Die Grunderwerbsteuer beträgt in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, also üblicherweise 6,5 Prozent des Kaufpreises. Auch in Nordrhein-Westfalen wird diese außerordentlich hohe Grunderwerbsteuer verlangt. Immerhin gibt es nun in diesem Bundesland eine Entlastung: Für Kaufverträge über Eigenheime, die in 2022 beurkundet werden, werden auf Antrag 2 Prozentpunkte erstattet, so dass die Grunderwerbsteuer "nur noch" bei 4,5 Prozent liegt. Genau genommen wird der Betrag nicht erstattet, sondern als Zuschuss gezahlt - und zwar von der NRW.Bank über das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum. Die NRW.Bank ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Das sind die Bedingungen für den Zuschuss (Quelle: NRW.Bank):
  • Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
  • Wenn eine Person Wohneigentum erwirbt und eine andere Person dieses nutzt, liegt keine Selbstnutzung vor und eine Antragstellung ist nicht möglich.
  • Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
  • Es gilt ein fester Fördersatz von 2 Prozent des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 EUR. Anders ausgedrückt: Nur die ersten 500.000 EUR eines Kaufpreises werden gefördert.
  • Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
  • Die Antragstellung ist ab dem 30. August 2022 möglich. Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
  • Die Antragstellung kann ausschließlich über das Onlineportal der NRW.BANK erfolgen. Hier können Sie die notwendigen Daten eingeben und die erforderlichen Unterlagen hochladen.

STEUERRAT: Einzelheiten zur Förderung und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter NRW.Zuschuss Wohneigentum . Und hier geht es zur entsprechenden Förderrichtlinie. Achtung: Insgesamt wurden 400 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt. Wenn diese aufgebraucht sind, kann das Programm auch vorzeitig enden.

AKTUELL: Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Quelle: Mitteilung der Landesregierung NRW vom 9.12.2022