Wer Einkommen erzielt, hat mit Steuern und mit dem Finanzamt zu tun. Falls Sie Antworten auf steuerliche Fragen, Hilfe bei der Steuererklärung, Möglichkeiten zum Steuern sparen oder ganz allgemein steuerliche Informationen suchen, sind Sie bei Steuerrat24 genau richtig.

Jetzt Mitglied werden und Steuern sparen!

Steuertipp der Woche Nr. 290: Keine Ratenzahlung bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

Erhalten Arbeitnehmer eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, beispielsweise eine Lohnnachzahlung für mehrere Jahre, muss diese zwar voll versteuert werden, doch immerhin wird die Steuer ein Stück weit ermäßigt. Es greift nämlich die so genannte Fünftel-Regelung (§ 34 EStG). Diese sorgt dafür, dass die Steuerprogression für die Vergütung "geglättet" wird, der Steuersatz also wegen der Einmalzahlung nicht in die Höhe schießt. Aber: Die Vergütung muss - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in einem Betrag festgesetzt und zusammengeballt in einem Jahr gezahlt werden. Wird sie in unterschiedlichen Jahren ausgezahlt, wird die Steuervergünstigung nicht gewährt. Diese bittere Erfahrung mussten schon viele Steuerzahler machen. Eigentlich ist die Rechtsprechung seit Jahren bekannt, doch es gibt immer wieder neue Facetten, die die Steuergerichte beleuchten müssen.

Weiterlesen …