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Steuertipp der Woche Nr. 279: Pkw-Vermietung unter Ehegatten

Wer einen Pkw für betriebliche Zwecke erwirbt und zulässigerweise seinem Betriebsvermögen zuordnet, kann den Kaufpreis verteilt über die Nutzungsdauer im Wege der AfA absetzen und auch die laufenden Kosten geltend machen, soweit die Aufwendungen auf betriebliche Fahrten entfallen. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass ein Erlös aus dem späteren Verkauf des Kfz zu versteuern ist, und zwar selbst dann in voller Höhe, wenn das Fahrzeug beispielsweise zu 20 oder 30 Prozent privat genutzt wurde. Wenn ein Kfz im Zeitpunkt des Verkaufs bereits voll abgeschrieben ist, führt der Verkauf also zu einer hohen einkommen- und gegebenenfalls gewerbesteuerlichen Belastung. Um dem zu entgehen, wurde schon vor vielen Jahren das Modell "Pkw-Vermietung unter Ehegatten" angepriesen. Das hat beispielsweise folgenden Ablauf:

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