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Steuertipp der Woche Nr. 335: Ratenzahlung bei energetischen Maßnahmen vermeiden

Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung ist davon abhängig, dass die Rechnung "beglichen" wird. Was aber gilt, wenn mit dem ausführenden Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart wurde? Das heißt: Wann ist die Förderung erstmalig zu gewähren, wenn die Rechnung des Handwerkers absprachegemäß über zwei oder drei Jahre verteilt beglichen wird? Lesen Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.

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