Die aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Das Bundesfinanzministerium will das gesamtgesellschaftliche Engagement bei der Corona-Hilfe unterstützen und gewährt dazu "steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene". Diese galten zunächst für die Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 (BMF-Erlass vom 9.4.2020, BStBl. 2020 I S. 498), wurden verlängert bis zum 31.12.2021 (BMF-Erlass vom 18.12.2020, BStBl. 2021 I S. 57), dann abermals verlängert bis zum 31.12.2022 (BMF-Schreiben vom 15.12.2021, BStBl. 2021 I S. 2476) - und sie werden erneut verlängert bis zum 31.12.2023 (BMF-Schreiben vom 12.12.2022, IV C 4-S 2223/19/10003:006).

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