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Soziales

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Sozialversicherung, beispielsweise zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Pflegezeit und Familienpflegezeit. Weitere Infos zum Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw. gibt's in den Rubriken "Verdienst" und "Private Ausgaben - Krankheit & Kur".

Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuregelungen ab 2023

Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat dem Pflegeuntersttzungs- und -entlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht zum einen eine Neuordnung der Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 vor, zum anderen aber auch Leistungsverbesserungen - weitestgehend ab dem 1. Januar 2024. So sollen die Pflege zuhause gestärkt und pflegende Angehörige entlastet werden, Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte verbessert werden, digitale Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende leichter zugänglich und besser nutzbar werden. Lesen Sie nachfolgend, welche Änderungen sich im Wesentlichen ergeben.

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Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes, Senkung für Eltern ab 1. Juli 2023

Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem zum 1. Juli 2023 neue Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung vor. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt seit dem 1. Juli 2023 ein Beitragssatz in Höhe von 4 Prozent. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber ein "allgemeiner" Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Lesen Sie nachfolgend die Einzelheiten zu den neuen Beitragssätzen.

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Pflegeversicherung: Beitragsabschlag für Eltern

Seit dem 1.7.2023 gelten in der gesetzlichen Pflegeversicherung einige Neuerungen bezüglich des Beitragssatzes: So wurde der gesetzliche Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte angehoben und beträgt jetzt 3,40 Prozent. Zudem wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr um 0,25 Prozentpunkte auf 0,60 Prozent angehoben. Vor allem aber gibt es einen Beitragsabschlag, denn Eltern mit mehr als einem Kind sollen entlastet werden. Konkret:

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Krankenversicherung: Versicherungsfreiheit und Wechsel in die PKV

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr Jahreseinkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SGB V). Sie können dann weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

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Krankengeld

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, im Allgemeinen nach 6 Wochen, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

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Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsfreie Familienversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Besonderheiten gelten für Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen. Hier erfahren Sie, für wen die Familienversicherung gilt und was alles zum Gesamteinkommen mitgerechnet wird.

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Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuregelungen ab 2017

Bereits 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet, insbesondere für Demenzerkrankte. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz folgen ab 2017 weitere Verbesserungen. Die Leistungen sollen mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff modernisiert werden. Allerdings steigen auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuregelungen ab 2015

Zurzeit gibt es in Deutschland rund 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Und bis zum Jahr 2030 wird die Zahl auf 3,5 Millionen ansteigen. Mit dem "Pflegestärkungsgesetz" sollen die Pflegeversicherung weiterentwickelt, die häusliche Pflege gestärkt, die Pflegeangebote ausgeweitet, die Beitragssätze stabilisiert und die Pflegeleistungen verbessert werden. Die erste Stufe der Pflegereform tritt am 1.1.2015 in Kraft.

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Pflegeversicherung: Verbesserungen ab 2013

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist hoch und wird weiter ansteigen. Ein hoher Anteil davon ist an Demenz erkrankt. Die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken sollen ab 2013 verbesserte Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Zudem werden ambulant betreute Wohngruppen mit pflegebedürftigen Menschen besser gefördert. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen durch das "Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)" vom 23.10.2012.

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Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Kinderlose

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Diese paritätische Finanzierung hat allerdings eine wechselvolle Gesichte. So wurde sie im Jahre 2005 zu Lasten der Arbeitnehmer aufgegeben, jedoch ab 2019 schrittweise wieder eingeführt. Doch unabhängig von der allgemeinen Handhabung bei der Sozialversicherung gibt es eine Besonderheit bei der gesetzlichen Pflegeversicherung: Kinderlose müssen nämlich einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen - ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Die gleiche Regelung gilt entsprechend auch für Rentner - auch bei Ihnen gibt es keine paritätische Finanzierung.

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Gesetzliche Krankenversicherung: Neuregelung der Beitragszahlung ab 2015

Wieder einmal wird an der gesetzlichen Krankenversicherung "herumgedoktert". Jetzt soll die Beitragsregelung verändert werden. Dies und mehr behandelt das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz ? GKV-FQWG)" vom 21.7.2014. Hier sehen Sie, was sich 2015 ändert.

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Pflege eines Angehörigen: Verbesserte Freistellungsmöglichkeiten ab 2015

Berufstätige, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, sind sehr belastet. Sie müssen in dieser Phase Familie, Pflege und Beruf in Einklang bringen. Dazu benötigen sie vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das neue "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" sieht daher ab 2015 Verbesserungen in verschiedenen Abschnitten vor: Im akuten Notfall, während einer längeren Krankheit und bei einer langen Pflegebedürftigkeit.

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Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen: Belastungsgrenze

Bei den Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen gibt es eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Hier erfahren Sie im Einzelnen, wie die Belastungsgrenze ermittelt wird und was alles zu den anrechenbaren Einnahmen gehört.

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Krankenversicherung: Finanzierung bei Zahnersatz

Zahnersatz ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Doch seit 2005 gibt es gravierende Änderungen bei den Zuschüssen der Krankenkasse. Zum 1.10.2020 steigen die Festzuschüsse und der Bonus.

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Sozialversicherungsausweis und Sofortmeldung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument. In bestimmten Branchen, in denen häufig Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorkommen, mussten die Beschäftigten bis 2008 den Ausweis ständig mit sich führen. Seit 2009 muss statt des Sozialversicherungsausweises der Pass oder Personalausweis mitgeführt werden. Diese und weitere Maßnahmen sollen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dienen.

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Pflegezeit für Arbeitnehmer

Seit dem 1.7.2008 verbessert das neue Pflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Es gewährt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege von nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Für die Arbeitsfreistellung sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: die große und die kleine Pflegezeit.

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Organ- und Gewebespender: Soziale Absicherung für Lebendspender

Die Warteliste ist lang, Spenderorgane sind Mangelware. Das Thema Organspende spielt in den Medien in Bezug auf Spenden nach dem Tod eine bedeutende Rolle. Es gibt jedoch eine weitere mögliche Form der Organspende: die Lebendspende. Menschen, die sich zu einer Lebendspende bereit erklären, nehmen einige Risiken auf sich. Zumindest sollen dem Spender keine Nachteile durch Verdienstausfall und in der sozialen Absicherung entstehen.

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Gesundheitsreform 2004: Neue Zuzahlungsregeln

Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen bei medizinischen Leistungen

Aufgrund der Gesundheitsreform müssen seit dem 1.1.2004 alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung für alle möglichen medizinischen Leistungen Zuzahlungen leisten und Leistungseinschränkungen hinnehmen.

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Gesundheitsreform 2004: Erläuterungen zu den Zuzahlungen

Das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" vom 14.11.2003 (BGB. I 2003 S. 2190) regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2004 die Leistungen der Krankenkassen und die Zuzahlungen der Patienten neu. Über Einzelheiten dieser Änderungen haben die Verbände der Krankenkassen beraten und das Ergebnis in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 26.11.2003 festgehalten. Wir stellen Ihnen dieses Rundschreiben hier vor, weil auch Sie als Patienten daraus wichtige und interessante Informationen entnehmen können.

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Aktuell

  • Pflegeversicherung: Beitragsabschlag für Eltern
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuregelungen ab 2023
  • Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes, Senkung für Eltern ab 1. Juli 2023
  • Rentenbesteuerung: So weisen Sie die Doppelbesteuerung nach
  • Steuerrat für Neurentner und Neupensionäre des Jahres 2019
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  • Steuerrat für Neurentner und Neupensionäre des Jahres 2023

Weitere Informationen

  • Beitragsfreie Familienversicherung: Einkommensgrenzen 2022 und 2023
  • Werte in der Sozialversicherung 2022 und 2023
  • Berechnung des Arbeitslosengeldes I
  • Berechnung des Arbeitslosengeldes II
  • Verlautbarung des GKV-Spitzenverbandes zum Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung

 

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