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Steuertipp der Woche Nr. 383: Kein Anschein der Privatnutzung trotz dürftigem Fahrtenbuchs

Für einen Firmenwagen, der sich im Betriebsvermögen befindet, ist die Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der - tatsächlichen oder angeblichen - Privatnutzung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es gilt der "Beweis des ersten Anscheins", der fast immer für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht. Mit der Behauptung, das Kfz werde ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt, lässt sich kein Finanzbeamter erweichen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11). Selbst wenn sich ein weiteres Kfz im Privatvermögen befindet, verzichtet der Fiskus nur selten auf die Versteuerung des Privatanteils. Dann ist es Sache des Steuerpflichtigen, den Anscheinsbeweis einer Privatnutzung zu erschüttern. Doch wie kann diese Erschütterung gelingen?

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