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Steuertipp der Woche Nr. 451: AfA und Erhaltungsaufwand bei geerbter Immobilie

Wer eine Immobilie erbt, die vermietet ist, steht vor allerlei Herausforderungen. In steuerlicher Hinsicht geht es natürlich zunächst um die Frage, in welcher Höhe Erbschaftsteuer entstanden ist. Alsdann ist aber in einkommensteuerlicher Hinsicht zu klären, inwieweit der Rechtsnachfolger Absetzungen für Abnutzung (AfA) geltend machen kann und was gegebenenfalls mit "noch nicht verbrauchtem" Erhaltungsaufwand geschieht, den der Erblasser nach § 82b EStDV verteilt hatte. Nachfolgend geht es um diese einkommensteuerlichen Fragen.

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