie für ein behindertes Kind zeitlich unbegrenzt Kindergeld oder einen Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhalten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf alle kindbedingten Steuervorteile, die daran anknüpfen. Ferner stehen Ihnen eine ganze Reihe weiterer Steuervergünstigungen zu.

