Steueränderungen 2021
Was wird sich im Jahre 2021 steuerlich ändern? Worauf müssen Sie reagieren? Welche neue Gestaltungen zur Senkung der Steuerlast gibt es? Und welche neue Steuerfallen hat der Gesetzgeber geschaffen? Hier erfahren Sie es. In der nachfolgenden Rubrik finden Sie einen Überblicksbeitrag und dazu auch vertiefende Aufsätze zu einzelnen Themen.
Das Jahr 2020 hat bereits so viele Steueränderungen hervorgebracht wie selten zuvor. Und niemand blieb von ihnen - im positiven wie im negativen Sinne - "verschont". Zumindest die Senkung der Mehrwertsteuersätze hat jedermann betroffen - ob als Unternehmer, als Konsument oder als "Profi" im Steuerrecht oder im Rechnungswesen. Doch schon blicken wir auf die nächsten steuerlichen Änderungen, die wie eine Lawine auf uns zurollen. Namentlich sind es das Behinderten-Pauschbetragsgesetz, das Zweite Familienentlastungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2020. Aber auch das Fondsstandortgesetz und das Gesetz mit dem sperrigen Namen "Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz" bringen wichtige Änderungen mit sich. Ganz zu schweigen von den Änderungen bei der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen dieser Gesetzesmaßnahmen vor. Sie betreffen weitestgehend das Jahr 2021 und die Folgejahre; einige Änderungen gelten jedoch auch rückwirkend für das Jahr 2020. Der Sonderdruck umfasst über 130 Seiten!
Wer im Jahr 2021 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen. Steuertipps zur Minderung der Steuerlast im Jahr des erstmaligen Bezugs der Rente runden den Beitrag ab.Steuertipp der Woche Nr. 460: Doppelter Haushalt - Mietkosten nach Ende des Arbeitsverhältnisses absetzbar?
Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar, wenn ein Arbeitnehmer die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhält. Mitunter ist aber der Fall anzutreffen, dass ein Arbeitnehmer während der Zeit der doppelten Haushaltsführung den Beschäftigungsort wechselt bzw. wechseln muss und sodann auch die Zweitwohnung an den neuen Beschäftigungsort "verlegt" wird. Dann können sich in steuerlicher Hinsicht eine ganze Reihe von Fragen stellen. Zum Beispiel: Was gilt, wenn während der doppelten Haushaltsführung das Arbeitsverhältnis endet und der neue Arbeitsplatz erst nach einer bestimmten Frist angetreten wird? Kann in dieser Zwischenzeit die - noch weiterlaufende - Miete weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden?

