Steuerpflicht
Wer muss in Deutschland überhaupt Steuern zahlen? Was geschieht bei einem Umzug ins Ausland? Inwieweit sind "Steuerausländer" in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie hier Einkünfte beziehen? Diese und weitere Fragen beantworten die nachfolgenden Aufsätze. Die erforderlichen Formulare bezüglich Auslandsbeziehungen finden Sie zum Download in der Rubrik 'Steuererklärung" unter "Steuerformulare' und hier:
Bescheinigung EU/EWR (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Staatsangehörige der EU/EWR)
Bescheinigung außerhalb EU/EWR (Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht)
Anlage Grenzpendler EU/EWR (Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR (Anlage zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Anlage Grenzpendler in Fremdsprachen
Formular: Bescheinigung für erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF)
Formular: Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (PDF)
Steuererklärung für erweitert beschränkt Steuerpflichtige
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Das heißt noch nicht, dass für diese Personen immer auch eine Steuererklärungspflicht besteht.
Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und sein Einkommen zum größten Teil in Deutschland erzielt, kann sich hier auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Das ist die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Was bedeutet das für "Grenzpendler"?
Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG). Bei ihnen wird die Steuer durch Steuerabzug oder im Wege der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht erhoben. Seit 2009 sind hier neue Besteuerungsregeln zu beachten. Wichtige Neuereungen haben sich zudem ab 2019 und noch einmal ab 2020 ergeben.

