Steueränderungen 2022
Was wird sich im Jahre 2022 steuerlich ändern? Worauf müssen Sie reagieren? Welche neue Gestaltungen zur Senkung der Steuerlast gibt es? Und welche neue Steuerfallen hat der Gesetzgeber geschaffen? Hier erfahren Sie es. In der nachfolgenden Rubrik finden Sie einen Überblicksbeitrag und dazu auch vertiefende Aufsätze zu einzelnen Themen.
Wer im Jahr 2022 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.
Die Grundsteuer basiert bislang auf den so genannten Einheitswerten. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964, soweit sie die alten Bundesländer betreffen, und aus dem Jahr 1935, sofern es um Immobilien in den neuen Bundesländern geht. Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer bis Ende 2019. Die Neuregelung liegt vor und auf die Immobilieneigentümer kommt nun Arbeit zu: Sie müssen eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abgeben.
