Steueränderungen 2023
Was wird sich im Jahre 2023 steuerlich ändern? Worauf müssen Sie reagieren? Welche neue Gestaltungen zur Senkung der Steuerlast gibt es? Und welche neue Steuerfallen hat der Gesetzgeber geschaffen? Hier erfahren Sie es. In der nachfolgenden Rubrik finden Sie einen Überblicksbeitrag und dazu auch vertiefende Aufsätze zu einzelnen Themen.
Wer im Jahr 2023 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.Steuertipp der Woche Nr. 456: Anwaltskosten für Erbauseinandersetzung mindern Erbschaftsteuer
Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist um Verbindlichkeiten und Erbfallkosten zu mindern, so dass entsprechende Aufwendungen in der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht werden sollten. AKTUELL hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft abziehbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war (BFH-Urteil vom 11.3.2026, II R 10/23).

