Wer Einkommen erzielt, hat mit Steuern und mit dem Finanzamt zu tun. Falls Sie Antworten auf steuerliche Fragen, Hilfe bei der Steuererklärung, Möglichkeiten zum Steuern sparen oder ganz allgemein steuerliche Informationen suchen, sind Sie bei Steuerrat24 genau richtig.

Jetzt Mitglied werden und Steuern sparen!

Steuertipp der Woche Nr. 399: Kindergeld auch bei Freiwilligem Wehrdienst?

Eltern erhalten für Kinder, die den Freiwilligen Wehrdienst leisten, grundsätzlich kein Kindergeld oder steuerliche Freibeträge, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG, wie etwa dem Bundesfreiwilligendienst oder dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Eine Begünstigung des Freiwilligen Wehrdienstes "im Wege der Analogie" ist leider nicht möglich. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass den Eltern während des Freiwilligen Wehrdienstes im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstehen (so BFH-Urteil vom 3.7.2014, III R 53/13). ABER auch während des Freiwilligen Wehrdienstes - und bei Soldaten auf Zeit - kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge bestehen, und zwar wegen:

Weiterlesen …