Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2022
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare 2022. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung 2022 erfolgreich meistern.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass neben der Anlage R mitunter auch folgende Steuervordrucke auszufüllen sind: Anlage R-AV / bAV und Anlage R-AUS. Diese Anlagen müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen, aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung oder aus ausländischen Versicherungen und Versorgungseinrichtungen beziehen.
Steuertipp der Woche Nr. 447: Nutzungsverbot für Pkw des Geschäftsführers unbeachtlich?
Für einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist der Privatanteil nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Die Finanzverwaltung muss nicht nachweisen, dass das Kfz tatsächlich für Privatfahrten genutzt wurde, da bereits der "Beweis des ersten Anscheins" für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht - so der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 13.12.2011 (VIII B 82/11). Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen aber mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, ihn nicht für Privatfahrten oder Fahrten zur Arbeit zu nutzen, ist von der Besteuerung abzusehen, wenn das Nutzungsverbot durch entsprechende Unterlagen (z.B. eine arbeitsvertragliche oder andere arbeits- oder dienstrechtliche Rechtsgrundlage) nachgewiesen wird (vgl. Tz. 2.8 des BMF-Schreibens vom 4.4.2018, BStBl 2018 I S. 592). Grundsätzlich gilt diese Ausnahme auch für den Geschäftsführer einer GmbH, da er steuerlich als Arbeitnehmer gilt. Wenn der Geschäftsführer allerdings zugleich Gesellschafter der GmbH ist, läuft ein entsprechendes Privatnutzungsverbot zumeist ins Leere. Das heißt, die Finanzverwaltung will trotz des Verbots der Privatnutzung einen Privatanteil versteuern. Aber darf sie das?

