Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahre 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.

Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:

  • Beiträge zur Risikolebensversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Höchstbetrag (typischerweise 1.900 EUR) nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge.
  • Kirchensteuer (nicht Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer).
  • außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, behinderungsbedingte Kosten.
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z.B. aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden. Das Finanzamt wird Ihnen in gewohnter Weise den Steuerbescheid übersenden, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und zur Zahlungsfrist enthält.

SERVICE
- Hier können Sie den Erklärungsvordruck zur Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2020 aufrufen (PDF).
- Hier können Sie den Erklärungsvordruck zur Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2021 aufrufen (PDF).

Weitere Informationen:

Übrigens: Am 11.6.2021 ist ein neues Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums unter www.steuerlotse-rente.de gestartet, das steuerpflichtigen Rentnern und Pensionären den Umgang mit ihren Steuerangelegenheiten erleichtert. Mit dem Steuerlotsen können steuerpflichtige Rentner und Pensionäre ohne Zusatzeinkünfte eine einfache, zukunftsfähige und digitale Steuererklärung online erreichen.

Im Einzelnen:

  • Der kostenlos nutzbare Service erleichtert es Rentnern und Pensionären ohne Zusatzeinkünfte, ihre Steuererklärung online abzugeben.
  • Durch zielgruppengerechte Hilfetexte werden Nutzer zu allen Vorbereitungs- und Ausfüllschritten geführt. Orientierungshilfen und Erläuterungen helfen bei Fragen oder Unsicherheiten.
  • Dank eines verständlichen Brief-basierten Verfahrens werden die Nutzer identifiziert.
  • Nutzer werden Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geleitet.
  • Nur die wesentlichen Daten werden abgefragt.
  • Ein Internetzugang und gängiger Browser genügen zum Starten des Dienstes.

Das Projekt "Steuerlotse" unterstützt gezielt die steuerpflichtigen Rentner und Pensionäre, die jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen. Der "Steuerlotse" hilft ihnen dabei, ihre steuerlichen Pflichten einfacher zu erledigen. Für die vereinfachte digitale Steuererklärung für Rentner wurde die Lösung an den realen Problemen und Bedürfnissen ausgerichtet. Neben der Nutzerfreundlichkeit lagen die Schwerpunkte des Projekts auf der Heranführung an das Formular und Hilfestellung für Nutzer.